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Helping Hand
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327 Kommentare
Liebe Community und liebe Personio-Mitarbeiter,
ich würde gern wissen wie ihr die Einstellungen vornehmt für unbezahlte Kindkranktage. Damit das Gehalt gekürzt wird muss ich immer daran denken die Mitarbeiter noch auf Auszeit zu setzen.
Oder ignoriert ihr das einfach und das tatsächliche Gehalt auf dem Lohnschein weicht dann einfach ab von dem Gehalt in Personio? Oder schreibt ihr eine Kürzung ins Gehalt als zusätzlichen Faktor - wobei das verwirrend ist.
Bisher stelle ich immer eine Auszeit ein damit der Lohn zum Lohnschein passt. Aber irgendwie ist das auch sehr umständlich, man vergisst es einfach schnell.
Falls jemand Personio Payroll nutzt, wie muss es denn da gehandhabt werden damit es sinnvoll weitergeht?
Ich würde mich sehr freuen von Usern zu erfahren wie sie es machen und auch wie Personio selbst das löst. Zumal immer die Gefahr ist dass andere wiederkehrende Vergütungen gleich mit gekürzt werden. Siehe Ideation
Danke für Eure Kommentare.
Hallo @Chipmunkie,
die Thematik ist ein wenig schwierig, da wir - wie Du bereits geschrieben hast - derzeit keine optimale Abbildung solcher Abwesenheitstage anbieten können.
Du hattest ja bereits erwähnt, dass man es über eine neue Abwesenheitsart abbilden könnte, da Ihr bereits eine ähnlich bezeichnete Abwesenheitsart "Kindkrank (ohne Lohnfortzahlung)" nutzt.
Ein paar Anmerkungen dazu noch:
- Durch Erfassung dieser Abwesenheit kann genau nachvollzogen werden, wie viele Tage ein Mitarbeitender pro Monat nicht anwesend war und wie viel man somit vom Gehalt abziehen müsste.
- Das Steuerbüro sollte auf jeden Fall über die Art der Abwesenheitsart und ihre Auswirkungen informiert sein.
- Wann letztlich die Reduktion des Gehalts durchgeführt wird, müsst Ihr in Absprache mit Eurem Steuerbüro klären.
Eine weitere Idee wäre, eine einmalige Vergütung zu hinterlegen, um die Reduktion abzubilden:
- Dazu müsst Ihr vorab eine Auswertung der abwesenden Stunden / Tage machen (z.B. über die benutzerdefinierten Berichte) und dann in Excel (via Formel) errechnen, um wie viel sich das Gehalt reduzieren soll.
- Diesen Betrag fügt Ihr dann als negative einmalige Vergütung mit entsprechendem Zahlungsgrund (z.B. Unbezahlte Freistellung wegen Krankheit d. Kindes) hinzu.
- Dabei muss natürlich mit dem Steuerbüro geklärt werden, ob es aus steuerrechtlicher Sicht noch eine andere Unterscheidung gibt, wie diese Art der Freistellung sich auf die Abrechnung auswirkt.
- Das Steuerbüro sieht diesen Betrag im Rahmen des Exportes der vorbereitenden Lohnbuchhaltung und kann eine Kürzung entsprechend vornehmen.
Grundsätzlich solltet Ihr Euch dabei auf jeden Fall sehr eng mit Eurem Steuerbüro abstimmen, da wir leider keine rechtliche Auskunft geben können.
Ich hoffe das hilft Dir weiter!
Liebe Grüße
Selina
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