Ich habe die Richtlinie der Elternzeit geändert, so dass der bezahlte Urlaub angepasst wird.
Mein Fall:
werdender Vater beantragt Elternzeit ab Geburt. ET 23.10.
Elternzeit soll 2 Monate ab Geburt sein. Somit (falls Wurm pünktlich) vom 23.10. - 22.12.
Da es 1 voller Monat ist, wird auch nur anteilig gekürzt. Bei 30 Tagen Anspruch, sind das 2,5 Tage.
Nun meine Frage:
Wenn ich die Kürzung runde, sind es 3 Tage, die gekürzt werden und somit ein gesamter Anspruch von 27 Tagen.
Wenn ich das Ergebnis, nach der Kürzung runde, sind es (30-2,5=27,5) 28 Tage.
Ich lese im Helpdesk leider immer in den Beispielen immer nur glatte Zahlen.
Was ist denn richtig?
Da der Vater ab Geburt beantrag und Kinder sich selten an Pläne halten, wird sich der Start der Elternzeit noch verschieben. Wenn das Kind am 1.11. kommt, sind es 2 volle Monate und 5 Tage weniger Urlaub. Oder?
Da sich das Jahr mit großen Schritten dem Ende nähert, wie geht ihr praktisch damit um? Ich muss doch davon ausgehen, dass der Mitarbeiter seinen Urlaub doch bereits genommen hat. Er wird nicht warten, bis das Kind da ist. Entweder sind es 5 Tage oder 2 oder 3.
Ich bin verwirrt.
Wie macht ihr das? und was ist am Ende richtig?
LG
Andrea
Frage
Anteiliger Urlaubsanspruch bei Elternzeit
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