manchmal fallen Feiertage ja auf Wochenenden, wie z.B. dieses Jahr Weihnachten und Neujahr.
Ist es üblich, dass man diese Feiertage dann nachholt, also seinen Mitarbeitern z.B. den Montag freigibt?
Ich kenne diese Praxis nicht, allerdings scheint es einige Länder/Unternehmen zu geben, wo das so gemacht wird.
Ich freue mich über eure Meinungen!
Viele Grüße,
Sören
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Hallo @Soeren_Wonderland
spannend. Es geht mir wie dir - habe ich auch noch nicht gehört. In welchen Ländern wird das praktiziert?
LG, Sarah
Hallo @Soeren_Wonderland,
es gibt einen Antrag dazu im Bundestag: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-911456. In Ländern wie Spanien, GB etc. wird es so gehandhabt, dass wenn ein Feiertag auf ein Wochenende fällt, dieser dann am darauffolgenden Arbeitstag nachgeholt wird.
Viele Grüße aus Düsseldorf,
Sissi
Hallo @saja und @sissi Kistner,
vielen Dank für die schnellen Rückmeldungen!
Mir hat ein neuer Mitarbeiter aus Belgien davon erzählt. Ich weiß aber nicht, ob Mitarbeiter dort einen rechtskräftigen Anspruch darauf haben. Ich bin gerade dabei, das herauszufinden (selbes gilt für unsere Mitarbeiter aus anderen Ländern). Sobald ich mehr weiß, werde ich es hier posten.
Interessant, dass es zu dem Thema einen Antrag im Bundestag gibt! Ich bin gespannt, was dabei herauskommt.
Für uns stellt sich hier eine grundsätzliche Frage (wie auch bei vielen anderen HR Themen, wie z.B. den Überstunden): Da wir mittlerweile Mitarbeiter aus sechs verschiedenen Ländern haben, versuchen wir, ein HR System zu implementieren, dass alle Mitarbeiter so gleich wie möglich behandelt. Wenn jetzt z.B. unser Mitarbeiter aus Belgien per Gesetz seine Feiertage nachholen kann, müssten wie das evt. auch unseren anderen Mitarbeitern erlauben.
Viele Grüße,
Sören
Hallo @Soeren_Wonderland,
ich kenne die Thematik mit verschiedenen Ländern von meinem alten Arbeitgeber und weiss, dass das es sehr Tricky sein kann, alle möglichst gleich zu behandeln. Das geht schon bei den Benefits los . Finde ich klasse, dass Du alle Mitarbeiter gleich behandeln möchtest .
Ok danke! Das heißt also, dass wir unserem Mitarbeiter aus Belgien sogar per Gesetz die Feiertage nachholen lassen müssen…
Ich hoffe, dass Personio seinen Service schnellstmöglich auf andere Länder ausweitet, damit man alle Mitarbeiter endlich in einem einzigen HR System abbilden kann und einem mit solchen Themen geholfen wird (und man nicht “durch Zufall” darauf stößt).
Ein schönes Wochenende wünsche ich dir
Hallo @Soeren_Wonderland ,
habe auch noch nie davon gehört, aber die Idee ist natürlich aus AN-Sicht super.
Danke auch an @sissi Kistner fürs Posten weiterer Hintergründe. Wieder was gelernt!
Beste Grüße
Dash
Hallo @Soeren_Wonderland ,
habe auch noch nie davon gehört, aber die Idee ist natürlich aus AN-Sicht super.
Danke auch an @sissi Kistner fürs Posten weiterer Hintergründe. Wieder was gelernt!
Beste Grüße
Dash
Hallo zusammen,
@Dash ich meine in Australien wäre das auch für manche Feiertage gängig, den Australia Day bspw.?
Ich kenne das tatsächlich so auch aus Luxemburg, dass die Tage nachgeholt werden. Bezweifle, dass dieser Vorstoß in Deutschland Anklang findet, aber in Anbetracht auf die Verteilung der Feiertage bspw. in diesem Jahr hätte ich auch nix dagegen
LG, Elena
@Dash ich meine in Australien wäre das auch für manche Feiertage gängig, den Australia Day bspw.?
