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Egal was ich bei In Kraft treten eingebe, der Urlaubsanspruch wird immer ab Anstellungsdatum berechnet. Wie lässt sich das vermeiden?

Außerdem erfolgt keine Umrechnung des Anspruchs von Teilzeitkräften, obwohl angeklickt ist, dass der Abwesenheitsanspruch anteilig berechnet werden soll.

Freue mich auf baldige Hilfe. Besten Dank im Voraus.

 

 

@Gioia Das Problem kenne ich! Bin nicht sicher, ob es wirklich so ist, dass es immer ab Anstelldatum berechnet wird, ich glaube, das sieht nur so aus, weil das im Dropdown-Menü als Voreinstellung eingerichtet ist und immer als ausgewählt erscheint. Letztendlich steht aber (zumindest bei mir) im MA-Profil unter Abwesenheit dann doch das richtige (z.B. ab laufendem Zeitraum). Glaube, das ist nur unglücklich von der Darstellung her.

Vermute, das zweite Thema mit der Umrechnung des Anspruchs von Teilzeitkräften geschieht erst, wenn die tatsächlich auch entsprechend ihrem Arbeitszeitmodell aktiv waren, also dazu passende Zeiten gepflegt haben? Kann das sein? Oder vielleicht hast Du bei den Teilzeitkräften noch ein Arbeitszeitmodell hinterlegt, was auf 5 Tagen basiert? VG!


Hallo @Gioia,

 

wenn für eine*n Mitarbeitenden für eine Abwesenheitsart noch keine Kontingentregel zugewiesen ist, wird die erste Kontingentregel immer ab Anstelldatum zugewiesen.

Mögliche Workarounds dafür sind:

  • Du erstellst eine Kontingentregel mit 0 Tagen und weist diese der*dem Mitarbeitenden ab Anstelldatum zu. Die eigentliche Kontingentregel weist du dann ab Beginn aktueller Zeitraum zu.
  • Oder du machst eine manuelle Anpassung, in der Du z.B. den Kontostand zum 31.12.2022 auf 0 Tage setzt (oder zum entsprechenden Datum auf den jeweiligen Kontostand 🙂)

 

Die anteilige Berechnung sollte passieren, sobald das entsprechende Arbeitszeitmodell für den*die Mitarbeitende eingestellt ist. Auch für einen Zeitpunkt in der Zukunft.

Die anteilige Berechnung sollte dann in der Historie vermerkt sein. Hier ein Screenshot aus meinem Testaccount:

Kannst du einen Screenshot der Einstellungen des Arbeitszeitmodells mit den Arbeitstagen und den Einstellungen zur anteiligen Berechnung posten?

Achte bitte darauf, dass keine persönlichen Daten sichtbar sind, z.B. falls der Name des Arbeitszeitmodells den Namen der*des Mitarbeitenden enthält, sollte dies nicht sichtbar sein.

Beste Grüße

Katharina


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