Liebe Community,
bis zum 31.12.2022 haben wir, entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen, verschiedene Arbeitszeitmodelle hinterlegt. Alles ohne Arbeitszeiterfassung (Vertrauensarbeitszeit).
Zum 01.01.2023 haben wir die Arbeitszeitenerfassung hinzugenommen, für alle Beschäftigten im Unternehmen, inklusive der Geschäftsführung.
Nun möchten die Geschäftsführer die Anwesenheiten nicht mehr pflegen. Wie muss vorgegangen werden, dass keine Daten verloren gehen?
Muss ein gesondertes Arbeitszeitmodell für die GF angelegt werden, mit Wirkung ab 01.01.2023?
Wer hat mit ähnlicher Fragestellung zu tun und kann mir einen Tipp geben, wie ein sicheres Vorgehen aussieht?
Schon jetzt vielen Dank dafür.
Mit besten Grüßen,
Ester