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Hallo liebe Community, ich hadere mit dem Pflegen von Dualen Studenten im System. Habe hier gelesen, dass ich ihre Uni-Zeiten quasi als Abwesenheit(smodell) hinterlegen kann, allerdings hilft das nur bedingt. 

Es geht los beim Gehalt: die Studenten sind ja in Vollzeit aktiv (in ihrer subjektiven Welt), aber eben nur zum Teil im Betrieb. Wenn ich das so pflege, kalkuliert das System automatisch auch ein Teilzeit-Gehalt (was ja irgendwie auch konsequent ist). Wir wollen ja aber das “volle” besprochene Gehalt zahlen und kein anteiliges. 

Das gleiche passiert (anscheinend, kann es nicht so recht nachvollziehen) auch beim Urlaub: sobald ich ein Arbeitszeitmodell hinterlege, was der Realität entspricht, also z.B. im Betrieb von Mi-Mi, rechnet das System automatisch einen anteiligen Urlaubsanspruch aus (was ja auch irgendwie konsequent ist für Werkstudenten, aber nicht für duale!). Die dualen Studenten haben ja aber in ihren Verträgen von der Uni ein Standardvollzeit-Urlaubskontingent vorgegeben. Da kommen wir als Arbeitgeber gar nicht drum herum. Wenn ich alternativ ein Vollzeitarbeitszeitmodell pflege, um das Problem zu umgehen, entstehen Minusstunden … 

Wie habt Ihr das gelöst? Hab irgendwie das Gefühl, es gibt eine gute Lösung und ich sehe sie nicht. Oder müßte es eigentlich ein ganz neues Modell für diese Art von Arbeitsverhältnis geben? VG!

Hi @Nina Hellmann😊

um Dualen Studierenden ein Vollzeit-Gehalt auszuzahlen, müssen deren Wochenstunden dem Vollzeit-Wert der jeweiligen Abteilung entsprechen. Auf diese Art wird der Anspruch nicht reduziert, sondern die Mitarbeitenden erhalten den vollen Betrag.

Ihr könnt also gerne einmal im Mitarbeiterprofil die Wochenenstunden entsprechend anpassen.
employee-profile-information-tab-weekly-hours_de.png

Um den Dualen Studierenden auch beim Thema Urlaub den vollen Anspruch zu gewähren, gibt es folgende Möglichkeit: 

  1. Ihr könnt die Arbeitsstunden gleichmäßig auf alle potenziellen Arbeitstage aufteilen. Aktiviere hierbei die Bildung von Über- und Minusstunden auf täglicher Basis, sodass diese sich dementsprechend automatisch ausgleichen. 
  2. Alternativ könnt Ihr auch einfach im Arbeitszeitmodell die anteilige Urlaubsberechnung auf ‘Nein’ setzen (siehe Screenshot). Die Mitarbeitenden erhalten somit den vollen Anspruch, unabhängig von den eigentlichen Arbeitstagen.  
     

     

Ich hoffe, das hilft Dir weiter! 🌸

Liebe Grüße,

Lisa


@LisaK Danke für deine Rückmeldung, die mir schon mal ein wenig hilft. Allerdings bildet sie keine umfassende Lösung der Thematik aus folgenden Gründen:

ein dualer Student ist nicht permanent Vollzeit da, sondern entweder parallel zum Unterricht in Teilzeit oder in Blöcken/Blockunterricht. D.h. ich würde eigentlich gern ein Modell hinterlegen, was diese Rhythmen abbildet (wäre für Azubis genauso brauchbar). 

Wenn ich die Arbeitsstunden auf alle Werktage verteile, obwohl das nicht der Realität entspricht, kriege ich ja wieder ein Problem mit der Zeiterfassung und dem Urlaubsanpsruch … 

Hätte gern mal eine Lösung, die sich nicht wie ein Workaround anfühlt ...


Hey @Nina Hellmann, Dankeschön für die schnelle Rückmeldung und das Feedback 🤗

Die Problematik mit dem Urlaubsanspruch ergibt sich hier tatsächlich nicht, wenn Ihr die anteilige Berechnung auf nein setzt, wie in meinem letzten Kommentar beschrieben.

Optional könnt Ihr bezüglich der Zeiterfassung mit zwei verschiedenen Arbeitszeitmodellen arbeiten, und diese je nach Phase zuordnen (in Blöcken vs. parallel zum Unterricht in Teilzeit). Da diese Lösung dennoch nicht ideal ist, habe ich das Thema natürlich bereits entsprechend weitergeleitet 🤗
 

Liebe Grüße,
Lisa


@LisaK Danke für deine schnelle Rückmeldung.

Das Arbeiten mit den 2 Modellen ist nochmal ein guter Tipp. Danke! Kann ich die terminieren, d.h. dass sie z.B. automatisch am 01.05. aktiviert wechseln o.ä.?

Deinen Hinweis zum Urlaub verstehe ich noch nicht so ganz: wenn der duale Student zB von Mo-Mi aktiv ist und ich setze das Modell auf Mo-Fr und deaktiviere die anteilige Berechnung, entsteht doch auch ein voller Jahresurlaubsanspruch, oder? Was dann ja aber keinen Sinn machen würde bei durchschnittlich 3 Arbeitstagen pro Woche … 


@Nina Hellmann Genau, Du kannst die Arbeitszeitmodelle sehr gerne terminieren. Du kannst also auch einfach mehrere Modelle ‘gleichzeitig’ zuweisen einfach das entsprechende Datum für die Gültigkeit auswählen! 😊

Bzgl. des Urlaubsanspruches: Richtig, die Mitarbeitenden erhalten so den vollen Anspruch. Daher muss ihnen ein Urlaubskontingent mit dem bereits reduzierten Anspruch zugewiesen werden (Beispiel: Mitarbeitende arbeiten an 3 von 5 Tagen / Woche; Urlaubsanspruch bei 5 Arbeitstagen = 30 Urlaubstage; Mitarbeitende sollen daher einen Urlaubsanspruch von 18 Tagen erhalten → Weise ihnen ein Urlaubskontingent mit 18 Tagen zu)

Ich hoffe, das hilft Dir weiter! 🌸


@LisaK Eventuell verstehe ich dich falsch: meinst du ich soll ihnen quasi “trotz” der Ausdehnung ihrer Arbeitszeit auf 5 Tage / Woche ein Urlaubskontingent zuweisen, was den 3 Tagen / Woche entspricht?

Ich dachte immer, das ginge gar nicht, weil das System dann (zu recht) meckert, dass Arbeitszeitmodell und Urlaubskontingent dann nicht zusammen passen …?


Hi @Nina Hellmann, Du kannst tatsächlich den Mitarbeitenden ein beliebiges Kontingent zuweisen - das System meckert dabei nicht. Weitere Infos dazu findest Du in diesem Helpcenter Artikel🤗

 


@LisaK Klasse, danke Dir, Lisa! Das mit dem Kombinieren von 2 Modellen war mir nicht klar. :)


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