Hallo @Christin ,
spannendes Thema!
Welche Herausforderungen meinst Du denn?
Wir konnten in der Pandemie eigentlich mit dem Homeoffice alles gut in den Griff bekommen und haben dafür dann mit allen Mitarbeitern Sondervereinbarungen zur Telearbeit abgeschlossen. Damit war es für uns erstmal durch das Thema. Daher bin ich gespannt, was es noch alles gibt, gerade in größeren Unternehmen (was wir nicht sind). Ich denke, da wird es einige interessante Themen geben...
Beste Grüße
Dash
Hallo Dash,
vielen Dank für dein Feedback und dein Interesse an dem Thema!
Vielleicht habe ich mich nicht ganz konkret ausgedrückt, was unser Kernthema dabei ist. Wir haben ein super internationales Team und sitzen (normalerweise) alle in Köln an einem Standort. Nun durch die Home Office Möglichkeit haben viele Kollegen den Wunsch geäußert aus auch ihrem Heimatland arbeiten zu wollen. Das würden wir jetzt gerne langfristig anbieten wollen. Nun gibt es dabei natürlich arbeitsrechtliche / steuerliche Fragestellungen, die wir nun bearbeiten wollen. Hast du dich im Detail mit der Thematik schon einmal beschäftigt? Dann wären wir sehr interessiert an einem Austausch!
Viele Grüße, Christin
Hallo @Christin ,
ich hatte mir schon gedacht, dass es hier um mehr als das “klassische” Homeoffice geht. Wir haben damit allerdings nichts zu tun, da unsere Mitarbeiter alle aus dem Umkreis kommen. Spannend finde ich das Thema dennoch, kann nur leider nicht aus der Praxis berichten.
Ich erinnere mich aber noch an eine Diskussion dazu hier:
Und es gibt darin auch einen passenden Blogartikel.
Beste Grüße
Dash
Und hier noch ein Link, den ich ganz interessant fand dazu, aber Du vielleicht ja auch schon gefunden hast:
https://home.kpmg/de/de/home/themen/2020/07/work-anywhere-together.html
Und dieses pdf zum Homeoffice in diversen Ländern mit den Besonderheiten:
https://assets.kpmg/content/dam/kpmg/de/pdf/Themen/2020/07/working-from-home-in-selected-countries-report-june-2020-sec.pdf
Beste Grüße
Dash
Oh super, das hilft schon einmal ungemein! Danke, den Community Post hatte ich bei meiner ersten Suche gar nicht gefunden. :)
Wir haben das auch zwar nicht generell aber mit einzelnen Mitarbeitern umgesetzt. Allerdings immer nur solange, dass keine Doppelbesteuerung/Besteuerung im anderen Land aufkommt. Dafür ist wichtig wieviele Tage des Jahres jemand woanders arbeitet - und es gibt verschiedene Regelungen mit verschiedenen Ländern. Ich selber nutze Haufe Personal Office als Nachschlagewerk, dort gibt es pro Land gute Übersichten dazu. Sobald es über ca. ein halbes Jahr ist wird es komplizierter, denn dann muss man sich einen Steuerberater suchen der sich damit auskennt bzw. ggfs. direkt einem in dem Land und dann kommen auch gleich andere Vorschriften für Arbeitsschutz etc. mit rein.
Ich selber nutze Haufe Personal Office als Nachschlagewerk, ...
Kann ich bestätigen, Haufe ist eine wirklich gute Quelle!
Beste Grüße und schönes Wochenende.
Dash
Vielen Dank @Chipmunkie! Das wäre womöglich auch unsere Vorgehensweise. Danke für den Tipp Falls ich noch einmal konkretere Fragen haben sollte, darf ich mich dann mal bei dir melden?
Hallo Christin,
ich bin zufällig auf diesen Post gestoßen. Zum Thema WFA: Wir beabsichtigen, in den nächsten Monaten international Leute einzustellen, d.h. z.B. eine Person in Paris, eine Person in Kenia etc.
