Hallo zusammen,
wir rechnen seit Jahren mit DATEV Lohn und Gehalt ab und erstellen auch dort unseren Abruf für A1 Bescheinigungen. Es ist kein Problem nach erfolgtem Monatsabschluss die Lohndokumente abzurufen und an die Mitarbeiter zu verteilen. Leider klappt das mit den A1 Bescheinigungen nur bedingt. Wenn ich beispielsweise im April eine A1 Bescheinigung für einen Zeitraum im Mai beantrage, kriege ich die Bescheinigungen in Personio erst nach dem nächsten Monatsabschluss im Mai zusammen mit den Lohndokumenten übertragen obwohl sie im Rechenzentrum bereits zur Verfügung stehen und in DATEV Lohn und Gehalt abgerufen und vorhanden sind.
DATEV hat mit mir zusammen alle Einstellungen geprüft und alles gecheckt und konnte keinen Fehler finden und sagt, ich soll mich an Personio wenden.
Auf meine Nachfrage bei Personio heißt es, alle im Rechenzentrum verfügbaren Dokumente können abgerufen und verteilt werden. Geht aber nicht. Auch dann nicht, wenn ich in der Lohnbuchhaltung in den Monat Mai wechsle.
Personio sagt, ich solle an DATEV herantreten, weil die Dokumente wohl nicht bereit gestellt werden. Sie sind aber bereitgestellt, laut DATEV.
Was soll ich nun tun, um fristgerecht an unsere A1 Bescheinigung zu kommen bzw. sie den Mitarbeitern in Personio zur Verfügung zu stellen?
DATEV sagt, Personio sei “schuld”, Personio sagt, DATEV sei schuld. Und ich stehe in der Mitte…
Vielleicht hat außer mir das Problem sonst noch jemand oder kann mir helfen.
Vielen Dank und ein schönes Wochenende trotzdem.
Uli