Hallo zusammen, ich glaube, ich habe das Urlaubskontingent in den Abwesenheitseinstellungen sehr umständlich abgebildet. Wie kann ich es nun vereinfachen, ohne dass alles durcheinandergerät?
Hallo zusammen, ich glaube, ich habe das Urlaubskontingent in den Abwesenheitseinstellungen sehr umständlich abgebildet. Wie kann ich es nun vereinfachen, ohne dass alles durcheinandergerät?
Hi
Wenn ich es richtig verstehe, möchtest Du die Kontingentregeln abändern.
Um dies durchführen zu können, sind folgende Schritte nötig:
Hebe die Zuweisung der Regelung zunächst in den Mitarbeiterprofilen auf. Dies kannst Du schnell und einfach über die Mitarbeiterliste durchführen.
In unserem Helpcenter-Artikel "Funktionen der Mitarbeiterliste" findest Du dazu weitere Informationen.
Sobald die Kontingentregelung keinem Mitarbeiterprofil zugeordnet ist, kannst Du unter Einstellungen > ARBEITSZEITEN UND ABWESENHEITEN > Abwesenheit das Kontingent bearbeiten und die entsprechenden Einstellungen hinterlegen.
Liebe Grüße,
Lisa
Danke
Ich würde gerne noch wissen, wie es sich mit Teilzeitmitarbeitenden verhält. Wir haben 28 Tage Urlaub pro Jahr, bei Teilzeitmitarbeitenden, die nicht an allen Wochentagen arbeiten, sind es entsprechend weniger.
Lässt sich eine Kontingentregel erstellen, die eine automatische Berechnung der Urlaubstage zur Folge hat?
Moin,
was Du suchst ist eine Einstellung bei den Anwesenheiten, nicht bei den Abwesenheiten :)
Bei den Arbetszeitmodellen kannst du die anteilige Berechnung des Anspruchs anhaken:
Bei uns haben alle MA das 30 Tage Kontingent, egal ob 3-5 Wochenarbeitstage.
Durch das Häkchen bei der anteiligen Berechnung, rechnet er immer die 30 Tage runter - abhängig von den Arbeitstagen im Modell zur Vollzeitreferenz.
Gruß
Alex
Moin,
was Du suchst ist eine Einstellung bei den Anwesenheiten, nicht bei den Abwesenheiten :)
Bei den Arbetszeitmodellen kannst du die anteilige Berechnung des Anspruchs anhaken:
Bei uns haben alle MA das 30 Tage Kontingent, egal ob 3-5 Wochenarbeitstage.
Durch das Häkchen bei der anteiligen Berechnung, rechnet er immer die 30 Tage runter - abhängig von den Arbeitstagen im Modell zur Vollzeitreferenz.
Gruß
Alex
Moin,
was Du suchst ist eine Einstellung bei den Anwesenheiten, nicht bei den Abwesenheiten :)
Bei den Arbetszeitmodellen kannst du die anteilige Berechnung des Anspruchs anhaken:
Bei uns haben alle MA das 30 Tage Kontingent, egal ob 3-5 Wochenarbeitstage.
Durch das Häkchen bei der anteiligen Berechnung, rechnet er immer die 30 Tage runter - abhängig von den Arbeitstagen im Modell zur Vollzeitreferenz.
Gruß
Alex
So sieht die Anwesenheiten bei uns aktuell aus - ist wohl nicht gut abgebildet?
Im wesentlichen ja, alles was “nur” anteilig von den 28 Tagen aus berechnet wird kannst du damit abdecken.
Was davon variiert muss extra.
Ich bin kein ausgebildeter Personaler, und bin da nicht so firm…
Wenn alle schwerbehinderten MA dem gleichen Schema folgen, kannst Du auch ein Kontingent mit den Urlaubstagen für schwerbehinderte MA bei 5 Tagen anlegen (also höher als die 28 Tage) - und ein schwerbehinderter mit 4 Tage-Woche würde dann davon wiederum anteilig berechnet werden.