Wie bereits von @Chipmunkie erwähnt, wird es ab einer Dauer von ca. einem halben Jahr kompliziert, denn ab dann muss das Unternehmen den Arbeitnehmer fest in dem jeweiligen Land anmelden. Dazu benötigt es oft der Gründung einer Niederlassung, über welche sämtliche Steuern gezahlt werden können.
Da wir jetzt nicht in jedem Land eine Niederlassung gründen möchten, sind wir auf das Thema EOR gestoßen (https://universalhires.com/de/magazine/was-ist-ein-employer-of-record-eor/)
“Ein Employer of Record ist nichts anderes als eine Personalagentur, die als Vermittler in eine bestehende Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Beziehung eingebunden ist. Die Employer of Record Agentur ist damit beauftragt, den Mitarbeiter im Auftrag der ausländischen Firma vor Ort anzustellen und sich um die rechtlichen und regulatorischen Angelegenheiten zu kümmern, welche bei der Anstellung im jeweiligen Land anfallen sollten. Dies beinhaltet i.d.R. die Erstellung des Arbeitsvertrags, die Anmeldung des Mitarbeiters bei den lokalen Steuer- und Sozialversicherungsbehörden, als auch die Abwicklung der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnung.”
Hat jemand von euch damit Erfahrung und kann einen guten Service empfehlen?
Wir überlegen remote.com auszuprobieren (https://www.selectsoftwarereviews.com/buyer-guide/eor-services).
In Bezug auf Personio ergibt sich die Frage, ob es bereits Integrationen mit EOR Anbietern gibt bzw. was der aktuelle Stand der Dinge dazu ist?
Viele Grüße,
Sören
@Christin Euer Austausch hier ist ja schon etwas älter, aber ich stolpere gerade drüber und wäre gespannt, zu hören wie es bei Euch und dem Thema weitergegangen ist?
Meiner Meinung nach bringt das Thema große sozialversicherungsrechtliche Probleme mit sich (vor allem, wenn jemand länger als 180 Tage aus dem Ausland arbeitet). Er fliegt dann hier aus der Sozialversicherung raus, ist uU nicht mehr ausreichend versichert, zahlt nicht mehr in die RV ein und für den Arbeitgeber droht das Risiko, dass durch den einen MA eine neue Betriebsstätte entsteht, für die gezahlt werden muss …
Liebe Community, Hi @Nina Hellmann,
es hat sich einiges getan im letzten Jahr. Unter anderem haben wir das Thema auf der HUG im Mai mit aufgegriffen und Michael Kalbfus, Fachanwalt für Arbeitsrecht zu Gast gehabt.
Leider gibt es kein Recording der Session, wir haben jedoch eine kleine Zusammenfassung geschrieben:
Vielleicht findet ihr hier auch hilfreiche Informationen dazu.
Liebe Grüße
Lena
@Lena Lieben Dank Dir! Das war tatsächlich auch nochmal hilfreich, zu lesen! Was mir in allen Artikeln dazu etwas fehlt, ist die “Warnung”, die ich aus allen Richtungen von RAen und StB bekomme: die sozialversicherungsrechtliche Thematik ist hochgradig individuell, da jeder Set-Up eines MA unterschiedlich ist (St-Klasse, KiFreibeträge, Familienstand, Alter, Pfändungen, Höhe des Gehalts, Krankenversicherungsart uv.m. - deswegen obliegt es auch jedem einzelnen MA, sich da bei seinem StB auch ganz individuell zu informieren. Der AG kann sich eigentlich nur überlegen, ob er das ganze grds. ermöglichen, aber dann jegliche Haftung und Verantwortungsübernahme zum MA schieben will/muss. Das klingt unromantisch, ist es nach der aktuellen Gesetzeslage auch, aber der AG kommt in Teufelsküche, wenn er aus reiner Nettigkeit oder vermeintlichem Employer Branding etwas ermöglicht und den MA “berät” und die Grenze zur Steuerberatung überschreitet (kommunikativ oder systemseitig).