Workation in Drittstaaten


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Hallo liebe Community, 
wir bieten unseren Mitarbeitern Workation an. Bisher nur für Workation innerhalb der EU. Nun haben wir die erste Anfrage für Workation in China. Gibt es in der Community schon Erfahrungen, was bei einer Workation in China zu beachten ist?

Freue mich auf Eure Impulse.


10 Antworten

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Hallo @Coco,

das ist ein heikles Thema. Es gab dazu schon eine Empfehlung in einer H.U.G Session:

 

Ich würde empfehlen im ersten Schritt mit Eurem Steuerberater dazu zu sprechen und mit Eurer IT bezüglich IT-Sicherheit, Datenschutz etc..

Hilft Dir das. weiter?

Viele Grüße

Sissi

 

 

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Hallo sissi,

ich sehe es auch kritisch;  der StB ist diesbezüglich schon darauf hingewiesen worden. Wollte Erfahrungen hier in der Community vorab einholen, um final zu entscheiden.
Danke dennoch für den Link und Deine Einschätzung. 👍

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Hallo @Coco,

wir haben aktuell einen Mitarbeitenden in Workation in Kanada und haben eine Vereinbarung insbesondere über die Arbeitszeiten getroffen, denn die Zeitverschiebung kommt ja hier hinzu.

In China weiss ich nicht, inwiefern eine zuverlässige Infrastruktur insbesondere Thema WLAN, Telefonverbindung etc. besteht. Das solltet Ihr in jedem Fall im Vorfeld klären. 

Habt Ihr schon eine Mustervereinbarung von anderen Workations oder soll ich Dir unsere mal senden?

Viele Grüße

Sissi

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Hi sissi,
das Thema WLAN in China und VPN ist genau der Punkt, der uns verunsichert. Wir lassen das grade auch extern klären, wie wir uns da am besten absichern können oder dem ggf. aus Sicherheitsaspekten eben nicht zustimmen.  Sobald ich mehr weiß, kann ich gerne hier in der Community eine Rückinfo geben. 

Unsere Mitarbeiter möchten Ihren Urlaub mit Arbeit verbinden, also der arbeitsrechtliche Handlungsbedarf liegt eher für uns in den EU Mitgliedsstaaten und ist relativ übersichtlich.  China oder sonstige Drittstaaten wären da Neuland. 

Bezüglich der Grundsätze wie Arbeitszeiten etc. sind wir uns intern einig. 

Uns liegt eine Mustervereinbarung vor aber wir können gerne mal austauschen.

Wie gehen wir da am besten vor?

Viele Grüße

Coco

 

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Hallo Coco,
Du kannst mir über Personio eine persönliche Nachricht senden und dann können wir uns sehr gerne austauschen :-).

 

Viele Grüße

Sissi

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Hi zusammen,

internationale Workation über den EWR hinaus ist tatsächlich nicht ganz einfach, grundsätzlich aber, falls euch das noch nicht über den Weg gelaufen ist, innerhalb EWR, nicht nur EU, ist unproblematisch (bspw. Dänemark, Schweiz) - dies gilt jedoch nur für EU-Bürger, solltet ihr also ausländische Staatsbürgerschaften in der Belegschaft haben, muss dies gesondert über das jeweilige in Betracht kommende Visum geklärt werden.

@Coco direkt zu China habe ich leider keine Erfahrungen. Am wichtigsten ist aus meiner Sicht jedoch neben sicherheitstechnischen oder arbeitszeit-rechlichen Fragen das Thema Visum/Aufenthalts- bzw. Arbeitserlaubnis.

Wir sind im Unternehmen grundsätzlich in der Haltung, dass die europäischen und deutschen Gesetze und Normen leider der Arbeitsrealität hinterherhängen, weswegen wir bewusst überschaubare Risiken in Kauf nehmen. Rechtlich sind Visa-Angelegenheiten wesentlich kritischer für Mitarbeiter*innen und Unternehmen, weswegen wir dies über arbeitsrechtliche oder sozialversicherungsrechtliche Klärungen stellen. Etwas “Mut zur Lücke” bedarf es für eine moderne Arbeitsumgebung aus meiner Sicht :-)

Falls Fragen zu Thailand, Türkei, UK oder Vietnam bestehen, hier haben wir schon Kriterien zusammengetragen und diese Länder für unsere Mitarbeiter*innen geöffnet.

LG, Florian

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@Florian Kuczera : Eure Erfahrungen zu Thailand, Türkei, UK oder Vietnam würden mich tatsächlich auch interessieren.

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Hi @ChristianeA,

gerne. Hab mal die wichtigsten Infos aufgelistet zunächst:

  • Thailand: Aufenthalt max. 30 Tage ohne Visum; hier muss für die Sozialversicherung beantragt werden, dass diese weitergeführt wird in DE; Auslandskrankenversicherung sollte bestehen, da die deutsche KV nicht greift; steuerlich nichts besonderes zu beachten, da Doppelbesteuerungsabkommen
  • Türkei: Aufenthalt max. 90 Tage ohne Visumspflicht; SV komplett gültig und abgedeckt, nur T/A1-Dokument nötig (analog A1-Bescheinigung); für KV ist ein Urlaubskrankenschein notwendig, Chipkarte gilt nicht und wahrscheinlich Vorkasse; steuerlich nichts besonderes zu beachten, da Doppelbesteuerungsabkommen
  • UK: Aufenthalt max. 180 Tage ohne zusätzliches Visum innerhalb 6 Monate; SV unkritisch aufgrund Abkommen; mit A1-Bescheinigung; Auslandskrankenversicherung sollte bestehen, da die deutsche KV nicht greift; steuerlich nichts besonderes zu beachten, da Doppelbesteuerungsabkommen
  • Vietnam: Aufenthalt max. 30 Tage über Touristenvisum; hier muss für die Sozialversicherung beantragt werden, dass diese weitergeführt wird in DE; steuerlich nichts besonderes zu beachten, da Doppelbesteuerungsabkommen; Auslandskrankenversicherung sollte bestehen, da die deutsche KV nicht greift

Aus unserer Sicht ist die Umsetzung recht einfach machbar, deswegen auch unkritisch im Rahmen der Regelungen.

Hoffe dies bietet einen guten Überblick?

LG, Florian

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Hallo @Florian Kuczera vielen lieben Dank für die Zusammenstellung!

Wenn du schreibst (zB bei Thailand): hier muss für die Sozialversicherung beantragt werden, dass diese weitergeführt wird in DE; → wie und wo muss das passieren? A1 greift ja nicht und CoC ja doch auch nicht, oder?

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Hi @ChristianeA,

Thailand ist “vertragsloses Ausland”, also ohne Abkommen mit Deutschland, d.h. es muss bei der Krankenkasse ein Formular eingereicht werden zur Feststellung einer Entsendung im Sinne der Ausstrahlung nach § 4 SGB IV.

Wie du sagst, bringen weder A1 noch CoC etwas.

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