Hallo @PaulineSch,
ich kann mit Dir zwar keine Erfahrungsberichte teilen aber ich würde auf Deinen Punkt eingehen, was passiert, wenn Jemand doch vergisst rückwirkend die Arbeitszeit einzutragen.
In diesem Fall können Admins oder Mitarbeitende mit Bearbeitungsrechten auf den Anwesenheitsreiter des Mitarbeitenden die Arbeitszeit jederzeit nachtragen. Generell können Mitarbeitende mit Bearbeitungsrechten diese Sperrung in der Vergangenheit umgehen, da sie nun einmal die weitreichendsten Zugriffsrechte auf den Bereich haben. So besteht weiterhin die Möglichkeit fehlende Einträge nachzuholen.
Liebe Grüße,
Marlene
Hi @PaulineSch,
wir arbeiten damit und haben (auch vor Personio) folgende feste Regeln.
Vor Personio war es so:
Es gab in dem Programm keine Möglichkeit für die MA Ihre Zeiten selbst zu korrigieren. Der MA musste an den Admin innerhalb von 2 Arbeitstagen seine Korrektur schicken oder die Zeiten wurden so gelassen wie sie waren. Es wurden also ggf Minusstunden generiert (Pausen wurden automatisch gebucht, da konnte man also nichts falsch machen), weil der MA seine Stunden nicht kontrolliert hat. Das hat zu ziemlich guter Disziplin geführt.
Seit der Umstellung zu Personio kann ein MA seine Zeiten derzeit 7 Tage im Nachhinein korrigieren. Aber in ein paar Wochen stellen wir wieder auf die 2 Tagesregel um. Wenn der MA weiß, dass das die Vorgabe ist, dann ist das ja auch kein Problem. Sie können ja von überall auf ihr Personiokonto zugreifen.
Diese “Disziplin” entsteht natürlich nur, wenn die MA auch Ihre Gutstunden abfeiern können bzw. einen Nachteil haben, wenn sie Minusstunden generieren.
Ich hoffe das hat dir ein bisschen geholfen.