Hi
ein MA von uns möchte gerne in Zukunft 3 Wochen arbeiten und dann eine Woche frei haben. Ich weiß gar nicht wie man sowas nennt.
Ist das in irgend einer Weise in Personio darstellbar?
Danke,
Michi
Hi
ein MA von uns möchte gerne in Zukunft 3 Wochen arbeiten und dann eine Woche frei haben. Ich weiß gar nicht wie man sowas nennt.
Ist das in irgend einer Weise in Personio darstellbar?
Danke,
Michi
Hi
ich mische mich mal ein, auch wenn du Michaela direkt angesprochen hast.
Soll das wiederkehrend sein, also wird die Mitarbeiterin immer 3 Wochen arbeiten, 1 Woche frei, 3 Wochen arbeiten, 1 Woche frei etc.? Und in dem Fall ist das dann quasi ihr Arbeitszeitmodell oder?
Ich versuche das gerade ein bisschen nachzuvollziehen.
LG, Elena
Ja genau, so wurde es mir von der Geschäftsleitung vermittelt.
Ich hab jetzt schon überlegt, ob man die Wochenstunden einfach von 40 Stunden auf 30 Stunden heruntersetzt. Aber der MA hat auch noch 10 abgegoltene Stunden, d.h. die müsste er ja auch erst wieder reinarbeiten und dann 3 Wochen a 40 Stunden arbeiten, damit er dann die letzte Woche quasi auf Überstunden nehmen kann.
Aber dann hätte er ja auch ne 5 Tage Woche und auch noch den vollen Urlaubsanspruch.
Aber wenn man die Arbeitszeit tatsächlich auf 30 runtersetzt und dies aber auf 4 Tage verteilt, dann hat er ja zumindest schon einmal einen reduzierten Urlaubsanspruch.
Dann kann er zumindest schon mal durch die 3 Wochen 40 Stunden arbeiten, die 30 Stunden die ihm dann für die 4. Woche fehlen vorarbeiten und er hätte nicht den vollen Urlaubsanspruch. Aus meiner Sicht, müsste der Urlaubsanspruch eher auf Basis von 3,5 Tage / Woche sein? Evtl. hilft hier eine Umrechnung des Urlaubsanspruchs auf Stundenbasis. Das kenne ich teilweise von Unternehmen, wenn Mitarbeitende so flexibel arbeiten wollen.
Hallo
den Prozess würde ich wie folgt abbilden:
Mit diesen Angaben hast du alles nachvollziehbar hinterlegt.
Bezüglich der Urlaubsberechnung wird es kniffelig. Diese musst du in diesem Fall jährlich neu im jeweiligen MA Profil anpassen und für dich selbst eine Erinnerung hinterlegen. Es gibt für die Berechnung ein Beispiel von Haufe für die “Jahresbezogene Umrechnung”.
Das Beispiel besagt folgendes:
Hat ein Arbeitnehmer an 200 Tagen im Jahr zu arbeiten und beträgt die Urlaubsdauer der Vollzeitbeschäftigten bei einer 5-Tage-Woche 25 Urlaubstage, so errechnet sich die Urlaubsdauer des Teilzeitbeschäftigten wie folgt:
200 Arbeitstage / 260 Jahresarbeitstage (bei Vollzeitbeschäftigung) × 25 Urlaubstage = 19,23 Arbeitstage Urlaub
Zu berücksichtigen ist bei dieser Berechnung, dass bei einer 5-Tage-Arbeitswoche von möglichen 260 Arbeitstagen im Jahr auszugehen ist (52 Wochen × 5 Tage). Bei einer 6-Tage-Woche ist hingegen von 312 Arbeitstagen im Jahr auszugehen (52 Wochen × 6 Tage).
Auch bei dem überwiegend im Einzelhandel praktizierten sog. rollierenden Freizeitsystem ist eine Umrechnung vorzunehmen.
Hilft dir das weiter?
Viele Grüße, Michaela
Joa… Dann hätte das Arbeitszeitmodell ja aber 40 Stunden, oder? Sprich er könnte die Überstunden für die eine freie Woche gar nicht ansammeln. Oder hab ich jetzt nen Denkfehler?
Was meinst du mit 30+10? 30 Wochenstunden und 10 abgegoltene Stunden?
Und welche Abwesenheit nehme ich denn da? Da müsste ich eine neue erstellen ohne Kontingen…
Ich glaube die ganze Sache ist ne ziemlich dämliche Idee und macht jede Menge Ärger.
Michi
Das Arbeitszeitmodell hat dann insgesamt 40 Stunden, richtig. Damit klar ist, dass die 40 Stunden ein Muss sind und es am Ende kein Defizit gibt, wenn es um die arbeitsfreie Woche geht.
Wir haben zum Abbau von Überstunden die Abwesenheit “Bezahlte Freistellung” hinterlegt. Vielleicht habt ihr in der Richtung etwas passendes.
Berichte gerne mal, wie ihr das nun handhabt - würde mich sehr interessieren
Viele Grüße und ein schönes Wochenende in die Runde!
Michaela
Wir haben so einen Fall bei uns auch (nur dass es da um jede 2. Woche einen bestimmten Wochentag frei geht) und das ist super unglücklich. Zum einen (wie die anderen hier schon schreiben) weil du den Urlaubsanspruch künstlich hochschraubst mit so einer Logik, zum anderen ist das schwer zu formulieren im Arbeitsvertrag. Habe schon viele Verträge gesehen, in denen dann sowas steht wie “Jede 4. Woche hat der MA 5 freie Tage.” - Und das ist das Problem: den Begriff “frei” kennt das deutsche Arbeitsrecht nicht (haben wir ja gemerkt als die Bundesregierung uns 2020 den “freien” Gründonnerstag schenken wollte ;)) Es muss eben immer klar sein, ob das Urlaub, Sonderurlaub, keine Arbeitszeit oder was auch immer ist.
Ich würde in deinem Fall den Nachteil bei der Urlaubsanspruchsberechnung ignorieren, da eh die 13 zurückliegenden Wochen für die Durchschnittsberechnung herangezogen werden und der MA davon 2-3 Wochen gar nicht aktiv war, senkt das seinen Durchschnitt eh (WENN es nicht als Urlaub deklariert ist, wichtig!). VG!
Hi Nina,
danke für deine Antwort. Uns war das am Ende zu kompliziert und nicht abbildbar, deswegen konnten wir dem MA seinen Wunsch leider nicht erfüllen.
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