Skip to main content

Hallo,

 

wir sind gerade noch im Aufsetzen der Stammdaten und ich habe die Krankmeldungen rückwirkend für das Jahr in Personio eingetragen. Nun hatte ich wirklich für jeden einzelnen Eintrag eine Fehlermeldung zum Abrufen der eAU bekommen. Dieses Problem habe ich bereits an DATEV weitergeleitet. Allerdings frage ich mich, wieso das System auch bei 1 Tages Krankmeldungen einen Abruf versucht, wenn wir hinterlegt haben, das ein Nachweis erst nach 3 Tagen notwenig ist?

Hallo @Favorite_01,

 

aktuell verhält es sich bei der eAU so, dass diese automatisch abgerufen wird, sobald eine Krankheit in Personio hinterlegt wird. Dabei ist es irrelevant, wie lange die Krankheitsperiode ist oder welche Einstellung hinterlegt ist für das Attest. Die Einstellung für das Attest bezieht sich nämlich auf reguläre Atteste, welche in Personio hochgeladen werden können, und nicht auf die eAU.

Ihr könnt bei einzelnen Krankheitstagen die Fehlermeldung, dass keine eAU abgerufen werden konnte, getrost ignorieren.

 

Da die Funktion des eAU-Abrufservices noch relativ neu ist, nehmen wir gerne Feedback dazu auf. Du kannst hier in der Community schauen, ob im Ideation Bereich Dein Thema bereits angesprochen wurde und kannst es upvoten oder ergänzen.

 

Liebe Grüße,

Marlene


@Favorite_01 ich male mir ja immer gerne meine perfekte Personio-Welt, daher nochmal eine Rückfrage. Es gibt doch sicherlich auch Personen bei euch, die bereits eine Krankmeldung ab dem 1. Tag bringen? 

Im Optimalfall läuft dann, aus meiner Sicht, der Abruf trotzdem, aber eine Fehlermeldung kommt erst ab dem 3. Tag. Wie wäre das für euch? 

LG, Elena 


@Elena Danke für deinen Hinweis. Ich bin mir sehr sicher, dass das zu 99% nicht der Fall ist und unsere Mitarbeiter sich erst eine Krankmeldung besorgen, wenn Sie 3 Tage oder Länger krank sind. Da ich als Verantwortliche und auch der Mitarbeiter jedes Mal diese Fehlermeldung bekommt (die auf AN Seite jedes Mal für Verwirrung sorgt), finde ich den Workflow nicht ganz so optimal, nur um (zumindest bei uns) eine 1% Eventualität abzudecken 🙂 Fehlermeldung ab dem dritten Tag wäre super, allerdings ja nicht umsetzbar, so wie ich das oben bei Marlene lese.

 

LG Tanja

 


Hallo @Elena und @Favorite_01 :) 

 

Wie Elena beschreibt, ist ein Vorteil des automatischen Abrufs der eAU, dass auch Atteste ab dem 1. Tag berücksichtigt werden. Dann ist zumindest alles vollständig.

Dass der Prozess noch nicht ganz optimal ist, kann ich gut nachvollziehen, daher würde ich den Ideation Bereich hier in der Community empfehlen. Dort findet ihr mit Sicherheit einen Eintrag zu diesem Thema, zu dem Ihr Euch anschließen könnt.

 

Liebe Grüße,

Marlene


Wir haben dasselbe Problem und die Antwort von Marlene überzeugt nicht: unabhängig davon, ob es sich um ‘normale’ Atteste oder im eAUs handelt, wenn ich in den Einstellungen hinterlege, dass ein Nachweis erst ab dem 4. Tag erforderlich ist, dann möchte ich nicht, dass eine eAU abgerufen wird, wenn ich einen Tag Krankheit hinterlege (nach dem Attest in Papierform würde ich ja auch nicht fragen..)

Wenn ich die Abwesenheitsart “Krankheit” anlege, dann sage ich doch, ab wann ein Nachweis erforderlich ist. Und daran kann sich das System doch orientieren, wenn eine eAU abgerufen werden soll. 

