Liebe Community,
Ab dem nächsten Jahr sind Eure Arbeitnehmer nicht mehr verpflichtet, selbst Krankenscheine vorzulegen. Stattdessen werden die Arbeitgeber dafür verantwortlich sein, diese vom Versicherer anzufordern, entweder über ihr Lohnabrechnungstool oder sv.net.
In diesem Update geben wir Euch erste Informationen zur elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) im Zusammenhang mit Personio. Weitere und vor allem detaillierte Anleitungen werden zukünftig im Helpcenter geteilt, sobald die neue Funktion veröffentlicht ist.
Was ist die eAU?
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU): Bisher stellen Ärztinnen und Ärzte kranken Arbeitnehmer*innen Bestätigungen (Gelber Schein) in Papierform aus, die sie im Falle einer Arbeitsunfähigkeit (AU) an Ihren Arbeitgeber senden - zum Beispiel, indem sie sie zusammen mit der Krankmeldung in Personio speichern.
Ab dem 1.1.2023 sind die Ärzte verpflichtet, die Krankmeldungen digital an die (gesetzlichen) Krankenkassen zu übermitteln, und die Arbeitgeber bzw. deren Steuerberater müssen die elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ab diesem Zeitpunkt direkt bei den Krankenkassen abrufen.
Mit Euren Mitarbeitenden über die eAU sprechen
Es ist wichtig, dass Eure Mitarbeitenden wissen, was sie am 1. Januar in Bezug auf Ihre Krankenscheine erwartet. Hier sind die wichtigsten Punkte, die sie verstehen sollten:
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Wenn sie gesetzlich versichert sind, müssen sie bei der Erfassung eines Krankheitszeitraums in Personio keine Bescheinigung mehr hochladen. Ihr Arzt hat eine elektronische Krankmeldung an Ihre Versicherung geschickt. Für die ersten 3 Monaten empfehlen wir jedoch, dass Ihr Eure Mitarbeiter darauf hinweist, dass sie weiterhin eine physische Bescheinigung hochladen müssen, wenn sie eine erhalten. Die Umstellung auf eAU wird wahrscheinlich nicht ganz reibungslos verlaufen, und es ist sicherer, wenn die Mitarbeiter weiterhin physische Bescheinigungen hochladen.
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Wenn sie privat versichert sind, ändert sich für sie nichts an dem Verfahren. Sie erhalten weiterhin ein physisches Attest von ihrem Arzt und sollten es in Personio hochladen.
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Krankmeldungen von Kindern werden nach wie vor auf manuelle Weise erfolgen, und Ihr solltet keine eAUs für diese erwarten.
In vielen Arbeitsverträgen ist die Verpflichtung der Arbeitnehmer enthalten, Nachweise für ihre Krankheit vorzulegen. Wenn Ihr plant, diesen Vertrag zu ändern, denkt daran, die Mitarbeitenden zu informieren.
Für Minijobber: Vergewissert Euch, dass jeder Zweitversicherer für Eure Minijobber in einem externen Lohnbuchhaltungstool vermerkt ist. Lest hier mehr über die Verwaltung von eAUs und Minijobbern.
Die Abfrage von eAUs für Unternehmen
Je nachdem welches Abrechnungs-System Ihr verwendet und ob Ihr bspw. Die Datev-Integration nutzt, gibt es zukünftig verschiedene Möglichkeiten an die Krankmeldungen zu gelangen.
1. Eigener Zugriff auf eAUs über sv.net oder ein externes Abrechnungstool
Dies gilt für Euch, wenn Ihr auf eAUs über sv.net oder ein externes Lohnabrechnungstool abrufen müsst:
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Ein Mitarbeiter erstellt einen Antrag auf Krankmeldung.
Wenn der Mitarbeiter in Deutschland ansässig und gesetzlich versichert ist, hat sein Arzt ihm eine eAU ausgestellt, die Ihr abrufen müsst. - Ihr Loggt Euch in sv.net oder Euer Lohnprogramm (DATEV, Sage, etc.) ein und erstellt einen Antrag auf eine eAU für diesen Mitarbeiter.
- Wenn Euer Lohnbuchhaltungstool nicht in der Lage ist, eAUs anzufordern, müsst Ihr sv.net verwenden.
- Hier findet Ihr die Anleitung zur Beantragung von eAUs in DATEV.
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Alternativ könnt Ihr eAUs auch wöchentlich oder monatlich abrufen, anstatt adhoc
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Erstellt einen benutzerdefinierten Bericht in Personio mit:
1) Krankheitszeiten
2) Tagen mit Bescheinigung
3) Versicherungsart
4) Büro. -
Exportiert den Bericht, und filtert ihn nur nach Mitarbeitern, die öffentlich versichert sind und sich in deutschen Büros befinden. Das sind diejenigen, für die Ihr eine eAU beantragen müsst.
