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Recap: User Group Meeting - Juli - Umsetzung der EU Arbeitsbedingungsrichtlinie

Recap: User Group Meeting - Juli - Umsetzung der EU Arbeitsbedingungsrichtlinie
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Hallo liebe Community 

im User Group Meeting haben wir bereits angekündigt, dass wir Euch gerne dabei unterstützen möchten, einen besseren Überblick über arbeitsrechtliche Themen zu bekommen.

 

+++ NEWS +++

Um Euch rechtliche Empfehlungen im Rahmen der Community geben zu dürfen, freut es uns sehr, hier mit der Kanzlei Noerr zu kooperieren. 😍


Ein großes Dankeschön an dieser Stelle nochmal an@Michael Kalbfus, dass er heute beim UGM zu Gast war 🙏🏼

+++ Nächste Themen +++ 

Um besser auf Eure Wünsche einzugehen, haben wir eine Umfrage in der Community gestartet! Stimme jetzt hier für Deine Themen dort ab:

 
Sollten Eure rechtlichen Hürden noch nicht gelistet sein, kommentiere gerne direkt unter der Umfrage ✍🏽

 

P.S.: Solltet Ihr weitere Fragen haben, oder als Unternehmen rechtliche Unterstützung wünschen, könnt ihr Euch gerne bei Michael direkt melden. E-Mail: michael.kalbfus@noerr.com

 

 

Interview: Umsetzung der EU Arbeitsbedingungsrichtlinie mit Rechtsanwalt Michael Kalbfus von der Kanzlei Noerr

 

 🎥 Recording: 

 

 

 🔥 Offene Fragen:

Kann der Standardrahmen über die Community geteilt werden? Als Vorlage?

Wie versprochen habe ich mich mit Michael dazu ausgetauscht. Noerr hat an sich Vorlagen für Arbeitsverträge und bieten sie Mandanten auch an. Die Vorlagen können jedoch nicht allgemein für jedes Unternehmen verwendet werden, es kommt auf die Unternehmensstruktur und Bestimmungen an und das "Template" sollte individualisiert werden. Wenn ihr das für Euer Unternehmen aufsetzen möchtet, empfiehlt er das im Zuge einer Beratung zu machen. Bei weiteren Fragen, wendet Euch gerne direkt per Mail bei ihm. 

 

 

Wir nehmen die Änderungen in unseren Arbeitsvertrag auf.
In Zukunft kann der dann aber per E-Signatur unterschrieben werden, oder?

 

Die Änderung im Nachweisgesetz bringt verschiedene Dinge mit sich. Es musste auch bisher über die wesentlichen Bedingungen informiert werden. Die Frist ist nun kürzer und der Katalog der zu informierenden Bedingungen ist auch viel umfangreicher.

Im Gesetz heißt es, dass über die Bedingungen schriftlich informiert werden muss
Nun kommt es darauf an, wie man schriftlich informieren möchte.
Dabei zeigt Michael 2 Optionen auf:

  • Die Bedingungen werden alle in den Arbeitsvertrag eingefügt und dieser wird schriftlich unterzeichnet.
  • Lösung mit e-Signatur + Empfehlung: Der Arbeitsvertrag wird per e-Signatur unterzeichnet und über die Arbeitsbedingungen wird in einem gesonderten Dokument informiert, welches handschriftlich unterzeichnet wird. 
    - Dies hat den Vorteil, dass man bei einem unbefristeten Vertrag schon vor Beginn eines Arbeitsverhältnisses unterschreiben kann. 
    - Laufende Änderungen werden so kompakt festgehalten und können in einem Dokument an die Behörde gegeben werden, wenn diese angefragt werden. 

 

 


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