Ich hab die Funktion jetzt deaktiviert; dann lieber gar nicht. 


hierzu noch ein weiterer Gedanke, wieso wird die eAU überhaupt automatisch abgerufen obwohl ein Attest schon manuell hinterlegt wurde? 


Hallo @HRT4E ,

man muss an dieser Stelle die DATEV-Integration und die Personio-Einstellungen getrennt voneinander sehen. Der Integration ist es prinzipiell egal, was in Personio für die Abwesenheiten eingestellt ist. Eine technische Verbindung besteht aktuell zwischen den beiden nicht, daher fragt das System die eAU auch nach einem Tag ab, da dies die Einstellung für die DATEV-Integration ist. Unser Entwicklerteam wurde intern bereits über eine genauere Konfiguration für den Abruf der eAU informiert und Du kannst gerne Deinen Wunsch im Ideation Bereich hier in der Community mit anmerken. Dann ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass es hier zu einer technischen Weiterentwicklung kommt. 

 

Liebe Grüße,

Marlene


Hallo @Ninajano,

die eAU und ein physisches Attest, welches separat über Personio hochgeladen wurde, sind aktuell nicht direkt miteinander verknüpft (ähnlich wie die Einstellung, dass ein Attest erst nach einer bestimmten Anzahl an Tagen abgerufen wird). Daher wird auch eine eAU abgerufen, wenn bereits ein Attest hochgeladen wurde, da sie technisch nicht identisch sind bzw. nicht direkt miteinander verknüpft sind. Wenn allerdings ein physisches Attest vorliegt, wird i.d.R. auch eine eAU vorliegen. Dann werden beide für die Abwesenheit hinterlegt.

Liebe Grüße,

Marlene


Hallo Marlene, 

vielen Dank für Deine Rückmeldung, die hat jetzt für Klarheit gesorgt. Das bedeutet, dass der Abruf über DATEV läuft und ohne die DATEV-Integration ein Abruf nicht möglich wäre. Ergo müsste, aus heutiger Sicht, die Einstellung “ab dem 4. Tag” in DATEV vorgenommen werden. Korrekt? 

Gruß, Stephan (HR T4E) 


Hallo Stephan aka @HRT4E,

ganz genau, ohne DATEV-Integration könnte die eAU nicht abgerufen und in Personio gespeichert werden. Wenn es diese Einstellung in DATEV gibt, dann könnte man dies an der Stelle natürlich umstellen. Sprich gerne mit Eurem Steuerbüro, falls Du selbst nicht für DATEV zuständig bist, ob man das in DATEV ändern kann oder nicht.

Liebe Grüße und einen guten Start in die Woche,

Marlene


Hallo zusammen,

wir haben diese Problematik immernoch.
 

Das Thema hier ist 10 Monate alt - gibt es hier “schon” eine Lösung?

LG

Sven


Das Problem zieht gerade Kreise und macht schöne Neuerungen in Personio leider nicht wirklich nutzbar…

Um das Problem der verwirrenden Fehlermeldungen zu umgehen, haben wir eine zweite Abwesenheitsart ohne eAU-Abruf angelegt (bei uns gilt Attest ab Tag 2). Grundsätzlich ein funktionierender Workaround.

Nun würde ich aber auch sehr gern die neuen Workflows und dort speziell den Trigger für “Mehr als X Tage in den letzten 365 Tagen” für das BEM verwenden. Leider sieht dieser Trigger aber keine Möglichkeit vor, mehr als eine Abwesenheitsart zu berücksichtigen, also Fehlzeiten zu addieren! An anderen Stellen, zum Beispiel in den Berichten, ist das durchaus möglich…

Es wäre somit wirklich gut und wichtig, dass sich entweder hier eine Lösung findet, die Einstellung, ab wann ein Attest nötig wird, auch beim Anstoßen des eAU-Abrufs zu berücksichtigen. Oder zumindest alternativ, dass überall dort, wo es um Fehlzeiten geht, mehr als eine Abwesenheitsart berücksichtigt und addiert werden kann...


Deine Antwort