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Arbeitszeitmodelle duplizieren

  • 27 September 2023
  • 3 Antworten
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Hallo zusammen,

ich würde gerne alle Arbeitszeitmodelle duplizieren, sodass ich eine Version mit und ohne Zeiterfassung habe. 

Die Mitarbeitenden sollen erst ab dem 01.11.2023 ihre Zeiterfassung beginnen, jedoch soll die Urlaubsberechung bereits seit dem 01.01.2023 korrekt sein.

Da ich beides über das Arbeitszeitmodell steuere möchte ich jeweils zwei Versionen eines Arbeitszeitmodells haben.

Wie kann ich die Modelle ohne großen Mehraufwand duplizieren?

Vielen Dank und schönen Gruß

Nico

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Beste Antwort von Support Vergütungsmanagement 29 September 2023, 12:41

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3 Antworten

Benutzerebene 6
Abzeichen +15

Hey Nico,

soweit ich weiß kann man Momentan die Arbeitszeitmodelle nicht duplizieren. 

LG 

Melina 

Benutzerebene 7
Abzeichen +17

Hallo @Nico O.,

du kannst unter Einstellungen > Anwesenheit bei den Arbeitszeitmodellen eine Kopie erstellen. Klicke dafür bei den bestehenden Arbeitszeitmodellen auf den Stift-Button für die Bearbeitung und aktiviere z.B. die Über- und Minusstunden. Wenn Du dann auf Speichern klickst, fragt Dich das System, ob Du eine Kopie von dem Modell erstellen möchtest oder die aktuelle Version ändern möchtest. In Eurem Fall empfehle ich die Kopie, weil damit kannst Du die Zeiterfassung zu einem bestimmten Datum aktivieren, das System weißt die Kopie den Mitarbeitenden mit diesem aktuellen Arbeitszeitmodell automatisch zu und Du hast 2 Versionen in den Einstellungen vorliegen (eine mit Zeiterfassung und eine ohne). Ab dem ausgewählten Datum werden dann die neuen Änderungen am Modell aktiv.

 

Bitte beachte: Es kann nur eine Kopie für ein Arbeitszeitmodell erstellt werden, welches auch mindestens bei einem Mitarbeitenden hinterlegt ist. Arbeitszeitmodelle, die niemandem zugewiesen sind, können bearbeitet aber nicht kopiert werden.

 

Liebe Grüße und ein schönes Wochenende,

Marlene

Hey Nico,

soweit ich weiß kann man Momentan die Arbeitszeitmodelle nicht duplizieren. 

LG 

Melina 

Doch geht, aber wird nur angezeigt sofern das zu ändernde Arbeitsmodell einer Person zugewiesen ist.

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