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Frage

Einschätzung gefragt zu Beschäftigung (kurzfristig oder SV-Pflichtig)

  • May 20, 2026
  • 7 Antworten
  • 79 Aufrufe

YuBl
Helping Hand
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Hello Community,

vorab: meine Frage habe ich so auch über den Minijob Manager an die Minijob-Zentrale gestellt und warte noch auf eine Antwort. Ich bin mir aber sicher, dass auch hier jemand kundiges ist, der:die mir eine Einschätzung geben mag.

 

Situation copy-paste ich fix:
 



kleine Abschweifung, die nichts zur Sache tut: mich wurmt ja ein bisschen, dass die Person - die schon öfter bei uns war - mich auffordert, eine “arbeitnehmerfreundliche Lösung” zu finden, als würde ich das nicht eh tun - im Rahmen dessen, was halt rechtlich geht. *Seufz* 



Danke, falls jemand da was zu sagen kann und möchte.

LG

YuBl

7 Antworten

Andrea B.
Community Superstar
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  • Community Superstar
  • May 22, 2026

Hallo ​@YuBl , 

Deine Abschweifung finde ich richtig super. Natürlich bewegt sich eine Personalentscheidung immer im rechtlichen Rahmen. Als gäbe es da eine Auslegungsmöglichkeit… Nun gut. 

 

Ich wäre auch eher bei der kurzfristigen Beschäftigung. Dass sie bei ihrem Hauptarbeitgeber unbezahlten Urlaub hat, hat doch erst mal nichts mit der Krankenversicherung zu tun. Das Arbeitsverhältnis hat doch weiterhin Bestand. Kommt natürlich darauf an, wie lange sie unbezahlten Urlaub nimmt. 4 Wochen wären kein Thema. Von daher sind eure 10 Tage auch kein Problem. 

Ich bin gespannt, was die Minijob Agentur sagt. Bitte halte mich auf dem Laufenden. Ich lerne gerne dazu. 

LG Andrea


D_Madre
Community Star
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  • May 26, 2026

Hallo zusammen,

 

ich teile eure Einschätzung. Die SV-Pflicht durch die Haupttätigkeit besteht weiterhin bzw. wirkt nach, somit hier kein Thema.

Daher sollte nach meiner Auffassung eine kurzfristige Beschäftigung auf jeden Fall drin sein. Und eine kurzfristige Beschäftigung ist ja durchaus “Arbeitnehmerfreundlich”

 

Ich finde es tatsächlich spannender, wie sie Vollzeit Studieren kann und dann noch eine Haupttätigkeit mit knapp 80% ausfüllen kann. Vorlesungsfreie Zeit startet üblicherweise ja erst gegen Mitte Juli. Aber das ist ja zum Glück kein Problem, mit dem ihr euch rumschlagen müsst 😊

 

Viele Grüße,

Dominik

 


YuBl
Helping Hand
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  • Helping Hand
  • May 26, 2026

Hallo ihr beiden und wie schön, dass jemand diesen Post gefunden hat :) und sich zu einer Antwort auch noch hat hinreissen lassen! :)

Das wäre ja ganz fantastisch, wenn ich das komplett kurzfristig durchlaufen lassen könnte - ich bin halt verunsichert, weil ich das hier fand:

 

Quelle: https://webinare.tk.de/fileadmin/user_upload/FAQ_Saisonarbeitskraefte_07-02-2023.pdf

Seid ihr der Ansicht, dass das diesmal anders sein könnte, weil die (kurzfr.) Beschäftigung davor parallel läuft? Und oder dann das Studium als Hauptbeschäftigung gilt?

 

[...]

 

Ich finde es tatsächlich spannender, wie sie Vollzeit Studieren kann und dann noch eine Haupttätigkeit mit knapp 80% ausfüllen kann. Vorlesungsfreie Zeit startet üblicherweise ja erst gegen Mitte Juli. Aber das ist ja zum Glück kein Problem, mit dem ihr euch rumschlagen müsst 😊

 

Viele Grüße,

Dominik

 

Hehe - ja, ein Glück ist sie nicht werkstudentisch unterwegs mit diesen Arbeitszeiten - und aber genau, zumindest diese Sache ist nicht meine/unsere :)

Liebe Grüße

YuBl


Andrea B.
Community Superstar
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  • Community Superstar
  • May 26, 2026

In deinem TK Post geht es um die Unterscheidung beim Hauptarbeitgeber. Das seid ihr aber nicht. 
Ich hatte gelesen, dass 4 Wochen unbez. Urlaub kein Problem sind. 

Die Infos der Aushilfe sind irgendwie diffus oder? Hat sie euch die Info über den unbez. Urlaub offiziell gegeben? 

PS: bei manchen Menschen hat der Tag mehr als 24 Stunden oder sie brauchen nur 2 Stunden Schlaf - ich brauche definitiv mehr. 

 


YuBl
Helping Hand
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  • May 26, 2026

hmm, ich bin eben hierüber gestolpert:
 

Quelle: https://www.aok.de/fk/fileadmin/user_upload/medien-seminare/seminare/online/universell/2023-04-best-of-kurzfristige-beschaeftigungen.pdf

ich bin einfach unsicher 😅 und hoffe, die Minijob-Zentrale meldet sich. Ansonsten wäre mein Plan wohl, sie erst mal kurzfristig anzumelden und ggf. ab dem unbezahlter-Urlaub-Tag umzuschlüsseln. Weil mein Gedanke ist: wenn es doch komplett kurzfristig ist, bekommt sie noch was raus, und wenn es gänzlich SV-Pflichtig sein sollte, ist die Rückzahlung geringer als wenn ich sie von vornherein komplett kurzfristig abrechnen würde. Aber mal abwarten. Wenn eine Rückmeldung kommt, lass ich’s euch wissen :)

und: japp, die Info mit dem unbezahlten Urlaub kommt direkt von ihr.

Beste Grüße

YuBl


YuBl
Helping Hand
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  • Helping Hand
  • May 26, 2026

...ich hab jetzt mal den Haufe CoPilot bemüht, der ist übrigens eurer Meinung:

 

Ich hätte zwar gern immer noch die Antwort der Minijob-Zentrale, aber wenn echte Menschen vom Fach (ihr) und eine vermutlich vergleichsweise kompetente KI der gleichen Meinung sind… spricht das schon relativ dafür vermute ich :)

LG YuBl


Dash
Community Superstar
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  • Community Superstar
  • May 28, 2026

Und der Haufe CoPilot ist m.E. auch eine gute Quelle.

Sehr interessant, hier mitzulesen. Bestätigen oder widerlegen kann ich bei dem Thema leider nichts, damit beschäftige ich mich bisher nie.

LG David