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Darstellung der Krankmeldungen während Wiedereingliederung

  • December 12, 2025
  • 2 Antworten
  • 32 Aufrufe

mku
Communicator
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  • Communicator

Hallo zusammen,

für Fälle der Wiedereingliederung habe ich mich, auch anhand der hilfreichen Beiträge hier in der Community, damals dafür entschieden, eine separate Abwesenheit namens “Wiedereingliederung” zu erstellen. Nun erfassen wir eine Wiedereingliederung bspw. vom 01.12.25 - 31.01.26 mit Abwesenheitsart Wiedereingliederung.

Doch wie geht ihr dann mit den eAU-Meldungen in der Zeit um? Wenn ich die Krankmeldung parallel zur Wiedereingliederung eintrage, dann verfälscht es m. E. n. die Abwesenheitsstatistiken für Krankentage. Bei uns tragen die Mitarbeiter:innen die Krankmeldungen auch selbst ein, sodass hier auch dadurch Dopplungen entstehen könnten. Als Vorteil der Krankmeldung sehe ich wiederum die direkte Verknüpfung von Abwesenheit mit Dokument.

Da wir derzeit nicht über eAU innerhalb Personio bzw. Datev arbeiten, sondern ein anderes Lohnprogramm nutzen, könnten wir schlicht die Dokumente als Akte nutzen und lediglich im Lohnprogramm die eAU-Abrufe starten für die gemeldeten Zeiten. 

Oder habt ihr andere Herangehensweisen bei euch?

Viele Grüße

Marcel

2 Antworten

SarahHen
Community Superstar
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  • Community Superstar
  • December 16, 2025

Hi ​@mku,

bei Wiedereingliederungen im Hamburger Modell, lassen wir das weiterhin unter der Abwesenheit “krank” laufen - die Person ist ja noch krank geschrieben. Die Anträge kamen immer in Papierform als ärztliches Attest, daher hatten wir da noch keine Überschneidungen mit der eAU.

Zur Sichtbarkeit und Anwesenheitsplanung: die direkten Teams wissen Bescheid und die Personen sollen idR nur nach Rücksprache im “normalen” Alltag eingeplant werden. 

Mir wäre das zu verwirrend mit einer extra Abwesenheit - was waren denn die Argumente dafür?

Viele Grüße

Sarah

 


AM_HR
Community Superstar
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  • Community Superstar
  • December 17, 2025

Wir haben eine separate Abwesenheit “Wiedereingliederung” und nutzen diese konsequent. Die abgerufenen eAUs gehen auch in die Zeiträume ein. Wiedereingliederungspläne hinterlegen wir als separates Dokument im Abwesenheitszeitraum. Da es sich um einen Krankheitszeitraum handelt, gehen diese auch in unsere Berechnung der Krankenquoten ein. 

Viele Grüße

Jan