Arztbesuche während der Arbeitszeit - Wie regelt ihr das?


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Hi, 

wir haben immer wieder Probleme mit Arztbesuchen der MA während der Arbeitszeiten und finden keine klare Regelung.

Geht es nur um z.B. eine Zahnreinigung, dann müsste der MA eigentlich Überstunden nehmen. Was wenn er keine Überstunden hat. Urlaub nehmen?

Geht es aber um einen dringenden Termin wegen Zahnschmerzen, was macht ihr dann?

  • Meldet sich der MA eine halben Tag krank? Und wenn er den Termin erst um 17h hat?
  • Wenn er sich ab Mittag krank meldet, aber trotzdem bis 16h gearbeitet hat, dann bekommt er ja auch noch Überstunden.
  • Erfasst er ganz normal 8 Stunden? Dann würde man einen Anreiz schaffen, sich die Arzttermin absichtlich Mittags zu legen.
  • Oder soll er trotzdem Überstunden nehmen?
  • Wer entscheidet überhaupt, ob der Termin dringend ist oder nicht? Ist Physiotherapie dringend?
  • Was ist mit dem Datenschutz? Eigentlich geht es den AG ja gar nichts an, warum jemand zum Arzt geht. Wie kann man dann überhaupt entscheiden, ob der Termin dringend ist oder nicht?

Wie macht ihr das? @Theresa Nemitz  @Lena @Dash @Antonia Drentwett 


16 Antworten

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Hallo Michi,

 

bei uns gibt es dazu einen Absatz in der Betriebsvereinbarung zur gleitenden Arbeitszeit.

Da darf der Arztbesuch als Arbeitszeit erfasst werden, jedoch nicht der Weg dahin. Es gibt vom Gesetzgeber schon vorgaben dazu.

Siehe einmal hier, da ist es ganz gut erklärt.

Viele Grüße

Frauke

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Vielen Dank @Frauke Heldt für das Teilen Eurer Vorgehensweise und dem Link zur Deurag! :) 

@MischMaster, hilft Dir das bereits weiter? 

Liebe Grüße
Lena

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Ja, das hat schon mal geholfen. Ich denke jeder AG macht das ein bisschen anders.

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Hallo @MischMaster , 

 

wir stehen gerade vor ganz ähnlichen Fragen. Ich lese gerne mal mit wie andere das handhaben. 

Bei uns bekommen die Kolleg+innen aktuell eine Freistellung, leider nutzen einige das aber auch etwas aus, gerade Teilzeitbeschäftige können das ja auch außerhalb der Arbeitszeit erledigen. Habt ihr da Workflows nach welchen denen das genehmigt wird @Frauke Heldt, sind das dann Einzelfallbetrachtungen? 

Liebe Grüße 
Vanessa 

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Guten Morgen @MischMaster ,

gerne schreibe ich dir nun auch mal eine Antwort:

Bei uns ist es so geregelt, dass diese Termine eigentlich außerhalb der Arbeitszeit stattfinden sollen. Die Realität zeigt aber, dass das in den meisten Fällen eher Wunschdenken ist. Man kann ja froh sein, wenn man überhaupt zeitnah Termine bekommt, von so Dingen wie MRT mal gar nicht erst gesprochen. Auch muss ja mal wer nüchtern zur Blutabnahme, das klappt i.d.R. auch nicht in der (Kern-) Arbeitszeit.

Daher kann man den Nachweis, dass man beim Arzt war, einreichen und dann wird es als krank gebucht und muss nicht nachgearbeitet werden. Aber viele machen es dennoch, denn die Arbeit ist ja geblieben.

Beste Grüße

Dash

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@Dash 

Danke für deine Antwort.

Aber wie bucht ihr die Krankheit dann? Nutzt ihr dazu die stundenweisen Abwesenheiten? Oder gleich nen halben Tag Krankheit?

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Hallo @MischMaster ,

wir buchen es intern auf einen Verwaltungsauftrag “Krankheit”, in Personio gar nicht.

Aber die stundenweisen Abwesenheiten wären dafür m.E. am sinnvollsten.

