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Liebe Community, zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wird viel Hoffnung in die laufende Impfkampagne gesetzt. Auch Arbeitgeber fragen sich zunehmend: Darf ich von meinen Angestellten verlangen, dass sie sich impfen? Viele rechtliche bzw. arbeitsrechtliche Fragen zur Corona-Impfpflicht am Arbeitsplatz lassen sich noch nicht eindeutig beantworten – was aktuell erlaubt ist und was nicht, haben wir uns dennoch für euch angesehen.

 

Impfpflicht am Arbeitsplatz: Ist das erlaubt?

Remote WorkingKurzarbeitKrankheits- und Quarantänefälle von Mitarbeitenden – die Corona-Pandemie hat einschneidende Veränderungen im Arbeitsalltag mit sich gebracht. Angesichts dessen fragen sich viele Arbeitgeber, ob eine Impfpflicht am Arbeitsplatz ihrem Unternehmen nicht beim „Back to normal“ helfen könnte.

Aktuell besteht in Deutschland keine Impfpflicht gegen Corona – wer sich für eine Impfung entscheidet, tut das freiwillig. Für eine verpflichtende Vakzination für Arbeitnehmende bräuchte es erst einmal eine rechtliche Grundlage durch den Gesetzgeber. Die gibt es für Corona gerade nicht – Grund dafür dürften vor allem die zu knappen Impfstoffmengen sein. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass diese rechtliche Grundlage noch kommt – beispielsweise für ausgewählte Jobprofile wie Ärzt:innen, Alten- oder Krankenpfleger:innen.

 

Gesetzliche Impfpflichten

Generell sind gesetzliche Impfpflichten laut Bundesverwaltungsgericht zulässig. Für die Masern wurde beispielsweise mit dem Masernschutzgesetz eine sogenannte mittelbare Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen eingeführt: Wer in medizinischen Bereichen wie Krankenhäusern, Kindertagesstätten, Kindergärten oder Schulen angestellt ist, muss eine Masernimpfung vorweisen. (Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung)

 

Aktuell könnt ihr von euren Mitarbeiter:innen also nicht fordern, dass sie sich gegen Corona impfen lassen – das gilt für alle Arbeitnehmenden und Berufsgruppen.

 

Verpflichtende Impfung durch Weisungsrecht des Arbeitgebers?

Ihr fragt euch jetzt vielleicht: Hat der Arbeitgeber nicht ein Weisungsrecht gegenüber den Angestellten?

Ja, aber dieses Direktions- oder Weisungsrecht hat Grenzen: Die Anordnungen dürfen nicht gegen höheres Recht, also gegen Gesetze oder z. B. tarifliche Vereinbarungen, verstoßen. Außerdem muss der Arbeitgeber die Grundrechte der Mitarbeitenden beachten und wahren – dazu zählen auch allgemeine Persönlichkeitsrechte wie die Entscheidung für oder gegen eine Impfung.

Das heißt: Ohne entsprechende gesetzliche Grundlagen kann der Arbeitgeber trotz Weisungsrecht keine Impfpflicht im Betrieb verhängen, da die Persönlichkeitsrechte der Angestellten überwiegen. Es bleibt also erst einmal dabei: Eine Vakzination gegen Corona ist freiwillig.

Aus arbeitsrechtlicher Sicht spricht momentan also nicht dagegen, wenn sich Angestellte weigern, sich impfen zu lassen. Welche Wege oder Konsequenzen bleiben in dem Fall noch offen?

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Lest im kompletten Artikel, ob ihr die Impfpflicht vertraglich festlegen dürft und ob Incentives für Impfungen eine Alternative sind. 

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