Ausfallzeiten aufgrund Kinderbetreuung


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Hallo,

ich hoffe jemand von euch kann mir helfen, bzw hat sich schon mit dem selben Problem beschäftigt.

Bei sind ab Montag wieder die Kitas/Schulen zu und wir haben sehr viele Eltern unter den Mitarbeitern. Ich gehe stark davon aus, dass dieser Lockdown nicht am 11.1.21 vorbei sein wird und wir wieder nach einer langfristigen Lösungen suchen.

Im Frühjahr haben wir das mit Kurzarbeit abgefedert, da zeitgleich der Umsatz zurück gegangen ist, nun haben wir uns aus der Kurzarbeit herausgearbeitet und es ist ja auch das falsche Mittel,

Wir sind fast alle im Homeoffice, so dass nach meinem Kenntnisstand die Entschädigung nach Infektionsschutzgesetz nicht greift, weil Kinderbetreuung im Homeoffice zumutbar ist.

Als Fazit gibt es dann nur 2 Varianten: Entweder der Mitarbeiter verbraucht Urlaub und Überstunden (und bezahlt somit dafür) oder der Mitarbeiter meldet sich krank (und der AG zahlt die Kosten).

 

Ich möchte meinen Mitarbeitern gern eine Lösungsstrategie an die Hand geben, aber ich weiss nicht welche und freu mich auf Rückmeldungen.

Annett


10 Antworten

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Hallo Annett,

dieses Thema wird uns wahrscheinlich bald leider alle wieder beschäftigen. 

Und aus eigener Erfahrung kann ich sagen, es ist echt schwierig.

Ich habe einen guten Link zu dem Thema, den ich Dir gerne zur Verfügung stelle. Ich finde, dass dort genau auf diese Punkte eingegangen wird:

https://vereinbarkeit.dgb.de/++co++917c4e04-6cfb-11ea-a0d1-52540088cada

Ich hoffe, dass ich Dir damit schon etwas weiterhelfen konnte.

Beste Grüße

Dash

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Es gibt noch die Option der Entschädigungszahlungen vom Bund. Dabei sind allerdings einige Punkte zu beachten für wen die gelten und wie die Lohnabrechnung anzupassen ist. Bei uns erhalten damit das ggfs. möglich ist alle Eltern mit Kindern daher Lohnabrechnungen wo draufsteht “Zahlung unter Vorbehalt”. Demnächst kommen nun noch die Kindkranktage als Option - wenn die Schulen/Kitas geschlossen sind.

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Hallo Chipmunkie, danke für dein Kommentar. Die Entschädigungslesitung nach Infektionsschutzgesetz fällt bei uns weg, weil wir den Mitarbeitern die Möglichkeit bieten Homeoffice zu machen und das eine “zumutbare Belastung” darstellt.

Kindkranktage versuche ich gerade umzusetzen, aber keiner weiss genau wie. Es soll ein Formblatt von der Krankenkasse geben. Es ist ja keine Option zum eh schon überlasteten Kinderarzt zu gehen zumal man ja kein krankes Kind hat. Soweit ich weiss gibt es dafür aber noch keine Lösung.

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Doch auch im Homeoffice kann die Entschädigungsleistung ausgezahlt werden - nämlich für die Stunden die die Mitarbeiter dadurch weniger schaffen! 

Wichtig ist nur der Zusatz auf dem Lohnzettel (zumindest hier so die Auskunft, wenn sie streng sind müsste man ansonsten klarstellen auf dem Lohnzettel was ist Lohn und was ist Zahlung im Sinne des Infektionsschutzgesetzes und was ist Zahlung die der Arbeitgeber vielleicht noch obendrauf gibt damit 100% erlangt werden).

Das Formblatt von den Krankenkassen gibt es bereits, einfach an einen Firmenberater wenden, ich habe es dort bereits erhalten. Es braucht nicht die Bescheinigung des Kinderarztes sondern einen Nachweis dass die Schule geschlossen ist. Wie das genau aussehen soll versuche ich auch gerade noch rauszufinden, ob da die Schule jedem so einen Nachweis geben muss oder ob nicht einfach die aktuelle Corona-Regelung ausreicht. Denn dieser Teil gilt ja auch wenn man Anspruch auf Notbetreuung hätte aber sein Kind nicht in die Schule schicken möchte.

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Kindkranktage versuche ich gerade umzusetzen, aber keiner weiss genau wie. Es soll ein Formblatt von der Krankenkasse geben. Es ist ja keine Option zum eh schon überlasteten Kinderarzt zu gehen zumal man ja kein krankes Kind hat. Soweit ich weiss gibt es dafür aber noch keine Lösung.

Hallo @annett.kloetzing ,

der Kinderarzt ist tatsächlich nicht notwendig, es reicht eine Bestätigung der Kita/Schule, wobei die Krankenkasse ggf. auch darauf verzichtet, wie ich gelesen habe.

