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Antwort

Best Practice: Urlaubsanspruch 1. Jahr und Urlaubsanspruch im Jahr des Ausscheidens

  • August 2, 2023
  • 6 Antworten
  • 90 Aufrufe

Soeren_Wonderland
Communicator
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Liebe Community, 

 

was ist eigentlich “normal” in Deutschland bezüglich dem Urlaubskontingent neuer Mitarbeiter im 1. Jahr und ausscheidender Mitarbeiter im letzten Jahr:

 

  1. ​​​​​​​Wird der Urlaubsanspruch der Mitarbeiter im ersten Jahr monatlich anteilig berechnet, sprich wenn die Mitarbeiter in der Jahresmitte beginnen, bekommen sie nur die Hälfte des Urlaubstage? Oder bekommen die Mitarbeiter im 1. Jahr immer ihr volles Urlaubskontingent, unabhängig davon, wann sie beginnen (mit dem Extremfall, dass sie im Dezember anfangen und trotzdem 30 Urlaubstage bekommen)?

 

  1. Wie sieht es aus im Jahr des Ausscheidens der Mitarbeiter: Wird hier der Urlaubsanspruch monatlich anteilig verringert?

 

Ich würde mich freuen, wenn ihr mir zu diesem Thema eure Meinungen sagen könntet 😊 So wie ich es verstanden habe, gibt es hierzu keine gesetzliche Regelung in Deutschland.

 

Bonusfrage: Weiß jemand, wie das Thema im europäischen Ausland gehandhabt wird?

 

 

Viele Grüße,

 

Sören

Beste Antwort von Navigator

Moin @Soeren_Wonderland 

grundsätzlich ist das abhängig vom Vertrag. Ich gehe jetzt mal vom gesetzlichen Urlaubsanspruch aus:

 

Eintritt: Anteilig (1/12) für volle Beschäftigungsmonate;

Austritt: Bei Ende bis zum 30.06. = Anteilig 1/12 für volle Beschäftigungsmonate ABER bei Ende ab dem 01.07. = Voller Urlaubsanspruch

Nachzulesen im Bundesurlaubsgesetz

https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__5.html

 

Wie das mit dem EU Ausland aussieht weiß ich leider nicht, denke das ist Länderspezifisch bzw Abhängig vom Vertrag

6 Antworten

Navigator
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  • Superstar Alumnus
  • Antwort
  • August 2, 2023

Moin @Soeren_Wonderland 

grundsätzlich ist das abhängig vom Vertrag. Ich gehe jetzt mal vom gesetzlichen Urlaubsanspruch aus:

 

Eintritt: Anteilig (1/12) für volle Beschäftigungsmonate;

Austritt: Bei Ende bis zum 30.06. = Anteilig 1/12 für volle Beschäftigungsmonate ABER bei Ende ab dem 01.07. = Voller Urlaubsanspruch

Nachzulesen im Bundesurlaubsgesetz

https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__5.html

 

Wie das mit dem EU Ausland aussieht weiß ich leider nicht, denke das ist Länderspezifisch bzw Abhängig vom Vertrag


Soeren_Wonderland
Communicator
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Hallo @Navigator , 

 

vielen Dank für deine schnelle Rückmeldung! 

 

Eintritt: Die Anteilige Regelung macht Sinn. 

 

Austritt: In dem Gesetz steht nicht explizit, dass bei einem Ende ab 01.07. der volle Urlaubsanspruch besteht. Ich nehme aber an, dass sich das daraus ableiten lässt?

 

Wir werden die beiden Regelungen entsprechend in den Kontingentregeln für unsere MA festhalten.

 

 

Viele Grüße,

 

Sören 

 

 

 

 


Navigator
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  • Superstar Alumnus
  • August 2, 2023

In Deutschland steht nichts jemals explizit irgendwo :) Da muss man sich schon manchmal durchgoogeln. Hier nochmal eine genauere Erläuterung dazu

https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/arnoldtillmanns-burlg-5-teilurlaub-26-zwoelftelung-bei-ausscheiden-in-der-zweiten-jahreshaelfte_idesk_PI42323_HI1457702.html


Soeren_Wonderland
Communicator
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Danke dir!


Soeren_Wonderland
Communicator
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Eine Frage hätte ich doch noch:

 

 

Beinhaltet die “Anteilige Berechnung am Ende des Arbeitsverhältnisses: Monatlich anteilig” die gesetzliche Austrittsregel (Bei Ende bis zum 30.06. = Anteilig 1/12 für volle Beschäftigungsmonate ABER bei Ende ab dem 01.07. = Voller Urlaubsanspruch)?


Soeren_Wonderland
Communicator
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Ok tut es (das Info-Feld war unter dem Drop-Down Menü versteckt 😀) :