Bereits geplanter Urlaub nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses


Hallo liebe Community, 

wenn ich ein Arbeitsverhältnis beende, wird mir ja auch automatisch der Resturlaub ausgerechnet. So weit so gut. 

Urlaube, die bereits genehmigt wurden und in den Zeitraum nach dem Ausscheiden fallen, werden dennoch noch angezeigt. 

Gibt es einen trick, wie der direkt verschwindet? Oder muss ich diesen selbst entfernen?

Vielen Dank für eure Hilfe.

Liebe Grüße

Svenja 


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@Svenja Scheinhütte Das Problem kenne ich - fände es klasse, wenn Personio in den Fällen aktiv drauf hinweisen würde (z.B. mit einer Art “Alarm”), dass da dann geplanter Urlaub außerhalb des Arbeitsverhältnisses liegt. Allerdings finde ich es stimmig, dass der Urlaub nicht einfach gelöscht wird, denn er existiert ja als Anspruch und wurde erwirtschaftet, d.h. bevor er gelöscht werden kann, muss entschieden werden, was mit ihm passieren soll: wird der MA ihn vor seinem Austritt nehmen, bekommt er ihn ausgezahlt, usw.? Erst wenn es dafür eine Vorgehensweise gibt (und die kann Personio nicht einfach annehmen/unterstellen, wobei es klasse wäre, wenn man eine ggf. existierende Logik im System hinterlegen könnte), kann der Urlaub technisch angefasst werden. VG!

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Hi @Nina Hellmann, Hi @Svenja Scheinhütte,

erstmal vielen Dank für die Erläuterung, Nina! :) 

Es gibt eine Idee dazu, dass nach Vertragsablauf oder nach dem Beenden des Arbeitsverhältnisses die An- und Abwesenheiten geblockt werden sollen. Stimmt gerne dafür ab: 

Liebe Grüße
Lena

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@Lena Liebe Lena, danke Dir für das Verlinken der Idee! Die hab ich übersehen.

Bedeutet “blocken”, dass jemand, der gekündigt hat/wurde und dessen Arbeitsverhältnis auf beendet gesetzt wurde, keine Erfassungen rund um die Themen Anwesenheit und Abwesenheit mehr vornehmen kann? Das finde ich persönlich jetzt nicht so praktisch, da es je regelmäßig noch Resturlaub gibt, der genommen werden will. Viel wichtiger finde ich, dass “offensiver” drauf hingewiesen wird, dass noch Resturlaub existiert und ggf. auch, dass Urlaub, der nach dem Beendigungsdatum liegt, vorab genommen werden muss. Das spielt ja vor allem in den Fällen eine große Rolle, in denen sich das ganze Szenario nach dem 30.06. eines Jahres abspielt. VG!

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Hi @Nina Hellmann,

ja, das habe ich unter “Blocken” verstanden. Allerdings, geht es so weit ich verstanden habe um den Zeitraum nach dem Austrittsdatum. 

In der Regel ist es doch so, dass Resturlaub vor dem Austritt genommen wird. Oder habe ich Deine Situation eben missverstanden?

LG Lena

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@Lena Grundsätzlich hast Du recht. So wie ich @Svenja Scheinhütte verstanden habe, fragt sie sich ja aber, was mit dem bereits genehmigten Urlaub (auf den ja ein Anspruch besteht), der nach dem Austrittsdatum liegt, (technisch) passiert. 

Wenn ich Dich richtig verstehe, arbeitet Ihr an einer Idee, die genau diesen Urlaub blockt, was ja aber nur bedeutet, dass der Urlaub nicht mehr bearbeitet werden kann. Beantragt und genehmigt ist er ja aber in dem Moment dann schon, d.h. es muss grundsätzlich (unabhängig von der Technik) eine Entscheidung getroffen werden, wie mit diesem Urlaub umgegangen wird. Und dafür gibt es verschiedene Lösungen: 1) er wird (wie du schreibst) quasi einfach nach vorn gezogen und dementsprechend vor dem Austrittsdatum genommen (da muss einmal geprüft werden, ob alle genehmigten Tage auch bereits erwirtschaftet sind, wenn der MA nun austritt), oder 2) der noch bestehende Urlaubsanspruch wird vollständig ausgezahlt oder 3) eine Mischung aus beidem je nachdem, wie viel der MA noch gebraucht wird bevor er das Unternehmen verlasst. 

Welcher Weg gegangen wird, ist in erster Linie (mal wieder) von der Präferenz des Unternehmens abhängig, ob sie einen Standard dafür haben oder ob sie von Einzelfall zu Einzelfall entscheiden. Erst wenn der inhaltliche Prozess (vom Unternehmen) geklärt ist, kann eine entsprechende technische Abbildung greifen. (Ist ein bißchen ähnlich wie mit dem automatischen Kürzen von Urlaubsanspruch für volle Elternzeitmonate) VG!

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