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Urlaub bei Kurzarbeit: Wie hoch ist der Anspruch?

Urlaub bei Kurzarbeit: Wie hoch ist der Anspruch?
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Hallo liebe Community, Kurzarbeit ist in vielen Unternehmen weiterhin ein großes und wichtiges Thema. Doch wie sieht eigentlich die Rechtslage bezüglich der Urlaubsplanung und des -anspruchs aus? Wir teilen heute einen Artikel mit euch, der genau diese Frage klärt. 

 

Wenn Unternehmen ihren Betrieb zurückfahren müssen, können sie ihre Angestellten in Kurzarbeit schicken. Wegen der Corona-Pandemie sind derzeit Millionen Menschen von Kurzarbeit betroffen – und viele von ihnen fragen sich, wie sich die reduzierte Arbeitszeit auf ihren Urlaubsanspruch auswirkt. Wir erklären, was Arbeitgeber und Angestellte zu Kurzarbeit und Urlaub wissen müssen.

 

Darf man Urlaub während der Kurzarbeit nehmen?

Angestellte können Urlaub in der Kurzarbeit nehmen. Gerade für berufstätige Väter und Mütter bietet es sich an, Urlaubstage einzusetzen, um während der Corona-Pandemie ihr Kind zu Hause betreuen zu können.

Arbeitgeber werden darauf drängen, dass Angestellte Urlaubstage nehmen, wenn das Auftragsvolumen rückläufig ist. Denn sie sind verpflichtet, zunächst alle anderen Maßnahmen auszuschöpfen, ehe sie für Mitarbeitende Kurzarbeit anmelden.

Der Grund ist einfach: Melden Unternehmen Kurzarbeit an, greift der Staat helfend ein: Er zahlt den betroffenen Angestellten einen Teil ihrer Gehälter in Form von Kurzarbeitergeld. Um eine Verschwendung öffentlicher Gelder zu vermeiden, dürfen Unternehmen Kurzarbeit daher nur als letzten Ausweg vor der Kündigung in Anspruch nehmen. Zuvor müssen sie Arbeitsausfall auf andere Weise vermeiden – zum Beispiel, indem Angestellte Überstunden abbauen, ihr Zeitkonto ausgleichen oder eben Urlaub nehmen.

 

Was gibt es bei Kurzarbeitergeld und Resturlaub aus dem Vorjahr zu beachten?

In der Weisung der Arbeitsagentur für das Jahr 2021 ist klar geregelt, dass Angestellte ihren Resturlaub aus 2020 einsetzen müssen, ehe Unternehmen einen Antrag auf Kurzarbeitergeld stellen. Ausnahmen gelten allerdings, wenn „vorrangige Urlaubswünsche der Arbeitnehmer“ entgegenstehen. Anders ausgedrückt: Wollen Angestellte ihren Resturlaub aus nachvollziehbaren und wichtigen Gründen aufsparen, müssen Arbeitgeber und Arbeitsagentur dies hinnehmen, z. B. wenn ein Angestellter erkrankt oder wenn schwangere Angestellte Urlaubstage für die Zeit nach der Entbindung einsetzen wollen. In diesen Fällen können sie Kurzarbeitergeld trotz ihres Resturlaubs erhalten.

 

Wie sind die Regelungen für Urlaub im aktuellen Jahr (2021)?

2020 mussten Angestellte ihren Jahresurlaub nicht verbrauchen, um Kurzarbeit zu vermeiden. Diese Weisung der Arbeitsagentur war allerdings eine Ausnahme. Sie sollte vor allem die Urlaubswünsche von Familien schützen, die durch die Corona-Pandemie überrascht wurden und besonders belastet waren.

2021 hat die Arbeitsagentur diese Regelung geändert. In der aktuellen Weisung heißt es nun, dass Angestellte nicht verplante Urlaubstage vorrangig einsetzen müssen – egal, ob sie Kinder haben oder nicht.

Unternehmen sind nicht verpflichtet, mit Blick auf mögliche Kurzarbeit die übliche Urlaubsplanung zu Beginn des Jahres zu verschieben. Sie sollten Mitarbeitende wie bisher bitten, ihren Jahresurlaub zu planen. Es ist nicht notwendig, dass sie bewusst mehr Urlaubstage freihalten, um Kurzarbeit zu vermeiden.

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Ob Jahresurlaub wegen Kurzarbeit gekürzt werden kann und wie die Urlaubsvergütung während Kurzarbeit aussieht, erfahrt ihr ihm vollständigen Artikel Urlaub bei Kurzarbeit. Wir hoffen, der Artikel hilft euch weiter! 


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