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Liebe Community,

wir haben im  August den ersten Mitarbeiter in unserer Tochtergesellschaft in der Schweiz eingestellt.

Da in der Schweiz 42 Wochenstunden Standard sind, habe ich in einer neuen Abteilung diese Wochenstunden hinterlegt und diese Abteilung dem Mitarbeiter zugewiesen, auch unter Informationen 42 Wochenstunden eingegeben sowie in der Anwesenheit die abweichenden Wochenstunden als Arbeitszeit gültig ab 1.8.22 erfasst, da als Standard unsere deutschen 40 Wochenstunden dort standen.

Nun wollte ich gerade das monatliche Gehalt ab 1.8. rückwirkend erfassen und erhalte diese Meldung: “Wir haben die Wochenstunden sowie die Stundenzahl nach Abteilung anhand des geänderten Datums angepasst. Das Gehalt wurde entsprechend neu berechnet.” Wochenstunden 42/40 Effektivgehalt 105%

In der Historie/Detailansicht habe ich nachgesehen, was bei Abteilung steht. Dort steht “Anwendung zum” 1.8.2022. Gleiches bei Wochenstunden: “Anwendung zum” 1.8.2022

Was übersehe ich? Wo muss ich noch die 42 Wochenstunden hinterlegen? Bei Gesellschaft ist dies nicht möglich.

Vielen Dank für Eure Unterstützung!

Herzliche Grüße

Svenja

Liebe Community,

ich habe das Problem identifiziert :-) Da ich meine eigene Frage wohl nicht löschen kann, schreibe ich hier die Lösung;

In der Historie/Detailansicht stand bei Anstellungsdatum “Anzuwenden zum 31.3.22” (Datum der Vertragsunterschrift) und Anstellungsdatum “Neuer Wert 1.8.22” Als ich das Anstellungsdatum auf “Anzuwenden zum 1.8.22” geändert habe, konnte ich auch das Effektivgehalt mit 42 Stunden richtig erfassen.

Herzliche Grüße

Svenja


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