Hallo @susLisa,
meines Wissens nach geht das leider nicht.
Hintergrund ist, dass für das Bundesurlaubsgesetz nicht die Anzahl der Arbeitsstunden an einem Arbeitstag relevant sind, sondern lediglich die Anzahl der Wochenarbeitstage. Du und alle anderen Mitarbeitenden, die fünf Tage in der Woche arbeiten, haben trotz der reduzierten Arbeitszeit denselben Urlaubsanspruch wie Vollzeitkräfte. Für Personio sind daher nur die Anzahl der hinterlegten Arbeitstage im Arbeitszeitmodell relevant, nicht die eingetragene Stundenanzahl.
Wir hatten anfangs dasselbe Problem wir ihr und haben Urlaub auf halbe Tage heruntergerechnet. Kritisch wurde es auch dann, als Mitarbeitende nicht exakt 4 Stunden an einem Tag arbeiteten, sondern bspw. an einem Tag 4, 5 , 6, 7 oder 8 Stunden; also komplett unterschiedlich. Dann wird die Rechnung sehr kompliziert. Daher haben wir uns dazu entschieden ausschließlich nach den Arbeitstagen zu gehen. Seither ist es deutlich entspannter geworden und Urlaub lässt sich wieder problemlos am Stück beantragen.
Unsere Umstellung haben wir vor circa 1-1,5 Jahren vorgenommen. Ich habe seither nicht mitbekommen, dass es seitens Personio eine Änderung gab. Ansonsten freue ich mich über eine Korrektur! :-)
Ich hoffe, dass dir wenigstens unsere Handhabung der Problematik weiterhilft.
Viele Grüße, Marvin