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Arbeitszeitmodell zum 01.01.23 zuweisen


Hallo zusammen,

wir starten demnächst mit Personio - daher fangen wir bereits an, alle Einstellungen zu tätigen, wie z.B. auch die Arbeitszeitmodelle einzurichten. Jetzt bin ich in einem Artikel darüber gestolpert. dass die Arbeitszeitmodelle immer zum 01.01. eingestellt werden müssten. Darauf habe ich nicht geachtet und dies gerade gegengecheckt. Er hat nun das Datum, in diesem Fall das gestrige Datum (25.01.) genommen, als ich die Modelle zugewiesen habe. Muss ich die jetzt alle wieder löschen und neu eintragen und ab dem 01.01.2023 zuweisen? Oder hat dies keine Auswirkungen auf die Urlaubstage?

P.S.: Wir nutzen keine Zeiterfassung und auch keine Überstunden. Für uns ist lediglich der “Abwesenheiten”-Bereich wichtig.

Vielen Dank im Voraus!

 

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Beste Antwort von DX_Hamburg 26 January 2023, 16:44

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4 Antworten

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Moin, 

da es euch nur um die Abwesenheiten geht, sollte es solange egal sein, wie die Arbeitstage in der Woche (5 Tage oder 4,3..) in den beiden Arbeitszeitmodellen (Standard vs das Model ab 25.01.) identisch sind. 

 

Jedenfalls solange die Arbeitszeitmodelle den Urlaubsanspruch anteilig berechnen. Ansonsten dürfte auch das keine Auswirkung haben. (Solange auch noch keine Urlaube gebucht, oder später für Januar nachgetragen werden - dann könnte es auch wieder Auswirkungen haben, wenn sich die Arbeitstage unterscheiden)

 

Kleines Beispiel:

Wenn das Model vom 01.01. - 25.01. 5 Tage/Woche hat, der MA aber eigentlich nur 4 Tage/Woche arbeitet, hätte er potentiell für die ersten Wochen einen höheren Urlaubsanspruch verdient. 

 

Bzw. andersrum - wenn die ersten Wochen mit 4 Tage/Woche liefen, er aber eigentlich 5 Tage/Woche arbeitet, hätte er zu wenig Anspruch gesammelt. 

 

Gruß

Alex

Super, vielen Dank für die schnelle Rückmeldung!

Dies betrifft, wenn auch nur 3 Mitarbeiter. Hier kann ich es ja durchaus schnell rückgängig machen und lieber neu anlegen. 

Eine kleine weitere Frage dazu, weil es sich auch auf die Teilzeitkräfte bezieht:

Diese haben ja einen anderen Urlaubsanspruch. Wir gewähren Vollzeitkräften 28 Tage Urlaub, d.h. TZ’ler mit einer 4 Tage Woche haben dann einen Anspruch:

28 / 5 * 4 = 22,4 Tage (also gerundet 22 Tage)

Ich habe zwei Mitarbeiterinnen, wo es so ist. Nun habe ich schon herausgefunden, dass ich bei der “Kontingentregel Urlaub” keine eigene Regel für diese 22 Tage einrichte, sondern den TZ’ler auch diese 28 Tage Regel zuweise, da Personio anhand des Arbeitzeitenmodelles erkennt, dass hier gekürzt werden muss. Allerdings hat er bei der

Mitarbeiterin A als Anspruch: 22,4 Tage ausgerechnet (kann man das auch runden?!) Und bei der Mitarbeiterin B 23 Tage. Das verstehe ich nicht?

 

Update: ich habe den Fehler selber gefunden. Ich musste tatsächlich das Arbeitszeitenmodell einmal löschen und neu zuweisen, weil er durch den Zeitraum 01.01.-25.01. scheinbar durcheinander kam.

Nun kommen beide MA auf 22,4 Tage. Das kann ich aber nicht runden lassen automatisch, oder?

Wahrscheinlich nur in dem ich manuell den Kontostand anpasse?

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Mit dem Runden gibt es ein Gerichtsurteil (wenn ich mich nicht irre), ab x,5 wird aufgerundet. Darunter darf dem MA aber nicht einfach gekürzt werden, also bleibt die Nachkommastelle :)

 

https://www.bund-verlag.de/aktuelles~Wann-werden-Urlaubsanspr%C3%BCche-auf--oder-abgerundet-~.html#:~:text=Ein%20Abrunden%20von%20Urlaubsanspr%C3%BCchen%20kommt,Sekunde%20erhalten%20%E2%80%93%20so%20das%20BAG

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