Hallo @Chris1509,
schau mal hier, da hatten wir das Thema schon einmal:
Hilft Dir das weiter?
Viele Grüße
Sissi
Danke @sissi Kistner für die schnelle Antwort …leider nicht wirklich zufriedenstellend für die Praxis, aber okay. Dann muss man eben weiter Workarounds basteln
@Chris1509 Hi Chris, was steht denn in dem Arbeitsvertrag des MA? In einem Arbeitsvertrag muss ja eigentlich zwingend ein Rahmen für die Stundenzahl festgelegt werden. VG!
Hallo @Nina Hellmann , die Person springt i.d.R. spontan ein, wenn das Sekretariat krank ausfällt. Im AV steht “Die Arbeitszeit beträgt maximal 12 Wochenstunden bei einer 5-Tages Woche. Die Arbeit ist auf Abruf des Arbeitgebers zu leisten.” Verdienst von12€/Stunde, max. 520€/Monat...” - es gibt also auch Wochen mit 0 Stunden und andere mit 20 und die Einsatzzeiten sind nicht auf bestimmte Tage festgelegt. Der Bezug auf den AV hilft hier leider auch nicht. Wir bräuchten hier eigentlich nur ganz einfach die Option Stechuhr an, Stechuhr aus, die Zeit dazuwischen als Gutschrift auf das Arbeitszeitkonto und im Abrechungszeitraum dann ‘x Stunden abrechnen’.
Gruß
@Chris1509 Verstehe die Situation und Deine Herausforderung. Meines Erachtens ist hier weniger der Umstand, dass das System Personio das nicht abbildet das Problem (das halte ich für konsequent und richtig angesichts der dahinter liegenden gesetzlichen Gestaltung), sondern die Schwierigkeit liegt ursprünglich darin, dass so ein flexibles Arbeiten (was ja überall stattfindet) der Gesetzgeber nicht kennt und irgendwie nicht kennen will Ich hinterlege in diesen Fällen (gerade bei Minijobbern) dann trotzdem ein Arbeitszeitmodell mit 12 Stunden, überlege mir gut auf wie viele potentielle Tage ich die 12 Std pro Woche verteile (weil sich das auf die Höhe des Urlaubsanspruchs auswirkt) und dann muss ja nicht gearbeitet, aber es kann. VG!
@Nina Hellmann , das finde ich kein wirklich starkes Argument. Der Gesetzgeber hat doch nichts gegen Aushilfen, die sporadisch arbeiten und fordert auch keine Festlegung auf eine wöchentliche Arbeitszeit ...und wenn diese Beschäftigungsart allerorts gängige Praxis ist und nicht illegal, wieso sollte man das nicht in solch einem System abbilden sondern die Kunden zu Workarounds zwingen? (Pausen sind auch verpflichtend, aber es ist nicht verpflichtend Pausenregelungen als Option hier zu aktivieren.) Den Urlaubsanspruch muss man in diesen Fällen sowieso separat ermitteln… Naja, vielleicht tut sich ja künftig was, an dieser Baustelle. Danke für die Feedbacks jedenfalls!
Hallo @Chris1509,
so ganz stimmt das nicht mit der nicht-notwendigen Festlegung von Arbeitszeiten - hier gibts Infos dazu inkl. der jeweiligen Rechtsquelle. https://www.lohn-info.de/teilzeitarbeit_arbeit_auf_abruf.html
Kurz zusammengefasst:
- wenn keine wöchentliche Zeit festgehalten wird, gelten 20 Std. als vereinbart
- wenn keine tägliche Arbeitszet festgelegt wird, müssen mindestens 3 Std. am Stück gearbeitet werden
- Wenn eine Mindestarbeitszeit angegeben ist, darf sie nur um max. 25% überschritten werden
- Wenn eine Höchstarbeitszeit angegeben ist, darf sie nur um max. 20% unterschritten werden
...und noch paar andere Sachen…
Hilft jetzt auch nicht bei der Problemlösung, wollte in der Sache nur @Nina Hellmann den Rücken stärken sozusagen, also ihrer Aussage bzgl. der Rechtslage zustimmen…
Viele Grüße
YuBl
@Chris1509 @YuBl Danke Euch beiden für den Austausch und Input und vor allem Dir, @YuBl für das etwas differenziertere Aufbereiten des Themas. Hab da etwas wischiwaschi rausgehauen @Chris1509 aber schließe mich @YuBl an. Der Gesetzgeber verfolgt für Arbeitsgebot eine Art Klarheits- und Konkretisierungsgebot, d.h. der Rahmen der zu erbringenden Arbeit muss maximal klar sein, dazu gehören auch die wöchentlich zu leistenden Stunden.
Dein Beispiel mit den Pausen finde ich passend, beleuchte es allerdings aus genau der anderen Richtung: auch dafür gibt es klare Vorgaben (genau wie du sagst), die sollten in einem System auch so abbildbar sein. VG!