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Hallo,

Weiß jemand, wie die Regelung der Arbeitszeiterfassung bei Geschäftsführern bzw. solche, die es nicht sind, normal im Unternehmen angestellt sind, aber als Gründer mitgewirkt haben, geregelt ist? Im Grunde sind diese ja die Arbeitgeber, müssen sie also auch ihre Stunden in der Arbeitszeiterfassung aufnehmen? 

Leider finde ich im Internet wenig aufschlussreiches zu dem Thema bzw. bislang habe anscheinend noch nicht die richtige Formulierung finden können. 

Vielen Dank schonmal im Voraus!

Hallo @Jil,

die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung kommt aus dem Arbeitsschutzgesetz und dieses gilt nicht für Selbständige, für leitende Angestellte, insbesondere für Geschäftsführer.

Viele Grüße
Sissi


Hallo @Jil ,

siehe z.B. hier Fakt 4:

Sieben Fakten zur Zeiterfassung | Personal | Haufe

Beste Grüße

Dash


Hallo zusammen,

danke für die Hinweise und den Link zu “Haufe”.

Das war auch für mich hilfreich.

Viele Grüße


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