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Moin zusammen,

ich brauche mal Schwarmwissen zu der folgenden Urlaubsberechnung, weil ich langsam verzweifle

Unser Werkstudi arbeitet 3 Tage/Woche, Basis Anspruch sind hier 20 Tage, sprich für 12 Monate hätte dieser WS 12 Tage Urlaubsanspruch.

20 Tage Basis ./. 5 Tage/Woche (Basis) x 3 Tage/Woche (Vertrag) = 12 Tage

Der WS hat aber einen befristeten Vertrag bis 7/24 - also nur 7 Monate, was für mich einen Anspruch von 7 Tagen für 2024 ergibt.

Einen Restanspruch aus 2023 gibts auch, nämlich 4 Tage. Was mich in Summe auf 11 Tage bringt.

Wieso gibt Personio mir stattdessen in Summe 16 Tage raus?

 

Anspruch 12 + 4 Rest = 16 Tage, genommen 4 und anstehend 3 => 9 Tage.

 

Die Kontingentregel ist korrekt eingestellt und die Vertragsdaten sind auch alle richtig hinterlegt.

 

Denke ich irgendwo falsch um die Ecke oder stimmt mal wieder was grundlegend in der Personio Matrix nicht?

#SendHelp

Hallo Navigator, 

für mich ergibt deine Rechnung erstmal komplett Sinn und sollte so stimmen. 
Ich habe es bei uns noch nicht ausprobiert, aber ist denn dann Juli bei Personio auch als Vertragende hinterlegt? 
Oder weiß das System nur, dass der Vertrag bis dahin befristet ist?
Weil soweit ich mich erinnere bleiben MA auch nach dem Ende ihrer befristeten Vertrags aktiv, das System erinnert dich doch nur daran, dass ihr da was machen müsst.

Also daher könnte ich mir vorstellen, dass das System auf das ganze Jahr berechnet, was nicht richtig ist ...falls ihr bis Juli einen neuen Vertrag habt.

LG
Melina


Hallo Navigator, 

für mich ergibt deine Rechnung erstmal komplett Sinn und sollte so stimmen. 
Ich habe es bei uns noch nicht ausprobiert, aber ist denn dann Juli bei Personio auch als Vertragende hinterlegt? 
Oder weiß das System nur, dass der Vertrag bis dahin befristet ist?
Weil soweit ich mich erinnere bleiben MA auch nach dem Ende ihrer befristeten Vertrags aktiv, das System erinnert dich doch nur daran, dass ihr da was machen müsst.

Also daher könnte ich mir vorstellen, dass das System auf das ganze Jahr berechnet, was nicht richtig ist ...falls ihr bis Juli einen neuen Vertrag habt.

LG
Melina

 

Die Befristung ist im Feld “Vertragsende” drin, was nicht ausgefüllt ist, ist das Feld “Austrittsdatum”. Das pflegen wir erst, wenn wirklich klar ist, dass der MA nicht bei uns bleibt damit es bei der Übermittlung an DATEV keine versehentlichen Austritte gibt - hatten wir schon - brauch ich nicht noch mal :D

Das Feld ist für mich gleichgesetzt mit einer Kündigung und wir wollen unseren befristeten MA keine unnötigen Schrecken einjagen nur weil das Attribut gefüllt ist. Wenn das Feld “Austrittsdatum” aber tatsächlich als generelle Berechnungsgrundlage für Urlaub dient finde ich das ziemlich uncool.

Ich würde damit ja jedem befristeten MA erst mal suggerieren, dass er nicht bei uns bleibt oO Find' ich nicht so prickelnd.

Ich probier mal aus, ob sich was ändert wenn ich das Feld fülle.


Hallo @Navigator,

ihr müsst den Mitarbeiter beenden (über die 3 Punkte rechts oben im Profil). Sollte der MA übernommen werden, könnt ihr das Austrittsdatum dort auch wieder löschen. 

VG

Jan


Hallo @Navigator,

ihr müsst den Mitarbeiter beenden (über die 3 Punkte rechts oben im Profil). Sollte der MA übernommen werden, könnt ihr das Austrittsdatum dort auch wieder löschen. 

VG

Jan

 

Genau das will ich ja nicht 😕 weil ich es für zu Fehleranfällig halte und vor allem, weil es für meine befristeten MA aussieht als würde schon feststehen, dass sie gehen müssen.


Ich glaube dass ist deine einzige Option das Kontingent händisch zu verbessern. 
Und wenn der Werke einen neuen Vertrag hat, dann wieder das selbe. 
Und sonst ist das vllt etwas für einen Ideationpost. 
Aber das ist natürlich jetzt auch keine direkte Lösung. 😓


Hi @Navigator

vielen Dank für Deine Anfrage.
 
Grundsätzlich ist es in Personio so, dass bei einer Betriebszugehörigkeit von mehr als 6 Monaten und einem Austritt in der zweiten Jahreshälfte der Mitarbeitende Anspruch auf den vollen Urlaubsanspruch erhält.
 

Dies wird in der Kontingentregel in Einstellungen > Abwesenheit hinterlegt. 

 

?name=image.png

 

Wenn diese Einstellung generell nicht gewünscht ist, kann ein neues Kontingent angelegt werden, in welchem diese Funktion nicht inbegriffen ist. 

 

?name=image.png

 

Hierbei ist jedoch zu beachten, dass dabei auch nicht der Urlaub reduziert wird, wenn Mitarbeitende in die Auszeit gehen.

 
Sollte eine individuelle Anpassung des berechneten Anspruchs notwendig sein, kannst Du im Mitarbeiterprofil > Abwesenheit > AAbwesenheitsart auswählen] jederzeit über Kontostand anpassen eine manuelle Anpassung durchführen. Detaillierte Informationen dazu findest Du in unserem Helpcenter Artikel Abwesenheitskontostände manuell anpassen

 
Ich hoffe, damit konnte ich Dir weiterhelfen.
Viele Grüße
Lydia


@Navigator Würde vermuten, dass es daran liegt, dass der MA erst nach dem 30.06. das Unternehmen verlässt und somit Anspruch auf den vollen Jahresurlaub hat und nicht nur den anteiligen. VG!


Moin zusammen,

dass ein MA bei Austritt in der zweiten Jahreshälfte den kompletten Anspruch erwirbt in DE ist mir durchaus bewusst.

Es ist bei diesem Kontingent aber eben NICHT so eingestellt. Daher hätte es hier keine Schwierigkeiten geben dürfen.

Nevermind, ich habs inzwischen manuell angepasst.


@Navigator @Core 1 Support Team Ah, mir war gar nicht klar, dass man diese Funktion deaktivieren kann mit dem vollen Jahresurlaubsanspruch bei Austritt nach dem 30.06. - das ist doch eigentlich eine gesetzliche Vorgabe, dachte ich? VG!


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