Hier ein Screenshot aus dem Link mit hilfreichen FAQ dazu:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2021/1-quartal/anspruch-auf-kinderkrankengeld/faqs-kinderkrankengeld.html

Beste Grüße

Dash

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super cool danke

 

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Als Fazit gibt es dann nur 2 Varianten: Entweder der Mitarbeiter verbraucht Urlaub und Überstunden (und bezahlt somit dafür) oder der Mitarbeiter meldet sich krank (und der AG zahlt die Kosten).

Den Punkt würde ich entsprechend gerne erweitern:

Variante 3 ist die, dass der Mitarbeiter einen Kindkranktag nimmt, den er eben inzwischen auch nehmen kann, wenn das Kind gar nicht krank ist und auch wenn Homeoffice angeboten wird (was ja auch nicht das Allheilmittel ist).

Dann zahlt die Krankenkasse und nicht der Arbeitgeber 90% des Nettogehalts. Du oder man hat dann frei, schont aber das Urlaubskonto und hat in Summe 10% weniger netto, dafür aber auch keine Fahrtkosten, sofern der Arbeitsweg mit dem Auto bestritten würde. Und es ist eben Zeit für das/die Kind/er vorhanden und man hat nicht zwei Verpflichtungen, sprich Kind und Arbeit zu Hause, was ja nicht immer die beste Kombination ist.

Eigentlich eine sehr faire Alternative im Vergleich zu den beiden anderen, merke ich gerade.

Beste Grüße

Dash

P.S.: mein geposteter Link vom 09.12.2020 wurde auch entsprechend aktualisiert.

 

Edit: dies gilt nur bei der gesetzlichen Krankenversicherung! Bei der privaten Krankenversicherung gibt es allerdings eine Erstattungsmöglichkeit über das Infektionsschutzgesetzt, Details sind mir aber nicht bekannt.

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Das Formblatt von den Krankenkassen gibt es bereits, einfach an einen Firmenberater wenden, ich habe es dort bereits erhalten. Es braucht nicht die Bescheinigung des Kinderarztes sondern einen Nachweis dass die Schule geschlossen ist. Wie das genau aussehen soll versuche ich auch gerade noch rauszufinden, ob da die Schule jedem so einen Nachweis geben muss oder ob nicht einfach die aktuelle Corona-Regelung ausreicht. Denn dieser Teil gilt ja auch wenn man Anspruch auf Notbetreuung hätte aber sein Kind nicht in die Schule schicken möchte.

Hallo @Chipmunkie ,

das habe ich heute dazu bekommen, ich denke das hilft weiter, siehe Anlage.

Beste Grüße

Dash

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Liebe Community,

eine Mitarbeiterin hat die erweiterten Kindkranktage in diesem Monat das erste Mal bei uns in Anspruch genommen. Die Beantragung lief direkt durch sie per Mail an die Krankenkasse. Die Mitarbeiterin musste lediglich per Mail melden, von wann bis wann sie die Tage in Anspruch nehmen möchte, für welches Kind und welche Versichertennummer. Uns hat sie per Mail darüber in Kenntnis gesetzt.

Jetzt bin ich sehr gespannt, wie lange die Auszahlung von der Krankenkasse an die Mitarbeiterin dauert (kann gern Bescheid geben, wenn es soweit ist).

Eine Entschädigung im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes haben wir im letzten Juni 2020 auch schon einmal beantragt. Dazu kam im Oktober (!!!) der Posteingang und der Verweis, die Bearbeitung und Auszahlung wird mehrere Monate in Anspruch nehmen. Bis heute haben wir noch keine weitere Meldung und natürlich auch keine Auszahlung. Aus diesem Grund sind wir über die neue Lösung sehr erfreut. Mal schauen wie sie sich machen wird :)

Liebe Grüße

Juliane

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Liebe Community,

eine Mitarbeiterin hat die erweiterten Kindkranktage in diesem Monat das erste Mal bei uns in Anspruch genommen. Die Beantragung lief direkt durch sie per Mail an die Krankenkasse. Die Mitarbeiterin musste lediglich per Mail melden, von wann bis wann sie die Tage in Anspruch nehmen möchte, für welches Kind und welche Versichertennummer. Uns hat sie per Mail darüber in Kenntnis gesetzt.

Jetzt bin ich sehr gespannt, wie lange die Auszahlung von der Krankenkasse an die Mitarbeiterin dauert (kann gern Bescheid geben, wenn es soweit ist).

Ja, sehr gerne. Bei uns hat es noch keiner beantragt, wobei ich mich am Dienstag Abend schon selber dabei sah, es beantragen zu müssen.

In der Theorie klingt das ganze ja recht pragmatisch und durch den Weg über die Krankenkasse (statt Behörde/Amt), dürfte es auch deutlich schneller gehen.

Beste Grüße

Dash

 

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