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Best Practice gesucht: Nachträgliche Korrekturen in der Zeiterfassung

  • February 10, 2026
  • 2 Antworten
  • 39 Aufrufe

Franzi_GP
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Hallo zusammen,

Aktuell ist es bei uns so geregelt, dass Mitarbeitende ihre Arbeitszeiten bis zu 5 Tage rückwirkend selbst ändern können. Alles, was länger zurückliegt, ist im Arbeitszeitmodell gesperrt.

Um dennoch Korrekturen zu ermöglichen, haben wir für jedes Arbeitszeitmodell ein zweites Modell ohne Korrekturbeschränkung angelegt. Wenn jemand vergessen hat, Zeiten zu erfassen, wechseln wir die Person temporär auf dieses Modell, lassen die Zeiten nachtragen und stellen danach wieder auf das ursprüngliche Modell mit Sperre zurück.

Das funktioniert grundsätzlich, ist aber relativ aufwändig, vor allem wenn mehrere Mitarbeitende betroffen sind.
Zur Einordnung: Bei uns müssen Arbeitszeiten nicht genehmigt werden.

Daher unsere Frage an euch:
👉 Wie handhabt ihr nachträgliche Korrekturen der Arbeitszeit?
Gibt es elegantere Lösungen oder bewährte Prozesse, die ihr empfehlen könnt?

Vielen Dank schon mal für eure Erfahrungen! 🙌

Beste Antwort von Andrea B.

Hallo ​@Franzi_GP , 

 

das ist grenzwertig. Wenn das neue Arbeitszeitefassungsgesetz greift, muss sowieso zeitnah die Zeiterfassung erfolgen und im Rahmen des Arbeitsschutzes muss der Arbeitgeber ein Auge auf die Einhaltung von Pausen und max. Arbeitszeiten und der damit verbundenen Ruhezeiten haben. 

Sollte sich ein Arbeitnehmer* bei uns mal vertippt haben, muss er/sie/* sich an die Personalabteilung / Führungskraft zur Korrektur wenden. 

Achtung: Personio hat eine Korrektursperre. Zeiterfassungen, die länger als 3 Monate zurück liegen, kann nur der Personio - Support korrigieren. 

2 Antworten

Andrea B.
Community Superstar
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  • Community Superstar
  • Antwort
  • February 10, 2026

Hallo ​@Franzi_GP , 

 

das ist grenzwertig. Wenn das neue Arbeitszeitefassungsgesetz greift, muss sowieso zeitnah die Zeiterfassung erfolgen und im Rahmen des Arbeitsschutzes muss der Arbeitgeber ein Auge auf die Einhaltung von Pausen und max. Arbeitszeiten und der damit verbundenen Ruhezeiten haben. 

Sollte sich ein Arbeitnehmer* bei uns mal vertippt haben, muss er/sie/* sich an die Personalabteilung / Führungskraft zur Korrektur wenden. 

Achtung: Personio hat eine Korrektursperre. Zeiterfassungen, die länger als 3 Monate zurück liegen, kann nur der Personio - Support korrigieren. 


KatharinaS.
Community Moderator
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  • Community Moderator
  • February 18, 2026

Hallo ​@Franzi_GP,

wie ​@Andrea B. es auch beschreibt, kenne ich es von anderen Unternehmen, dass der Mitarbeitende sich in dem Fall an die Personalabteilung oder Führungskraft (also jemand mit Bearbeitungsrechten) wendet, um die Zeiten nachträglich zu korrigieren.

Danke für das Teilen Deiner Erfahrungen, Andrea.

 

Ein Zusatz zur angesprochenen Korrektursperre:

Zeiten können weiterhin für alle Daten nachgetragen werden. Der Überstundenkontostand wird jedoch standardmäßig nur innerhalb eines definierten Zeitraums automatisch neu berechnet. 

Seit dem 1. Februar 2026 gilt ein fester Stichtag, bis wann die automatische Neuberechnung stattfinden. Dieser Stichtag ist der 1. November 2025. Dadurch werden Neuberechnungen schrittweise für längere Zeiträume möglich.

Wenn Ihr Neuberechnungen von Überstunden vor dem 1. November 2025 benötigt, können meine Kolleg*innen aus dem Support die betroffenen Zeiträume manuell aktualisieren. Dafür gebt Ihr in Eurer Anfrage Mitarbeiter:in und Zeitraum an.

Weitere Informationen findet Ihr dazu auch in diesem Help Center Artikel.

Beste Grüße

Katharina