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Abwesenheitsanfragen pausieren


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Ist es möglich, Abwesenheitsanfragen, beispielsweise für zukünftige Urlaubstage, vorübergehend zu pausieren oder in einem Zwischenspeicher zu speichern? Einmal im Jahr fordern wir die Mitarbeiter auf, ihren Jahresurlaub für das kommende Jahr zu beantragen. In diesem Fall gilt nicht das Prinzip "Wer zuerst kommt, malt zuerst". Stattdessen sammeln wir die Anfragen für eine bestimmte Zeit. Allerdings bleiben sie in der Übersicht sichtbar und werden als unerledigte Aufgaben angezeigt. Hat jemand ähnliche Herausforderungen erlebt und möglicherweise eine Lösung dafür?

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Beste Antwort von Support Vergütungsmanagement 11 October 2023, 09:23

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6 Antworten

Benutzerebene 6
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Wir haben das gleiche Problem. Wir würden auch gern die Urlaubsplanung für 2024 über Personio darstellen, haben aber auch noch keine Lösung gefunden. Pausieren wäre gut und zusätzlich noch eine Kommentarfunktion bei Ablehnung!

Benutzerebene 7
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Moin,

das funktioniert soweit ich weiß nicht in Personio.

Davon abgesehen, ist euch klar, dass ein gestellter Urlaubsantrag nach 4 Wochen ohne Reaktion als genehmigt gilt? Naja außer es gibt eine Betriebsvereinbarung oder sowas.

 

Benutzerebene 7
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Moin,

das funktioniert soweit ich weiß nicht in Personio.

Davon abgesehen, ist euch klar, dass ein gestellter Urlaubsantrag nach 4 Wochen ohne Reaktion als genehmigt gilt? Naja außer es gibt eine Betriebsvereinbarung oder sowas.

 

auf welche Grundlage berufst du dich, das ein Urlaubsantrag nach 4 Wochen als genehmigt gilt? 

Benutzerebene 7
Abzeichen +29

wir würden es auch gerne so machen, leider gibt es dazu von Personio immer noch keine sinnvolle Idee

Benutzerebene 7
Abzeichen +19

Moin,

das funktioniert soweit ich weiß nicht in Personio.

Davon abgesehen, ist euch klar, dass ein gestellter Urlaubsantrag nach 4 Wochen ohne Reaktion als genehmigt gilt? Naja außer es gibt eine Betriebsvereinbarung oder sowas.

 

auf welche Grundlage berufst du dich, das ein Urlaubsantrag nach 4 Wochen als genehmigt gilt? 

 

Das BUrlG sagt, dass der AG den Urlaubswunsch des AN nur unter dringenden betrieblichen Gründen ablehnen darf. Die gibt es eher selten, weil da schon der Betrieb abfackeln oder ein Mordsauftrag gefährdet sein müsste, der allein von diesem einen speziellen MA abhängt.

Ein Urlaubsantrag gilt als Willenserklärung (Angebot) nach BGB. Dort wird idR von einer Frist von 8-10 Tagen ausgegangen, in der der AG die Möglichkeit hat das Angebot abzulehnen.

Die 4 Wochen, die ich angesprochen habe, betreffen den allgemeinen Fall, dass natürlich auch mal ein Vorgesetzter ausfallen kann, also verlängerte Frist.

Benutzerebene 7
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Hallo @Burger , 

vielen lieben Dank für Deine Anfrage und ich hoffe, Du hast einen schönen Tag. 

Momentan gibt es tatsächlich noch nicht die Möglichkeit zu pausieren. Ihr könnt natürlich mit der Genehmigung warten, bis dahin wird die Anfrage jedoch als Aufgabe erscheinen. 

Ich kann jedoch verstehen, dass so eine Funktion eine Bereicherung für Personio ist, daher schlage ich vor diese Idee in unserem Ideation Bereich zu posten.

In diesem Bereich kannst Du nicht nur Deine eigenen Verbesserungsvorschläge teilen, sondern auch andere Ideen lesen und Dich diesen anschließen, wenn diese für Dich ebenfalls wichtig sind. Du kannst die Ideen anderer upvoten, weitere Insights aus Deinem Alltag mit Personio mit uns teilen und Dich mit unseren Produkt Experten austauschen.

Die geposteten Ideen werden von unserer Produktentwicklung geprüft, kommentiert und in unsere Planung zur Weiterentwicklung einbezogen.

 

Schönen Tag und liebe Grüße
Lydia 

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