Hallo Annette,
wir machen das bei uns im Unternehmen nicht so, sondern teilen die jeweiligen Urlaubskontingente, den MA zu.
Ich glaube für die MA ist die Übersichtlichkeit bei einer Abwesenheitsart deutlich besser. Ich kann mir vorstellen, dass es sonst zu Fragen bei den MA kommt.
Was für einen Mehrwert versprecht ihr euch denn davon die Ansprüche zu trennen?
Viele Grüße
Melina
Hallo Melina,
vielen Dank für deine Antwort. Die Überlegung beruht darauf, dass bei einem eventuellen Austritt in der 2. Jahreshälfte ja nur der gesetzliche Anspruch gegeben werden muss, aber nicht der übergesetzliche, und somit die Berechnungen dargestellt werden könnten.
Aber ich denke auch, dass es einfacher und übersichtlicher ist, es in vollem Anspruch darzustellen.
Lieben Dank und viele Grüße,
Annette
Hi zusammen,
@Annette Limbach super gut, dass Du Dir hierzu Anfangs direkt Gedanken machst. Es ist auf jeden Fall wichtig, zu beachten, was man im Arbeitsvertrag geregelt hat.
Neben der Vorgehensweise, welche @Mell beschreibt, gibt es gibt auch Mitglieder, die das anders machen. Bei denen das strickt getrennt wird (eher selten) oder am Ende manuell angepasst wird. (AFAIK recht geläufig)
Melina, passt ihr das am Ende an, oder habt ihr es im Arbeitsvertrag, dass der Anspruch ganz gewährt wird?
@Maximilian oder @Pia, wie stellt ihr das denn aktuell ein, welcher Workaround kommt Euch einfacher?
Liebe Grüße
Lena
Hallo Lena ,
Wir passen den Urlaubsanspruch bei Austritt in der zweiten Jahreshälfte je nach MA und Vereinbarungen an.
Bei unsere Größe klappt das ganz gut. Ich könnte mir aber vorstellen, dass das bei einer anderen Firmengröße anders aussieht.
Liebe Grüße
Melina
Moin zusammen,
wir unterscheiden vertraglich auch zwischen Mindesturlaub und Mehrurlaub trennen das in Personio allerdings nicht - ist es überhaupt möglich einem MA zwei Kontingentregelungen zuzuweisen?!
Wenn es zu einem Exit kommt kümmere ich mich manuell um die richtige Anzahl an Urlaubstagen. Weil wir wenige Leute sind geht das gut, bei mehr als 50 MA stelle ich mir das aber langfristig nicht praktikabel vor.
Hallo zusammen,
vielen Dank für eure Meinungen. Wir sind ja recht neu dabei und ich freue mich über diese Community - tolle Möglichkeit, sich auszutauschen. :-)
Viele Grüße,
Annette
Hallo @Navigator
Ne zwei Kontingente kannst du einem MA nicht zuteilen du müsstest dann zwei Abwesenheitsarten anlegen, mit den jeweiligen Kontingenten.
Ich glaube auch das wäre kompliziert, weil welche Abwesenheitsart müssen die MA als erstes nehmen und ich glaube dann müsste man ja immer damit planen, dass man möglicherweise in den zweiten Jahreshälfte das Unternehmen verlässt….finde ich auch schwierig.