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Liebe Community,

 

bis zum 31.12.2022 haben wir, entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen, verschiedene Arbeitszeitmodelle hinterlegt. Alles ohne Arbeitszeiterfassung (Vertrauensarbeitszeit).

Zum 01.01.2023 haben wir die Arbeitszeitenerfassung hinzugenommen, für alle Beschäftigten im Unternehmen, inklusive der Geschäftsführung.

Nun möchten die Geschäftsführer die Anwesenheiten nicht mehr pflegen. Wie muss vorgegangen werden, dass keine Daten verloren gehen?
Muss ein gesondertes Arbeitszeitmodell für die GF angelegt werden, mit Wirkung ab 01.01.2023?

Wer hat mit ähnlicher Fragestellung zu tun und kann mir einen Tipp geben, wie ein sicheres Vorgehen aussieht?

Schon jetzt vielen Dank dafür.

Mit besten Grüßen,
Ester
 

 

 

@Ester Hallo Ester, beschäftige mich auch gerade mit dem Thema nur aus einer etwas anderen Perspektive. Grundsätzlich ist das zu allererst ja eine rechtliche Frage, ob bestimmte Personen (z.B. leitende Angestellte) von der Zeiterfassungspflicht ausgenommen sind. Einige Juristen vertreten diese Meinung wohl, aber so richtig safe ist das noch nicht. Soweit ich weiß, wird es bei GF’s angenommen, aber letztendlich (so blöd wie es klingt) ist das vermutlich auch nicht ganz ohne einen Blick in ihren Vertrag bewertbar. 

Was genau meinst Du mit “dass keine Daten verloren gehen”? Welche Daten würden verloren gehen, wenn die GF’s keine Zeiten mehr pflegen. 

Vermute, es kommt auch ein bißchen drauf an, was Ihr wollt: ich würde denken, dass es kein separates, eigenes Arbeitszeitmodell für die GF braucht, da das was Ihr ändern wollt, sich ja nur auf die Zeiterfassungspflicht bezieht und nicht auf die Arbeitszeit, die vereinbart/geschuldet ist. Das Modell ist ja eher dafür da, um abzubilden, wer wann wieviel Arbeit schuldet sozusagen.

VG!


Hallo Nina,

vielen Dank für Deine Antwort. Bei der rechtlichen Perspektive bin ich ganz bei Dir.

Dennoch gilt es das zunächst, wie angeordnet, umzusetzen.
 

Mit den “Daten” meine ich Urlaubstage, die Historie, etc.

Ich habe auch noch ein wenig dazu recherchiert und bin fast an dem Punkt angekommen, dass ein eigenes Arbeitszeitmodell, wo ich die Zeiterfassung mit “Nein” auswählen kann, die einfachste Variante ist.

 

Vielen Dank für Deine Sicht und die Anregungen,
Ester


@Ester Hallo Ester, ah verstehe. Also das ist eine spannende Frage, über die ich noch nie nachgedacht habe, aber ich wüßte nicht, dass die Abwesenheitshistorie (Urlaube, Krankheiten, etc.) verschwindet, wenn man das Arbeitszeitmodell rausnimmt … 

Aber verstehe Deinen Ansatz, ihnen einfach ein eigenes Modell zuzuweisen und keine Zeiten erfassen zu lassen. Das hat ja auch noch andere Vorteile (Kalender, usw.). VG!


Hallo Nina,

ich habe es umgesetzt ;-)
Ohne Datenverlust.
In der Rückschau ein richtiger Schritt, dazu sehr zeitsparend.

VG Ester


@Ester Super! 


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