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Falscher Abzug von Urlaubstagen bei Arbeitszeitenmodellen mit halben Tagen

  • January 21, 2026
  • 3 Antworten
  • 29 Aufrufe

Einige Mitarbeiter bei uns (darunter auch ich selbst) arbeiten in einem 36h-Modell, wobei jeden Freitag nur den halben Tag gearbeitet wird. Wenn ich Urlaub für mehr als eine Woche beantragen will, wird mir für den Freitag jedoch immer ein ganzer statt eines halben Urlaubstags abgezogen. So muss man die Wochen immer einzeln beantragen, um dann bei “Letzter Tag” “Erste Tageshälfte” anzugeben.

Kann ich das ändern? (Das Arbeitszeitenmodell ist korrekt eingestellt mit 4h am Freitag.)

Beste Antwort von MarvinHR

Hallo ​@susLisa,

meines Wissens nach geht das leider nicht.

Hintergrund ist, dass für das Bundesurlaubsgesetz nicht die Anzahl der Arbeitsstunden an einem Arbeitstag relevant sind, sondern lediglich die Anzahl der Wochenarbeitstage. Du und alle anderen Mitarbeitenden, die fünf Tage in der Woche arbeiten, haben trotz der reduzierten Arbeitszeit denselben Urlaubsanspruch wie Vollzeitkräfte. Für Personio sind daher nur die Anzahl der hinterlegten Arbeitstage im Arbeitszeitmodell relevant, nicht die eingetragene Stundenanzahl.

Wir hatten anfangs dasselbe Problem wir ihr und haben Urlaub auf halbe Tage heruntergerechnet. Kritisch wurde es auch dann, als Mitarbeitende nicht exakt 4 Stunden an einem Tag arbeiteten, sondern bspw. an einem Tag 4, 5 , 6, 7 oder 8 Stunden; also komplett unterschiedlich. Dann wird die Rechnung sehr kompliziert. Daher haben wir uns dazu entschieden ausschließlich nach den Arbeitstagen zu gehen. Seither ist es deutlich entspannter geworden und Urlaub lässt sich wieder problemlos am Stück beantragen. 

Unsere Umstellung haben wir vor circa 1-1,5 Jahren vorgenommen. Ich habe seither nicht mitbekommen, dass es seitens Personio eine Änderung gab. Ansonsten freue ich mich über eine Korrektur! :-)

Ich hoffe, dass dir wenigstens unsere Handhabung der Problematik weiterhilft.

Viele Grüße, Marvin

 

3 Antworten

MarvinHR
Communicator
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  • Communicator
  • Antwort
  • January 21, 2026

Hallo ​@susLisa,

meines Wissens nach geht das leider nicht.

Hintergrund ist, dass für das Bundesurlaubsgesetz nicht die Anzahl der Arbeitsstunden an einem Arbeitstag relevant sind, sondern lediglich die Anzahl der Wochenarbeitstage. Du und alle anderen Mitarbeitenden, die fünf Tage in der Woche arbeiten, haben trotz der reduzierten Arbeitszeit denselben Urlaubsanspruch wie Vollzeitkräfte. Für Personio sind daher nur die Anzahl der hinterlegten Arbeitstage im Arbeitszeitmodell relevant, nicht die eingetragene Stundenanzahl.

Wir hatten anfangs dasselbe Problem wir ihr und haben Urlaub auf halbe Tage heruntergerechnet. Kritisch wurde es auch dann, als Mitarbeitende nicht exakt 4 Stunden an einem Tag arbeiteten, sondern bspw. an einem Tag 4, 5 , 6, 7 oder 8 Stunden; also komplett unterschiedlich. Dann wird die Rechnung sehr kompliziert. Daher haben wir uns dazu entschieden ausschließlich nach den Arbeitstagen zu gehen. Seither ist es deutlich entspannter geworden und Urlaub lässt sich wieder problemlos am Stück beantragen. 

Unsere Umstellung haben wir vor circa 1-1,5 Jahren vorgenommen. Ich habe seither nicht mitbekommen, dass es seitens Personio eine Änderung gab. Ansonsten freue ich mich über eine Korrektur! :-)

Ich hoffe, dass dir wenigstens unsere Handhabung der Problematik weiterhilft.

Viele Grüße, Marvin

 


KatharinaS.
Community Moderator
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  • Community Moderator
  • January 26, 2026

Danke für Deine detaillierte Antwort, ​@MarvinHR.

Ich kann bestätigen: Es gab keine Änderung im System. Bei Abwesenheiten in Tagen berücksichtigt das System aktuell die Anzahl der genommenen Tage - unabhängig davon, wie viele Stunden an einem Tag laut Arbeitszeitmodell gearbeitet werden und in welchem Verhältnis der Tag zu den anderen Tagen steht. 

Wenn nur ein halber Tag eingetragen wird und im Arbeitszeitmodell vier Stunden Arbeit für den Tag hinterlegt sind, werden zwei Stunden der Sollarbeitszeit abgezogen.


  • Autor*in
  • First Steps
  • January 27, 2026

“Wenn nur ein halber Tag eingetragen wird und im Arbeitszeitmodell vier Stunden Arbeit für den Tag hinterlegt sind, werden zwei Stunden der Sollarbeitszeit abgezogen.”

Das habe ich noch nicht ganz verstanden – warum Abzug von 2h? Da wir unsere Zeiterfassung ohnehin nicht mit Personio machen, spielt es vermutlich keine Rolle, möchte es jedoch verstehen :) 

Der Rest ist klar. Wir werden es dann mit dem Urlaub beantragen so handhaben wie bisher, sprich wir drei Personen müssen drauf achten, dass bei wochenübergreifenden Urlauben immer auf den halben Freitag geachtet wird.