Vorgesetze, die nicht in Personio sind

  • 15 March 2021
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Benutzerebene 1

Liebe Community,

wir haben ein paar Mitarbeiter, die eine internationale Reporting Line haben, d.h. deren direkte Vorgesetzte arbeiten im US Mutterunternehmen und daher sind diese Vorgesetzten nicht als Mitarbeiter in Personio angelegt. Mit Genehmigungsprozessen (z.B. Urlaub) ist und bleibt das ohnehin schwierig, aber ich denke auch an Org.Chart & Co. Mich würden eure Lösungen brennend interessieren. Meine Ideen sind bisher:

  • Alle deutschen Mitarbeiter reporten an einen “Dummy” (der Dummy hat eine HR Email-Adresse hinterlegt oder die des Admin/meine)?
  • Lasst ihr diese Mitarbeiter sich ihren Urlaub einfach selbst eintragen, ohne Genehmigungsprozess mit dem To-Do den VG zu informieren?
  • Ihr legt die internationalen Vorgesetzen an? Wie klappt das? Die geben tatsächlich Urlaube frei (unsere sind US und da gibt's noch nicht mal vergleichbaren Urlaubsanspruch :thinking: )
  • Die Mitarbeiter berichten in Personio dennoch an die deutsche GF (die GF will aber verständlicherweise keine Urlaubsanfragen, sonstige Reminder für diese Kollegen bekommen).

Was fällt euch noch so ein?

Danke Euch & Gruß

Martina


1 Antwort

Benutzerebene 3
Abzeichen +1

Hallo @Martini!
Danke für Deinen Beitrag.

Ich bin zwar kein User in dem Sinne, aber kann Dir natürlich aus Personio Mitarbeiter- bzw. Implementation Manager-Sicht das ein oder andere zu Deinen Punkten sagen ;)

Prinzipiell sind all Deine Punkte umsetzbar und denkbar! Nun geht es vielleicht eher darum, was passt zu Euch und wie wollt Ihr es intern für Euch handhaben. Hier ansonsten ein paar Anmerkungen: 

  • Wenn es zu Verwirrungen kommen sollte bezüglich des Org. Charts (wenn man z. B. die Dummy-Variante nutzen würde), könntest Du dies auch jederzeit über die Mitarbeiterrollen > Zugriffsrechte ausblenden.
  • Die Dummy-Variante ist nicht schlecht denke ich, dann hätten diese Mitarbeiter zumindest einen Vorgesetzten zugeteilt. Dennoch frage ich mich prinzipiell, weshalb es denn nicht möglich ist den US Mitarbeitern einen Zugang zu Personio zu geben? Ggf. könnten diese ja nur für die Genehmigungen und pro Forma mit aufgenommen werden. (Dann könnten man deren Urlaube z. B. auch außer Acht lassen, da sie nicht relevant sind?!)
  • Was alternativ auch noch möglich wäre (was Du ja auch schon in Deiner Liste aufführst), ist ein Vorschlagsrecht für die Mitarbeiter zu vergeben, allerdings dies ohne einen Genehmigungsprozess zu hinterlegen. So haben sie zumindest kein Bearbeitungsrecht und können nicht alles beliebig wieder löschen. Dies wäre auch denkbar, wenn die deutsche GF als Vorgesetzter hinterlegt wäre, da somit auch keine Reminder anfallen würden…

Wie gesagt, alle Möglichkeiten sind möglich und haben ihre Für und Wider.

Ich hoffe, ich konnte Dich nochmal bestärken oder Deine Vorschläge noch um Weiteres ergänzen.

Vielleicht hat ja sonst noch jemand aus der Community eine praktikable Lösung für solch ein Thema gefunden?

Viele Grüße
Isabel


 

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