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Answered

Abwesenheiten für Gerichtstermine

  • March 16, 2026
  • 3 Antworten
  • 46 Aufrufe

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Wie habt ihr bei euch Abwesenheiten für Gerichtstermine angelegt, für die Firma, für die Privatperson, für Zeugenladungen?

Beste Antwort von Dana Völker

Hallo ​@SarahHen,

vielen Dank für deine Rückmeldung! Aber leider ist es bei mir nicht so einfach. Der § 616 BGB ist für unfreiwillige Abwesenheitsfälle, nicht aber für den Fall, dass jemand als Partei, also als Beteiligter eines Prozesses während der Arbeitszeit vor Gericht erscheinen muss. Der Zeuge erhält eine Ausgleichszahlung vom Gericht, der Beteiligte bekommt nichts. Somit benötige ich mehrere Abwesenheiten: 

  1. Der Zeuge, der seinen Lohnausfall vom Gericht erhält
  2. Der Zeuge, für den wir eine Ausgleichszahlung vom Gericht beantragen müssen
  3. Der Beteiligte, dessen private Angelegenheit eine unbezahlte Freistellung zur Folge hat
  4. Der Mitarbeiter, der für den Arbeitgeber bei einer Gerichtsverhandlung geladen ist. 

Um das dann entsprechend auch übersichtlich zu halten und die Dokumentation bei Revisionen zu gewährleisten, würde ich das ungern mit Hilfe von anderen Abwesenheiten abbilden, sondern schon spezielle Abwesenheiten dafür haben wollen.

Aber ich bastel mir da einfach was zusammen, wollte nur mal schauen, ob noch jemandem dieses Thema schon auf die Füße gefallen ist ;) 

 

Sonnige Grüße

Dana 

3 Antworten

SarahHen
Community Superstar
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  • Community Superstar
  • March 18, 2026

Hi ​@Dana Völker,

rechtlich ist es ja so: Wenn ihr § 616 BGB im Arbeitsvertrag nicht explizit ausgeschlossen habt, handelt es sich um eine bezahlte Abwesenheit (vorübergehende Verhinderung). Entsprechend würde ich das anlegen.

Wir haben für solche Fälle “Special Leave” angelegt. Beim Beantragen tragen die Personen dann ein, warum sie fehlen.

Wenn Mitarbeitende die Firma vor Gericht vertreten, ist das für uns schlicht Arbeitszeit (keine Abwesenheit nötig).

Viele Grüße


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  • Autor*in
  • First Steps
  • Antwort
  • March 20, 2026

Hallo ​@SarahHen,

vielen Dank für deine Rückmeldung! Aber leider ist es bei mir nicht so einfach. Der § 616 BGB ist für unfreiwillige Abwesenheitsfälle, nicht aber für den Fall, dass jemand als Partei, also als Beteiligter eines Prozesses während der Arbeitszeit vor Gericht erscheinen muss. Der Zeuge erhält eine Ausgleichszahlung vom Gericht, der Beteiligte bekommt nichts. Somit benötige ich mehrere Abwesenheiten: 

  1. Der Zeuge, der seinen Lohnausfall vom Gericht erhält
  2. Der Zeuge, für den wir eine Ausgleichszahlung vom Gericht beantragen müssen
  3. Der Beteiligte, dessen private Angelegenheit eine unbezahlte Freistellung zur Folge hat
  4. Der Mitarbeiter, der für den Arbeitgeber bei einer Gerichtsverhandlung geladen ist. 

Um das dann entsprechend auch übersichtlich zu halten und die Dokumentation bei Revisionen zu gewährleisten, würde ich das ungern mit Hilfe von anderen Abwesenheiten abbilden, sondern schon spezielle Abwesenheiten dafür haben wollen.

Aber ich bastel mir da einfach was zusammen, wollte nur mal schauen, ob noch jemandem dieses Thema schon auf die Füße gefallen ist ;) 

 

Sonnige Grüße

Dana 


KatharinaS.
Community Moderator
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  • Community Moderator
  • March 27, 2026

Danke für das Teilen Deiner Erfahrungen, ​@SarahHen 🙂

 

@Dana Völker, wie Du schon schreibst, würde ich Dir für die einzelnen beschriebenen Anwendungsfälle auch einzelne Abwesenheitsarten empfehlen.

So sind die Auswirkungen auf die Lohnbuchhaltung eindeutig für Euch und Ihr könnt auch explizit dazu Berichte erstellen.