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Antwort

Arbeitszeitmodell und Urlaubsanspruch Teilzeitkräfte

  • June 23, 2025
  • 2 Antworten
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Hallo, 

 

ich habe folgende Situation: Mitarbeiter mit 20h / Woche, welche sich auf mo-fr mit je 4h / Tag verteilen. Eine Vollzeitstelle hat 40h / Woche mit 8h / Tag (als Standard festgelegt). 

Nun habe ich für den Mitarbeiter ein festes Arbeitszeitmodell erstellt, welches täglich von mo-fr eine Arbeitszeit von 4h vorsieht (Stunden pro Tag). Die Vollzeitreferenz in Tagen beträgt 5. Zur Zeiterfassung, Pausen und Überstunden wurden keine Angaben gemacht (die Arbeitszeit des Mitarbeiters wird in Personio nicht erfasst). 

Ich habe das Arbeitszeitmodell nun dem Mitarbeiter zugewiesen und eine Richtlinie für Abwesenheitsanspruch erstellt. Diese ist gültig für das Arbeitszeitmodell von Mo-Fr und ich habe eingestellt, dass eine anteilige Berechnung für Teilzeitkräfte auf Basis der Wochenarbeitsstunden erfolgt. Wenn ich nun die Richtlinie dem Mitarbeiter zuordne, dann wird zwar der Anspruch korrekt auf die Hälfte wie bei der Vollzeitstelle berechnet und zugewiesen, wenn der Mitarbeiter aber dann einen Urlaubsantrag stellt, dann werden ihn bei beispielsweisen 5 freien Tagen (Mo.-Fr.) 5 Urlaubstage abgezogen. Da der Mitarbeiter pro Tag allerdings nur 4 Stunden arbeitet, müsste ihn eigentlich pro Tag aber nur 0,5 Urlaubstage abgezogen werden. Ich habe schon ChatGPT dazu gefragt aber komme nicht auf die Lösung welche Einstellungen bei mir falsch sind. 

Kann mir jemand weiterhelfen? 

Beste Antwort von Andrea B.

Hallo ​@Julian_Eichenhofer , 

der Urlaubsanspruch richtet sich nicht nach der Arbeitszeit, sondern nach den Arbeitstagen pro Woche. 
Wenn der Mitarbeitende 5 Tage arbeitet, dann steht ihm/ihr auch der volle Anspruch zu. 
 

https://www.personio.de/hr-lexikon/urlaubsanspruch-bei-teilzeit/
 

Von daher macht Personio alles richtig. 5 Tage Arbeit = 5 Tage Urlaub. 


Viele Grüße
Andrea

 

2 Antworten

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Nachtrag: 

Ich habe bemerkt, dass bei der Abwesenheitsart die Zeiteinheit auf Tage statt auf Stunden eingestellt ist. Ich könnte eine weitere Abwesenheitsart mit der Zeiteinheit Stunden erstellen, wodurch dem Mitarbeiter der Urlaubsanspruch in Stunden und nicht in Tagen angezeigt wird. Wenn der Mitarbeiter dann einen Urlaub beantragt, dann werden ihm pro Tag 4h abgezogen. Das würde von der Berechnung her schonmal passen. 

Ich fände es aber schöner, wenn die Darstellung in Tagen erfolgt und pro Tag dann 0,5 Tage abgezogen werden. 


Andrea B.
Community Superstar
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  • June 23, 2025

Hallo ​@Julian_Eichenhofer , 

der Urlaubsanspruch richtet sich nicht nach der Arbeitszeit, sondern nach den Arbeitstagen pro Woche. 
Wenn der Mitarbeitende 5 Tage arbeitet, dann steht ihm/ihr auch der volle Anspruch zu. 
 

https://www.personio.de/hr-lexikon/urlaubsanspruch-bei-teilzeit/
 

Von daher macht Personio alles richtig. 5 Tage Arbeit = 5 Tage Urlaub. 


Viele Grüße
Andrea