Skip to main content

Liebes Personio Team!

Nachdem wir nun viel hin und her probiert haben stelle ich folgendes fest:

Für unsere Mitarbeiter in Österreich müssen wir aktuell folgende Entscheidung treffen, da die Urlaubskontingente nur mit der landesspezifischen Einstellung für DE aliquot rechnen >

Option A)
Urlaubskontingent wird mit landesspezifischer Regel DE erstellt > 
Vorteil: Auszeiten (Mutterschutz, Elternzeit, Karenz, etc.) werden richtig berechnet und Urlaub aliquot berechnet
Nachteil: Bei unseren AT Mitarbeitern wird bei einem Austritt in der zweiten Jahreshälfte der Jahresurlaub mitgenommen (DE Regel) > wir müssen diesen manuell aliquot anpassen

Option B)
Urlaubskontingent wird nicht mit landesspezifischer Regel erstellt bzw. mit AT
Vorteil: Urlaub wird bei Austritt aliquot richtig berechnet
Nachteil: da bei Auszeiten hier nur die DE Regel funktioniert, wird bei Auszeiten Urlaub nicht aliquot berechnet/abgezogen > müssten wir manuell berechnen.

Daher zur Frage:
Wann können wir damit rechnen, dass bei einem erstellten Urlaubskontingent mit der landesspezifischen Regel für AT hier auch die entsprechenden Funktionen einhergehen, damit diese landesspezifische Einstellung auch ihren Nutzen hat?

Danke und lg

Hallo @Erik333,

auch in AT gilt doch die Regel, dass der Anspruch auf Urlaub in den ersten sechs Monaten des ersten Arbeitsjahres aliquot entsteht, also im Verhältnis zur zurückgelegten Dienstzeit. Nach sechs Monaten entsteht der Urlaubsanspruch aber wie in DE in voller Höhe.
Daher verstehe ich Dein Anliegen nicht so recht. 

Viele Grüße

Sissi


Hi Sissi, 

danke für die Antwort.

Es geht hier um den Austritt im zweiten Halbjahr und die entsprechende Aliquotierung.


Beispiel DE: Anstellung 1.1.2024, ANK am 31.7.2024, Austritt 28.8.2024 (weil hier 4 Wochen Frist) > Anspruch auf volle 5 Wochen Jahresurlaub (wir geben 5 Wochen anstatt die DE 4 Wochen) = 25 Tage bei 5-Tagewoche > diese nimmt der MA bei Austritt mit, daher wird in DE auch immer die Urlaubsbescheinigung angefragt bei einem neuen DV

Beispiel AT: Anstellung 1.1.2024, ANK am 31.7.2024, Austritt 31.8.2024 (weil hier 1 Monat Frist) > Anspruch Urlaub 2,08 UT pro Monat bei 5-Tagewoche = 16,6 UT bei Austritt Ende August

In AT gibt es keinen Anspruch auf UTs die nach Ende Dienstverhältnis im Sep, Okt, Nov, Dez noch anfallen würden, in DE schon.


Lg

Erik


Hallo @Erik333,

ja das meine ich ja. Meines Wissens hat man auch in AT bei einer ANK im 2. Halbjahr Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Wenn dem nicht so ist, sorry.

 

Viele Grüße

Sissi


Hi Sissi, 
yes, in AT wird der Urlaub aliquot berechnet entsprechend der Dauer des Dienstverhältnisses, also kein Anspruch bei vorzeitiger Beendigung auf vollen Jahresurlaub 👍
Lg
 


Hallo @Erik333,

 

die zwei Optionen, die es momentan gibt, hast Du bereits genannt.

Ich empfehle dir, die Deutsche länderspezifische Regel zu verwenden und den Anspruch manuell anzupassen. Dies kannst Du direkt bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eintragen. 

Weitere Informationen hierzu findest Du in diesem Help Center Artikel.

 

Du kannst Dein Anliegen auch sehr gerne als Verbesserungsvorschlag in unserem Ideation Bereich veröffentlichen. Somit können andere Nutzer Deine Idee upvoten, und der Vorschlag wird an unser Produktteam weitergeleitet.

Damit wir Deine Idee genau nachvollziehen können, kannst Du folgende Fragen als Leitfaden verwenden:

  • Was möchtest Du genau in Personio verwalten? Welches Thema soll gelöst werden?

  • Warum? Was wäre der zusätzliche Nutzen für Dich?

  • Wie löst Du das Thema im Moment?

Je mehr Details, desto besser! Achte jedoch darauf, keine sensiblen Daten (persönlich oder geschäftlich) mit der Community zu teilen.

Vielen Dank im Voraus, dass Du Deine Ideen mit uns teilst 🙌🏽. Denke bitte daran, den Link zu deiner Idee hier im Thread zu posten, damit andere User, die auf Deine Frage stoßen, auch gleich Deine Idee upvoten können.

Liebe Grüße

Betty

 


Hallo Betty,

danke für die Info.

Generell habe ich für AT die länderspezifische DE Option genutzt > stelle jetzt jedoch fest, dass es in der zweiten Jahreshälfte doch zu noch mehr Aufwand führt, da ich z.B. unbezahlten Urlaub von 1.8.-30.9. ebenfalls manuell berechnen muss, da in DE der Urlaubsanspruch hier nicht aliquot reduziert wird 🫣

Dann wähle ich doch lieber die andere Option, wo ich bei Auszeiten in AT den Urlaubsanspruch manuell anpassen muss, dann aber bei Beendigung des Dienstverhältnisses zmdst. safe bin…

 

Lg

Erik


Deine Antwort