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Hallo zusammen,

ich hatte jetzt schon vermehrt den Fall das ein MA sich krank gemeldet hat und ich dann die AU bei der KK beantragt habe. Jedoch kam dann eine Rückmeldung zurück mit “Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung” liegt nicht vor.  Dann sehe ich aber das der MA sein Attest (Papier) in Personio hochgeladen hat. Er also ein Attest bekommen hat. 

Haben wir hier eine falsche Kommunikationskette oder ist es so, wenn der MA ein Attest in papierform vom Arzt oder aus dem Krankenhaus bekommt, dann kein eAU bei der KK vorliegt?

Ich freue mich über Eure Infos.

 

Danke 

Elena 🎄

Hi @ElenaJulia ,

es gibt wohl einige Praxen, die, trotz der Pflicht seit Januar 2023, noch die Papier-AU ausstellen oder diese zusätzlich zur eAU.

Um Durcheinander bei uns zu vermeiden, müssen die MA eine Papier-AU mit der Krankmeldung in Personio hochladen. Wenn eine eAU erstellt wurde, rufen wir diese automatisch über die DATEV Integration ab. So sparen wir uns die Anrufe bei den Krankenkassen.

Viele Grüße

Sarah


Hallo @SarahHen,

 

danke für Deine Hilfe. Das heißt bei Euch werden die AU die die MAin Papierform bekommen, vom MA in Personio hochgeladen und das andere ruft Ihr über Datev ab? 

leider nutzen wir die Integration nicht, hat jemand also noch einen anderem Workaround um nicht immer dem MA hinterher zu schreiben und bei der KK alles anzufordern?

Grüße

Elena


Hallo @ElenaJulia,

vielen Dank für Deine Nachricht!

Wenn Ihr ein in Deutschland ansässiger Personio-Kunde sind, aber keine DATEV-Integration eingerichtet habt, müsst Ihr die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Ihrer Mitarbeiter manuell abrufen.

Dies könnt Ihr entweder selbst tun oder durch Ihr Steuerbüro ausführen lassen. Mehr Infos und eine Anleitung dazu findest Du hier in unserem Helpcenter-Artikel Elektronische Atteste Ihrer Mitarbeiter abrufen.

Falls Du weitere Fragen hast, melde Dich gerne bei uns!

Viele Grüße,

Duc-Anh

 

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