Hallo zusammen,
ich habe beim Anlegen unserer Mitarbeiter den Resturlaub aus dem Vorjahr 2022 manuell eingetragen und dann für 2023 auch manuell den Kontostand um eine bestimmte Anzahl von Tagen (Bsp.: 30 Urlaubstage für 2023) angepasst - also keine Kontingentregel zugewiesen.
Dies wollte ich nachträglich machen, allerdings erst gültig für 2024. Wenn die entsprechende Kontingentregel angewendet wird - mit Gültig ab: Nächster Anspruchszeitraum, erhöht sich beim Mitarbeiter trotzdem schon für 2023 der Urlaubsanspruch, ist also doppelt.
Kann man Kontingente einheitlich z. B. ab 01.01.2024 zuweisen?
Vielen Dank für Eure Unterstützung und Tipps.