Hallo,
Weiß jemand, wie die Regelung der Arbeitszeiterfassung bei Geschäftsführern bzw. solche, die es nicht sind, normal im Unternehmen angestellt sind, aber als Gründer mitgewirkt haben, geregelt ist? Im Grunde sind diese ja die Arbeitgeber, müssen sie also auch ihre Stunden in der Arbeitszeiterfassung aufnehmen?
Leider finde ich im Internet wenig aufschlussreiches zu dem Thema bzw. bislang habe anscheinend noch nicht die richtige Formulierung finden können.
Vielen Dank schonmal im Voraus!
Hallo
die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung kommt aus dem Arbeitsschutzgesetz und dieses gilt nicht für Selbständige, für leitende Angestellte, insbesondere für Geschäftsführer.
Viele Grüße
Sissi
Hallo
siehe z.B. hier Fakt 4:
Sieben Fakten zur Zeiterfassung | Personal | Haufe
Beste Grüße
Dash
Hallo zusammen,
danke für die Hinweise und den Link zu “Haufe”.
Das war auch für mich hilfreich.
Viele Grüße
Deine Antwort
Werde Teil der Personio Voyager Community!
Bitte benutze für die Registrierung die gleiche E-Mail-Adresse, die Du auch zum Login in Deinem Personio Account benutzt. Dies erleichtert es uns, Dir effektiv und effizient zu helfen, wenn wir z.B. etwas in Deinem Account überprüfen müssen. Bereits registriert? > Anmelden
Achtung: Dein öffentlicher Benutzername darf keine persönlichen Informationen wie E-Mail oder andere private Daten enthalten!
Herzlich willkommen in der Personio Voyager Community.
Die Service und Networking Community für alle Personio Kund*innen und HRler*innen. Solltest Du Dich noch nicht registriert haben, klicke bitte unten auf "Benutzerkonto erstellen". Benutzerkonto erstellen
Enter your E-mail address. We'll send you an e-mail with instructions to reset your password.