Etwas Vielfalt hat man da ja immer, abhängig von der Neigung zur Teilzeitarbeit.
Bei uns gibt es:
Alle mit 5 Tage Vollzeitreferenz, und 30 Tage Kontingent.
Hi
Weitere Details hierzu findest Du auch in diesem Helpcenter Artikel: Anteilige Berechnung bezahlter Abwesenheitsstunden für Teilzeitbeschäftigte einrichten.
Liebe Grüße,
Lisa
Vielen Dank ihr Lieben. Noch eine Frage - was bedeutet “Vergabezeitpunkt Zum Jahrestag der Betriebszugehörigkeit”?
Hi
‘Zum Jahrestag der Betriebszugehörigkeit’ bedeutet in diesem Kontext, dass der Anspruch der Abwesenheitstage den Mitarbeitenden nicht zu Beginn des Jahres, sondern zum jeweiligen Dienstjubiläum zugewiesen wird.
Beispiel: Ein*e Mitarbeiter*in hatte am 01.07.2022 seinen*ihren ersten Arbeitstag. Zu diesem Datum erhält er*sie nun jährlich seinen*ihren Urlaubsanspruch - also 2023 z.B. am 01.07.2023.
Weitere Details hierzu findest Du in diesem Helpcenter Artikel!
Liebe Grüße,
Lisa
Hi
‘Zum Jahrestag der Betriebszugehörigkeit’ bedeutet in diesem Kontext, dass der Anspruch der Abwesenheitstage den Mitarbeitenden nicht zu Beginn des Jahres, sondern zum jeweiligen Dienstjubiläum zugewiesen wird.
Beispiel: Ein*e Mitarbeiter*in hatte am 01.07.2022 seinen*ihren ersten Arbeitstag. Zu diesem Datum erhält er*sie nun jährlich seinen*ihren Urlaubsanspruch - also 2023 z.B. am 01.07.2023.
Weitere Details hierzu findest Du in diesem Helpcenter Artikel!
Liebe Grüße,
Lisa
Hallo Lisa, ich zeige hier mal meine Eingaben:
Ziel ist, dass der Jahresurlaub mit 28 Tagen jeweils am 1. Januar neu zugeteilt wird. Was mache ich denn hier falsch? Oder bezieht sich der Vergabezeitpunkt (letzter Punkt) auf die Regeln, die auf Betriebszugehörigkeit basieren (vorletzter Punkt)?
Moin
ich glaube Du macht da gerade nichts falsch.
Da scheint es gerade einen Bug zu geben
Ich habe auch mal ein neues Kontingent erstellt. Jährliche vergabe zum 01.01:
Die Übersicht sagt aber:
Das erstellte Kontingent ist dann wieder richtig:
Gruß
Alex
Hi
Vielen Dank für die ausführliche Erklärung! Hierbei handelt es sich tatsächlich nicht um systemgewolltes Verhalten.
Ich würde Euch daher in diesem Fall bitten, Euch über den Antworten Finden-Bereich direkt an unseren Support zu wenden. Das Team kann die Thematik dann detailliert in Eurem Account prüfen und steht im direkten Austausch mit unserem Produkt-Team, welches ggf. den Bug zeitnah beheben kann!
Liebe Grüße,
Lisa
Hi
Vielen Dank für die ausführliche Erklärung! Hierbei handelt es sich tatsächlich nicht um systemgewolltes Verhalten.
Ich würde Euch daher in diesem Fall bitten, Euch über den Antworten Finden-Bereich direkt an unseren Support zu wenden. Das Team kann die Thematik dann detailliert in Eurem Account prüfen und steht im direkten Austausch mit unserem Produkt-Team, welches ggf. den Bug zeitnah beheben kann!
Liebe Grüße,
Lisa
Danke Lisa, ich mache das gleich mal.
Lieben Gruß + einen schönen Tag :)
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