Beste Grüße

Dash

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Hallo @nessa25 ,

die Zeit für einen Arztbesuch kann bei uns nur in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr gebucht werden. Zeiten davor oder danach werden gelten nicht. Dadurch soll verhindert werden, dass Mehrarbeitzeiten durch Arztzbesuch aufgebaut werden. Bei Teilzeitkräften ist es so, dass Arztbesuche auch nur innerhalb der Arbeitszeit gebucht werden können und nicht darüber hinaus.

Ich hoffe das hilft etwas weiter.

Viele Grüße aus Düsseldorf

 

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Hallo @MischMaster,

wir machen das Ganze seit einiger Zeit so und es hat sich als sehr gut bewährt. Man muss dazu sagen, wir haben eine Kernarbeitszeit von 9 - 15 Uhr. Hier mal unser Text, der in unserem A-Z dazu steht. DEr erklärt es sicherlich am einfachsten 😄

“Ihr habt einen Arzttermin, welcher sich nicht außerhalb unserer Kernarbeitszeiten legen lässt? Ihr müsst beim Lehrer eures Kindes vorsprechen oder eine Zeugenaussage vor Gericht machen? Kein Thema! Bisher habt ihr euren Teamlead per Mail informiert und im Idealfall hatte diese:r es auch noch am betreffenden Tag auf dem Schirm. Aber mal ehrlich, wir sind alle keine Übermenschen und vergessen gern mal die ein oder andere Information. Dafür schafft Personio jetzt Abhilfe. Ab sofort steht euch die Abwesenheit “Stündliche Abwesenheit” zur Verfügung. Diese könnt ihr analog zu z.B. Mobile Working in eurem Personio-Profil buchen.

  1. “Abwesenheit” in eurem Personio-Profil öffnen und den gewünschten Tag im Kalender auswählen und draufklicken

  2. Art der Abwesenheit: “Stündliche Abwesenheit” auswählen

  3. “Teil des Tages” anklicken und eure geschätzte Start- und Endzeit der Abwesenheit hinterlegen

  4. Im Kommentar bei dieser Abwesenheitsart bitte immer den Grund für euer Fernbleiben angeben, also z.B. Arztbesuch, Elterngespräch etc.

  5. “Genehmigung überspringen” → Die Abwesenheit ist direkt bestätigt und in eurem Kalender. Euer Teamlead sieht diese jetzt im globalen Personio-Kalender.

Eure gebuchte Abwesenheit hat nichts mit eurer Anwesenheit zu tun, d.h. beide Bereiche sind in diesem Fall nicht gekoppelt. Wenn ihr an dem entsprechenden Tag eure Anwesenheit bucht, dann bucht ihr bitte nur die Zeiten, die ihr auch tatsächlich gearbeitet habt. Personio zieht keine Zeit von euren Überstunden ab.

Damit kein:e Kolleg:in euch in eurer abwesenden Zeit ein Meeting etc. einplant, blockt euch die abwesende Zeit bitte noch in eurem Outlook-Kalender als abwesend. Im Laufe des Jahres möchte Personio das auch noch automatisieren, so wie es bereits bei Urlauben und Krankheit der Fall ist.

 

Liebe Grüße
Juliane

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@Juliane Danke für deine Hilfe.

Über die stundenweisen Abwesenheiten haben wir auch schon nachgedacht. Bekommt da jeder MA ein bestimmtes Kontingent für’s Jahr, z.B. 16 Stunden?

Aber wenn du schreibst “Wenn ihr an dem entsprechenden Tag eure Anwesenheit bucht, dann bucht ihr bitte nur die Zeiten, die ihr auch tatsächlich gearbeitet habt”, dann müssen die Mitarbeiter ja Überstunden für den Arztbesuch nehmen, oder?

Benutzerebene 5
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Hallo @MischMaster 

Genau, ich habe einfach mal kurz überschlagen, wie viele Stunden man denn so im Jahr grob benötigen könnte und bin auf 20 gekommen. Das habe ich dann als Kontingent bei der stündlichen Abwesenheit hinterlegt. Wenn dieses Kontingent jemand überschreitet passiert bei uns aber auch nichts, weil die stündliche Abwesenheit nämlich Freizeit und keine Arbeitszeit ist. Eine Ausnahme gibt es: bei Schwangeren zählt der Arztbesuch als Arbeitszeit. Das ist auch gesetzlich so geregelt.

