Skip to main content
Answered

Anteilige Urlaubsberechnung bei Teilzeit in der Zukunft


Hallo zusammen, 

eine unserer Mitarbeiterinnen arbeitet aktuell Vollzeit mit einem Urlaubskontingent von 30 Tagen. Ab August wechselt sie in eine 4-Tage Woche, was ich als Arbeitszeitmodell hinterlegt habe. Jetzt müßte sich der Urlaubsanspruch eigentlich auf 27,5 Tage korrigieren, 7 Monate * 2,5 Tage + 5 Monate * 2 Tage. Das System zeigt aber weiterhin 30 Tage an. Es handelt sich um ein Kontingent mit anteiliger Berechnung. 

Was mache ich ggf. falsch, woran liegt das?

Danke und viele Grüße,

Susen 

5 Antworten

Benutzerebene 4
Abzeichen +7

Hallo @Susen ,

 

es gibt einen Unterschied zwischen dem zugewiesenen Urlaubskontingent bzw. der Regel die man zuweist. Diese bleibt ja weiterhin bei 30 Tagen bestehen. Ändern müsste sich in dem Kästchen rechts neben dem Abwesenheitskalender der Anspruch für diese Jahr.

Wo genau stehen denn die 30 Tage noch? 

 

Liebe Grüße 
Vanessa

Benutzerebene 5
Abzeichen +12

Hi Susen, 

ich erstelle auch immer einzelne Urlaubskontingente und weise diese neben dem neuen Anwesenheitsmodell extra zu.

Liebe Grüße

Janett

Benutzerebene 5
Abzeichen +7

Hallo @nessa25 , 

so sieht es bei der Mitarbeiterin aus:

 

Danke Dir und viele Grüße,

Susen

Benutzerebene 5
Abzeichen +7

Hallo @Janett ,

vielen Dank für Deine Antwort. Ich habe es ehrlich gesagt, nicht ganz verstanden. 

Aber Personio hat den Anspruch nun über Nacht angepasst.

@nessa25  Scheinbar dauert das ein bisschen und heute zeigt Personio 28 Tage an, nicht 27,5 aber immerhin. Wahrscheinlich, weil ich anteilige Berechnung auf Monatsbasis ausgewählt habe. 

Danke nochmal und viele Grüße,

Susen 

Benutzerebene 7
Abzeichen +17

Hallo @Susen

ich freue mich zu hören, dass sich der Anspruch nun geändert hat und den korrekten Wert aufweist. 🙂 Vielen Dank an der Stelle auch an @Janett und @nessa25 für Euer Feedback

Ergänzen möchte ich das ganze noch um den folgenden Helpcenter-Artikel. Aus diesem könnt Ihr entnehmen, dass Personio den Urlaubsanspruch bei ,5 immer aufrundet. Hierbei orientieren wir uns am Bundesurlaubsgesetz. Natürlich könnt Ihr den Urlaubsanspruch auch manuell noch anpassen

Ich wünsche Euch noch einen angenehmen Tag. 🙂

Viele Grüße

Efrain

Deine Antwort