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Krankheit Minijobber


Benutzerebene 1

Hallo zusammen, 

ich habe mal eine allgemeine Frage, die nicht auf Personio bezogen ist. 

Wir haben Minijobber angestellt, die komplett unregelmäßig bei uns arbeiten, weil sie noch einen anderen Hauptarbeitgeber haben. Es kann auch vorkommen, dass sie in einem Monat nur einen Tag arbeiten, aber in anderen Monaten 10 Tage. Ich weiß, dass sie bei einer Krankheit gleichgestellt werden müssen, aber wie läuft es eigentlich genau ab. Wenn der MA z.B. gesagt hätte er arbeitet an einem Montag nun ist er aber krank und verrichtet seine Arbeit an einem anderen Tag, muss ich seine Stunden für den Montag trotzdem berücksichtigen? Ich weiß dann auch nicht welche Höhe. Da sie auf Stundenbasis arbeiten, werden sie eigentlich nur für die Tage vergütet, an denen sie auch wirklich da sind. Ich hoffe ihr wisst was ich meine und könnt mir weiterhelfen. 

 

Vielen Dank vorab. 

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Beste Antwort von sissi Kistner 11 November 2022, 15:10

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4 Antworten

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Abzeichen +22

Hi @Eileen OTL,

gerne highlighte ich Deine Frage auf der Startseite, damit sie mehr Aufmerksamkeit erhält. 

Ich markiere ein paar Mitglieder, welche auch Minijobber in ihrem Unternehmen haben, bzw. in der Vergangenheit etwas dazu gepostet haben. 
- Tauscht Euch gerne untereinander aus, @Lisa Mohrmann @Melina @NAP2015! Falls jemand anderes seine*ihre Erfahrungen teilen kann, natürlich auch immer super gerne! :) 

Liebe Grüße
Lena

Benutzerebene 7
Abzeichen +18

Hallo @Eileen OTL,

schau mal hier, da solltest Du alle relevanten Informationen dazu finden: https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/arbeitsrechte-im-minijob/lohnfortzahlungen-sonderzahlungen/lohnfortzahlungen-sonderzahlungen_node.html

Hilft Dir das weiter?

Viele Grüße
Sissi

Benutzerebene 1
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Hallo @Eileen OTL ,

 

bei uns ist es so, dass wir die geplanten Stunden bezahlen, falls der Minijobber eine AU Bescheinigung einreicht. Wenn nichts eingereicht wird, bezahlen wir die Stunden auch nicht. 

Viele Grüße
Franzi

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Abzeichen +21

@Eileen OTL @Lena Das ganze ist ein super komplexes Thema. Meines Erachtens kommt es drauf an, ob der Minijobber in deinem Beispiel für den krank gemeldeten Montag eingeplant war, also sozusagen in einem Dienstplan stand (oder z.B. normalerweise immer montags da ist). Wenn ja und er sich dann krank meldet, hat er Anspruch auf Lohnfortzahlung (wie jeder “normale” MA). Wenn er nicht eingeplant war (weil er in der Woche eh Do und Fr kommen wollte und er da wieder fit war), hat er für den Montag keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. 

Wenn er Anspruch auf Lohnfortzahlung hat für den Montag berechnet sich die Höhe seiner Fortzahlung m.E. nach dem 13-Wochenschnitt auf Basis der durchschnittlich gearbeiteten Stunden pro Woche. Diese Zahl nimmst du als Faktor mit seinem Stundensatz und erhälst seine Lohnfortzahlung. 

Ob dafür eine AU nötig ist oder nicht, hängt zunächst einmal von der dazugehörigen Klausel in seinem Arbeitsvertrag ab. Wenn er eine einreichen muss, kriegt er die Lohnfortzahlung aber natürlich nur, wenn er sie auch eingereicht hat. 

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