Sollte der Mitarbeiter keine Überstunden haben, dann kann er unser flexibles Arbeitszeitmodell nutzen. Bei uns gibt es die Regelung alles bis 10 Minusstunden und 20 Plusstunden ist in Ordnung. Er kann also durchaus für einen Arztbesuch ins Minus gehen und arbeitet diese Stunden irgendwann wieder rein. Wir kappen diese Stunden nie. Spätestens bei einem möglichen Austritt müssen sie aber auf 0 sein.

Bei uns ist die Einführung der stündliche Abwesenheit wichtig gewesen, damit sich keiner wundert wo denn Mitarbeiter:in XYZ abgeblieben ist. Das kam nämlich vor, weil sich der Teamlead nicht mehr an die Absprache erinnern konnte 😅

Liebe Grüße
Juliane

Hallo Juliane,
 

wie habt Ihr die Grenze von +20/-10 Stunden eingestellt?
 

Viele Grüße

 

Monika

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Guten Morgen @Monika Zeisberger,

leider gibt Personio die Möglichkeit zum einstellen einer Stundengrenze bisher nicht her. Wir haben es an alle kommuniziert und es ist Aufgabe von HR die Zeiten zu controllen. Erfahrungswert nach über 2 Jahren: bei den Minusstunden halten sich alle dran. Bei den +20h müssen wir ab und an auf die Leute/ deren Teamleads zugehen und nachfragen, ob diese Mehrstunden wirklich notwendig sind. 

Zusätzlich haben wir uns in der Mitarbeiterliste eine Ansicht gebaut, in welcher wir auf Knopfdruck die Plus-/ Minusstunden unserer einzelnen Angestellten sehen können. Das macht das Nachhalten nochmal leichter. 

Viele Grüße
Juliane

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@MischMaster Wer für ne Zahnreinigung mitten am Tag die Arbeit verlässt, muss Urlaub (oder Gleitzeit) nehmen - schon aus Haftungs/Versicherungsgründen!

Wer wegen ZahnSCHMERZEN zum Arzt geht direkt von der Arbeit oder während der eigentlichen Arbeitszeit, der ist krank, da Schmerzen … Auch hier: schon aus Haftungs/Versicherungsgründen führt da kein Weg dran vorbei. 

Ihr wollt ja sicher nicht für den MA, der auf dem Weg zur Zahnreinigung, ohne Urlaub genommen zu haben, vom Bus angefahren wird, bis an Euer Lebensende zahlen, oder?

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@MischMaster 
Guten Morgen, 
bei uns ist es im TVöD § 29 (1) f) geregelt. 
Als Freistellung gilt folgender Anlass: “Ärztliche Behandlung von Beschäftigten, wenn diese während der Arbeitszeit erfolgen muss
Es muss ein Nachweis über die Abwesenheitszeit (Bescheinigung des Arztes) erfolgen. Einschließlich Wegezeit. 

Das bedeutet auch, dass der Mitarbeitende versuchen muss einen Termin außerhalb der Dienstzeiten zu bekommen. Wir wissen aber alle, wie die Praxis aussieht. Heutzutage muss man einen Arzttermin so nehmen, wie man ihn bekommt. Welcher Arzt vergibt Termine um 17:00 Uhr oder später?  Gerade bei Facharztterminen muss man nehmen, wie es kommt. 
Überstunden können natürlich mit einem Arzttermin nicht entstehen. Termine nach der Arbeitszeit tauchen in der Arbeitszeiterfassung nicht auf. 

In Bezug auf die Wegezeit gehen wir ganz pragmatisch vor. Wir sehen an der Bescheinigung, wo der Arzt seine Praxis hat und wir schätzen den Weg bis in die Geschäftsstellen. Es ist wie immer ein Geben und Nehmen. Bisher sind wir damit gut gefahren und niemand hat es ausgenutzt. Als Arbeitgeber bin ich auch froh, wenn die Mitarbeitenden sich um ihre Gesundheit kümmern und auch an Vorsorgemaßnahmen teilnehmen. 

Staatsbürgerliche Pflichten etc. sind in diesem Paragraphen ebenfalls geregelt. 

Wir haben dann eine Abwesenheitsart “Arztbesuch” geschaffen. Alles andere fällt unter sonstige Abwesenheiten. 

Viele Grüße
Andrea

Benutzerebene 5
Abzeichen +10

Hi @Andrea Brust

vielen Dank für deinen Beitrag.

Michi

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