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Hallo liebe Community,

wir bieten unseren Mitarbeitenden Englisch-Unterricht mit der Prämisse an, dass wir die Kursgebühren zahlen und sie den Unterricht in ihrer Freizeit absolvieren. Die Mitarbeitenden müssen beruflich nicht zwingend Englisch sprechen.

Folgende Situation: Ein:e Mitarbeiter:in möchte nicht teilnehmen, weil er/sie/es Familie hat und der Unterricht zu lange gehen würde (ca. 6 Monate für 1-1,5 Stunden pro Woche). Kein Problem. Jetzt fragt diese Person jedoch, ob es dafür Bildungsurlaub nehmen könnte…? Wenn ich das Berliner Bildungsgesetz (BiUrlG) richtig verstehe, müsste die Person die Kosten für den Kurs selbst tragen, oder?

Ich möchte ungern Bildungsurlaub gewähren, da diese:r Mitarbeitende sehr oft sehr viel fordert.

Viele Grüße
Alissa

 

P.S. Über einen Website-Tipp zum richtigen Gendern würde ich mich auch freuen. :)

 

Hallo @Alissa ,

ich lese bei dem Thema auch immer nach und habe da extra einen Favoriten für. Und bei mir ist dieser für NRW, aber von da geht’s auch weiter zu den Regeln in Berlin:

https://www.bildungsurlaub.de/bildungsurlaub_berlin.html

Von da kommst du auch in die FAQ und ggf. weitere nützliche Links/Infos.

Für mein Verständnis: will er/sie nun die 1 Stunde als Bildungsurlaub oder einen anderen Kurs, der es komprimierter anbietet?

Hierauf will ich hinaus:

Aber ich bin nicht sicher, ob es dann am Stück sein muss, klingt so, aber das würde ich prüfen.

Beste Grüße

Dash


Hallo @Dash ,

vielen Dank für deine Nachricht. 

Es gibt derzeit zwei Formen von Englisch-Angeboten bei uns:

o In einer Gruppe für 90min/Woche (30 Wochen); alternativ 60min/Woche (40 Wochen)

o Self study  (hier hat man 6 Monate Zeit)

 

Beide Angebote umfassen keine vollen Tage. Dementsprechend erfüllen sie meiner Ansicht nach nicht die Voraussetzungen. Die angestellte Person könnte sich aber selbst einen Kurs suchen, müsste den selbst zahlen und könnte Bildungsurlaub nehmen, oder?

Viele Grüße

Alissa


Beide Angebote umfassen keine vollen Tage. Dementsprechend erfüllen sie meiner Ansicht nach nicht die Voraussetzungen. Die angestellte Person könnte sich aber selbst einen Kurs suchen, müsste den selbst zahlen und könnte Bildungsurlaub nehmen, oder?

Guten Morgen @Alissa ,

ja, das wäre möglich. Aber er/sie sollte das vorher mit euch als Arbeitgeber besprechen.

Beste Grüße

Dash


Danke dir @Dash. Du hast mir sehr geholfen. :)

 


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