Ja richtig, stimmt, jetzt erinnere ich mich. Hatte ich nicht mehr auf dem Schirm.
Beste Grüße
Dash
Hallo @Soeren_Wonderland,
ich kann nur bestätigen, dass es in einigen Ländern so üblich ist, Feiertage, die auf einen Wochenendtag fallen, “in lieu” am nächsten Werktag nachzuholen. Ich kenne dies aus UK und Canada. In Deutschland ist das leider nicht der Fall. - Dafür haben unsere Deutschen Kollegen meist deutlich mehr Urlaubstage im Jahr zur Verfügung.
Aus meiner Praxiserfahrung kann ich nur sagen, dass wir es in den Ländern, wo es üblich ist, anbieten, sonst hal nicht.
In Personio lässt sich das übrigens wunderbar abbilden, indem man lokale Feiertagskalender selber erstellt:
Das geht ganz einfach im jeweiligen Jahr, indem man einen einmaligen Feiertag hinzufügt:
Den entsprechenden Feiertagskalender hinterlegst du dann im Jeweiligen Standort:
Ich hoffe, das hilft :)
Beste Grüße
VaNessa
Hallo zusammen,
danke für den Tipp zur individuellen Hinterlegung von Ausgleichstagen, wenn ein Feiertag auf ein Wochenende fällt. Für mich sieht es so aus, als ob Personio das teilweise auch selbst hinterlegt:
Wir haben eine Gesellschaft in Bulgarien und die Voreinstellung Feiertage Bulgarien gewählt. Die Feiertage im System wurden für 2022 richtig hinterlegt. Es gibt immer einen Ausgleichstag, wenn ein Feiertag auf ein Wochenende fällt mit Ausnahme von Ostern.
2023 müssten der 2.1., der 8.5. und der 27.12. somit als Ausgleich für Wochenendfeiertrage hinterlegt werden. Da dies 2022 erfolgte, würden wir gern wissen, ob und wann die automatische Anpassung in 2023 erfolgt.
Vielen Dank und viele Grüße
Bettina
Hallo,
super, dass sich der Thread hier so weiterentwickelt hat. Vielen Dank für die ganzen Antworten
Ich habe eben einen neuen Thread zum Thema “internationale Mitarbeiter:innen in Personio integrieren” aufgemacht:
@VaNessa S. Du hast damit meine Frage beantwortet, ob man internationale Feiertagskalender anlegen kann, vielen Dank!
Heißt das, dass in Personio die Feiertage der verschiedenen Länder hinterlegt sind und man nicht selbständig die Feiertage recherchieren und eintragen muss?
@Bettina Gude Kannst du dir bei Gelegenheit mal meinen oben genannten Thread anschauen und berichten, wie die Integration eurer bulgarischen Gesellschaft in der Praxis in Personio funktioniert? Das wäre super
Viele Grüße,
Sören
@Soeren_Wonderland,
Ganz genau: internationale Feiertagskalender sind bereits im System hinterlegt. Wenn diese von euren lokalen Feiertagen abweichen sollten, kann man den Kalender auch immer kopieren und als Vorlage für einen eigenen Feiertagskalender nutzen:
Liebe Grüße, VaNessa
Super, vielen Dank @VaNessa S.
Ich werde es mir demnächst anschauen, wenn ich die Integration unserer französischen MA in Personio einrichte.
Viele Grüße,
Sören
@Soeren_Wonderland In Deutschland gibt es das aktuell nicht - spannend, was @sissi Kistner dazu schreibt, davon hatte ich noch nicht gehört.
Ich kenne es aus den USA, wo es so gehandhabt wird, dass Feiertage grundsätzlich immer auf einem Montag liegen, d.h. sie richten sich nicht nach einem konkreten Datum wie bei uns (1. Mai = Tag der Arbeit), sondern der Labor liegt immer auf dem ersten Montag im September. Wenn ich das richtig weiß, ist das in einigen europäischen Ländern und in Kanada auch so.