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Meldet Euch bei sv.net oder Eurem Gehaltsabrechnungstool an und erstellt einen Antrag auf eine eAU für diese Mitarbeiter.
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Nach einiger Zeit, zwischen einigen Minuten und 2 Wochen, erhaltet Ihr eine Benachrichtigung von sv.net oder Eurem Gehaltsabrechnungstool, wenn die eAU von der Versicherung bereitgestellt worden ist. Je nachdem, ob es schon vom Arzt hochgeladen wurde oder nicht.
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Ladet die eAU aus Eurem Gehaltsabrechnungstool oder sv.net herunter und für den entsprechenden Abwesenheitszeitraum in Personio hoch. Markiert das Attest in Personio als genehmigt. - Tipp: So ist es einfacher, die Übersicht zu behalten und einen Bericht zu ziehen.
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Um zu prüfen, für welche Zeiträume noch eine eAU fehlt, könnt Ihr jederzeit einen benutzerdefinierten Bericht mit den Krankheitszeiten, Tagen, mit Bescheinigung, Versicherungsart und dem Büro ziehen. - Um zu sehen, welche Mitarbeiter eAU-berechtigt sind, aber noch keine Bescheinigung haben.
Eurem Steuerberater Zugriff auf eAUs ermöglichen
Dies gilt für Euch, wenn Euer Steuerberater in Eurem Auftrag eAUs abruft:
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Sendet Eurem Steuerberater wöchentlich oder monatlich einen individuellen Bericht mit den folgenden Feldern: 1) Krankheitszeiten 2) Tage mit Bescheinigung 3) Versicherungsart und 4) Büro.
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Der Steuerberater wird eAUs für die Arbeitnehmer anfordern, die in diesem Zeitraum Krankheitszeiten haben, öffentlich versichert sind und ihren Sitz in Deutschland haben. Er kann dies entweder über das Lohnbuchhaltungstool oder über sv.net tun.
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Die eAUs werden über die Lohnabrechnung zurückgegeben. Euer Steuerberater kann Euch dann die eAU übermitteln oder sie direkt in den Abwesenheitszeitraum hochladen, wenn er Zugang zu Personio hat.
Um zu prüfen, für welche Zeiträume Ihnen noch eine eAU fehlt, können Ihr jederzeit einen benutzerdefinierten Bericht mit 1) Krankheitszeiten 2) Tagen mit Bescheinigung 3) Versicherungsart und 4) Büro erstellen, um zu sehen, welche Mitarbeiter eAU-berechtigt sind, aber noch keine Bescheinigung haben.
2. Demnächst: Verwaltung von eAUs mit der DATEV-Integration
Unser Produkt-Team ist dabei, eine neue Funktion zu entwickeln, die automatisch eAUs für Euch abruft und speichert, ohne dass manuelle Arbeit erforderlich ist. Diese Funktion wird nicht am 1. Januar, sondern im Laufe des ersten Quartals zur Verfügung stehen.
Die automatische Verwaltung der eAUs ist nur für Kunden mit dem Add-on DATEV-Integration verfügbar. Wenn Ihr das Add-on noch nicht habt und nutzen möchtet, meldet sich Euer Vertragsverantwortliche am besten bei Eurem Growth Manager, um nähere Informationen zu erhalten.
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Wenn Eure Organisation die DATEV-Integration einsetzt, erfolgt die Verwaltung von eAUs automatisiert und nahtlos.
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Wenn ein Mitarbeiter einen Krankheitszeitraum erfasst, wird automatisch festgestellt, ob er eAU-berechtigt ist, und wenn ja, wird eine eAU bei den Versicherungsunternehmen angefordert.
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Wenn ein eAU zurückkommt, verknüpfen wir ihn mit dem entsprechenden Abwesenheitszeitraum und benachrichtigen sowohl den Mitarbeitenden als auch den Genehmiger.
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Liegt kein eAU vor, wird der Mitarbeiter und Genehmiger benachrichtigt. Ihr könnt jederzeit einen Abwesenheitszeitraum überprüfen, um den Status der eAU zu sehen.
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Auch Euer Steuerberater kann die eAUs direkt in der DATEV-Schnittstelle einsehen, ohne dass er eine Anfrage stellen muss. (Sobald die geplante Funktion vollständig in Personio ausgerollt ist.)
Die Abwesenheitseinstellungen von “Krankheit” müssen durch diese Änderung i.d.R. nicht in Personio angepasst werden. Hier bleibt alles beim Alten. :)
💡 Bei Interesse zu den rechtlichen Konsequenzen und Regelungen, schaut gerne die AMA Veranstaltung aus dem September 2022 nach. Hier hatten wir Rechtsexperten Michael Kalbfus zu Gast, welcher uns einige Community Fragen zur eAU beantwortet hat!
Liebe Grüße
Lena