Kurzarbeit - Istentgelt bei 100% Kug?

  • 3 September 2020
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Hallo Community,

 

ich habe eine fachliche Frage, die mir weder das Gesetz noch das World Wide Web beantworten kann. Vielleicht könnt ihr mir einen Tipp geben, wo folgende Kug-Abrechnungsmodalitäten geregelt sind.

 

Kug wird ja anhand entfallener Arbeit berechnet. Im Speziellen werden entfallene Arbeitstage in Kug umgewandelt. Der August hat 21 Arbeitstage. Bei einem MA in Vollzeit macht das insgesamt 168 Arbeitsstunden aus. Bei einem Gehaltsempfänger sind durchschnittliche Monatsarbeitszeiten i.H.v. 173,33 Stunden festgehalten, um den Stundenlohn zu berechnen. Ein MA, der in voller Kurzarbeit war, also keine Arbeitsleistung erbracht hat, soll anhand der Berechnung dennoch ein Istentgelt erhalten? Und zwar in Höhe des Bruttostundenlohns multipliziert mit der Differenz aus Durchschnittsstunden (173,33) und Arbeitsstunden (168), also 5,33 Stunden?

 

Mein Bauchgefühl sagt, das kann doch nicht korrekt sein, dass ein MA ein Istentgelt erhält, obwohl keine Arbeitsleistung erbracht wurde.

 

Ich bin gespannt wie ihr zu dem Thema steht und freue mich auf maximalen Input.

 

Viel Grüße


1 Antwort

Hallo Stefanie,

 

ich möchte dir gerne deine Frage hinsichtlich der Kurzarbeit zu 100% beantworten:

Das Kurzarbeitergeld ist gesetzlich geregelt und dient in jeglicher Hinsicht für Unternehmen aber auch für den Arbeitnehmer als eine Art Rettungsschirm.

Durchaus gibt es Konstellationen, in dem die Arbeit komplett, also zu 100% niedergelegt werden muss, da das Geschäft so stark eingebrochen ist, dass die Arbeit nicht aufrecht erhalten werden kann. 

Auch bei diesem Totalausfall greift der Rettungsschirm KUG - die sogenannte Kurzarbeit Null

Kurzarbeit Null bedeutet in dem Falle, dass der Mitarbeiter trotz komplettem Arbeitsausfall 60(67)% / 70(77)% ab dem 4. Monat / 80(87)% ab dem 7. Monat erhält. Die Zahlen in der Klammer beziehen sich auf Mitarbeiter mit Kindern.

 

Ein Rechenbeispiel:

Bruttogehalt 3.500 EUR

ursprüngliches netto: 2.234,62 EUR

→ 1.340,77 EUR (60%)

→ 1.564,23 EUR (70%)

→ 1.786, 29 EUR (80%)

 

Für den Zeitraum der Kurzarbeit Null bezieht der Mitarbeiter das Gehalt (100% Ausfallgehalt) vom Staat, sodass für den Arbeitgeber keine Kosten anfallen.

Aber Achtung: Die Auszahlung erfolgt trotzdem über den Arbeitgeber, da dieser sich die Kosten von der Agentur für Arbeit via entsprechendem Antrag zurückerstatten lässt. Dies kann jedoch etwas Zeit in Anspruch nehmen.

 

Ich hoffe ich konnte dir hiermit deine Frage beantworten.

Viele Grüße

Jennifer 

 

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