Wichtig: ob/inwiefern man das in einem einzelnen Arbeitsverhältnis berücksichtigen kann, hängt unter anderem davon ab, was für einen Arbeitsvertrag der MA hat. Um bei deinem Beispiel zu bleiben: wenn Euer Kollege in Belgien einen deutschen Arbeitsvertrag hat und quasi remote/hybrid überwiegend aus Belgien heraus arbeitet, gilt für ihn grundsätzlich die deutsche Gesetzgebung inklusive der deutschen Feiertage (ist übrigens das gleiche, wenn ich in NRW lebe, aber bei einem Hamburger Arbeitgeber einen Vertrag unterschreibe). Man kann einvernehmlich eine Klausel in den Arbeitsvertrag aufnehmen und das ändern, aber das ist dann eine beidseitige Geschichte und kein Anspruch des Arbeitnehmers.
Meine ganz persönliche Meinung: halte nichts von dem Gewähren der jeweils regional/lokal geltenden Feiertage, da das für den Arbeitgeber ziemlich unpraktikabel ist: in der Administration, im Tagesgeschäft bei steigender remote-Arbeit von überall und für die Zusammenarbeit. Das ganze wird schnell ziemlich unübersichtlich. VG!
@Soeren_Wonderland Ergänzung: die Lösung aus den USA ist also kein “Feiertage nachholen”, sondern da liegen die gesetzlich verankerten Feiertage eh auf Montagen.
Hallo @Nina Hellmann,
unser MA aus Belgien ist bei uns über einen EOR Dienstleister mit einem belgischen Vertrag angestellt. Aus diesem Grund bekommt er auch die belgischen Feiertage gewährt bzw. es gilt für ihn die belgische Regelung, dass er die Feiertage nachholen darf, welche auf ein Wochenende fallen.
Man könnte den MA wahrscheinlich auch direkt bei unserer deutschen Firma mit einem deutschen Vertrag anstellen. Allerdings kann ich mir vorstellen, dass in dem Fall trotzdem immer dann das belgische Arbeitsrecht dann angewendet werden muss, wenn ihn das deutsche Arbeitsrecht ansonsten “schlechter” stellen würde, z.B. in Bezug auf das Nachholen der Feiertage. So ist es zumindest in Frankreich.
Grundsätzlich ist das mit den unterschiedlichen Feiertagen nicht optimal. Aber so ist es halt leider.
Bezüglich der Workation/Remote Work haben wir uns jetzt für folgenden Weg entschieden:
In den Zusatzvereinbarungen zur Workation haben wir festgelegt, dass für den oder die MA weiterhin die lokalen Feiertage gelten. Das führt dann teilweise zu komischen Situationen, z.B. hatte ich als MA aus Baden-Württemberg an Heilige-Drei-Könige frei, während mein Kollege aus Berlin, mit dem ich gerade Workation mache, ganz normal arbeiten musste. Das ist aus unserer Sicht aber immer noch einfacher, als sich nach den Feiertagen des jeweiligen Aufenthaltsortes zu richten. Das würde nur zu unnötigem Durcheinander führen. Als Beispiel: Würden für einen oder eine MA, der oder die gerade in Thailand Workation macht, dann auf einmal die thailändischen Feiertage gelten?
Viele Grüße,
Sören
@Soeren_Wonderland Ja, das kann ich nachvollziehen - jeder Weg ist irgendwie nicht 100% super. Kommt vielleicht auch ein wenig auf die Unternehmensgröße an. VG!
@Soeren_Wonderland Hi Sören, gerade kam mir noch ein Gedanke: kenne mich zwar mit der Zusammenarbeit mit solchen EOR Dienstleistern nicht gut aus, aber eventuell habt Ihr mit denen auch einen Rahmenvertrag, der zu diesem Thema etwas sagt oder das ganze direkt in eine gewisse Bahn lenkt? VG!
@Nina Hellmann Danke für deine Antworten!
Wir glauben es ist am einfachsten, wenn sich die MA nach ihren eigenen Feiertagen richtet, unabhängig davon, wo sie sich gerade aufhalten. Alles andere würde zu kompliziert.
LG, Sören
@Soeren_Wonderland Wenn Eure Arbeitsverträge das hergeben, umso besser!
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