Änderung eines bereits genehmigten Urlaubsantrags lösen einen komplett neuen Antrag aus. Es geht nicht hervor, dass es um eine Änderung eines bereits genehmigten Antrags geht.
Wenn es schon die Möglichkeit einer Änderung seitens des Arbeitnehmers gibt, sollte diese auch im Prozess ersichtlich sein.
Weder in der ausgelösten Mail noch in Personio selbst ist die Änderung ersichtlich. Als Genehmigender muss man davon ausgehen, dass es sich um einen komplett neuen Urlaubsantrag handelt.
Änderung genehmigter Urlaubsantrag
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