Feiertage als bezahlte Arbeitsstunden Werkstudenten
Hallo liebe Community,
ich habe eine Frage zu der Berechnung von Feiertagen bei Werkstudenten. Wir haben folgenden Fall:
Einer unserer Werkstudenten arbeitet normalerweise Di, Do und Fr (8 Std, 4 Std, 4Std = insgesamt also 16 Stunden). Im April war an einem der Freitage ein Feiertag, sprich ein Tag an dem er eigentlich 4 Stunden gearbeitet hätte. Meiner Meinung nach, müssten ihm hier also auch 4 Arbeitsstunden zugeschrieben werden und vergütet werden. Ihm fehlen aber für den Monat genau 4 Stunden, die nicht berechnet wurden und demnach auch nicht vergütet.
Ihm wurden im April 12h von seinem aktuellen Zielstunden (statt 68h nur 56h Aktuelles Ziel) abgezogen - 8h für Krankheitstage (die ja auch vergütet werden) und 4h für den oben genannten Fall. Wenn ich bei ihm in den Gehaltsreiter gehe, sehe ich dass ihm 64 von 68 Stunden aufgeschrieben wurden und vergütet wurden (siehe screenshot). Sprich die Krankheitstage (8h) wurden vergütet, der Feiertag (4h) aber nicht.
Wie schaffe ich es, dass Personio das trotzdem mitberechnet? Muss ich hier den Werkstudenten bitten, trotzdem die Stunden einzutragen an dem Feiertag oder wie ist damit umzugehen?
Lieben Dank vorab & viele Grüße
Leonie
Buchseite 1 / 1
Wir haben leider dasselbe Problem mit unseren Werkstudenten - die Feiertage werden gesetzlich in jedem Fall vergütet, wäre an diesem Tag sowieso gearbeitet worden. Hierzu haben wir ja bei jedem Werkstudenten ein Zeitenmodell hinterlegt, was Krankheitstage und Urlaube auch berücksichtigt.
Nun ist es so, dass wir 6 Werkstudenten im Unternehmen mit je unterschiedlichen Zeitenmodellen haben. Für den Lohn ist dies ein sehr hoher manueller und fehleranfälliger Aufwand, da ich bei jedem Werkstudenten erst extra in Arbeitszeitmodell reinschauen und mit den Feiertagen abgleichen sowie - wenn nötig - addieren muss.
Wäre es möglich hier auch wie bei Urlaub und Krankheit die Tage einfach entsprechend der hinterlegten Stunden zu berechnen?
Vielen Dank & viele Grüße
Sarina
Hi zusammen,
ich habe ausversehen, den Kommentar von Sarina als beste Antwort markiert - wobei sie ja auch dasselbe Problem hat. Daher wäre es super wenn sich hier jemand von Personio @Personio Admin noch melden kann und uns helfen könnte, obwohl der Beitrag als “beantwortet” markiert zu scheinen :)
Danke & VG Leonie
Hallo @LeoP, Hallo @Sarina Gebhardt,
In der Gehaltsübersicht sollte ein Info Button darauf hinweisen, wie viele Stunden laut Arbeitszeitmodell auf einen Feiertag gefallen wären. Ihr habt es ganz richtig erkannt, die Feiertage werden nicht direkt ausbezahlt.
Mich interessiert an dieser Stelle, wie das andere Mitglieder handhaben?
In den folgenden Screenshots zeige ich, wie ihr dies ändern könnt und Feiertage eintragen könnt. So sieht es aus, wenn ein Feiertag angezeigt wird:
Um den Feiertag zu bezahlen, passt ihr die Stundenauswahl mit Doppelklick auf das Gehalt an und klickt auf Bestätigen:
Anschließend könnt ihr einen Vermerk dazu sehen:
Hilft Euch das weiter?
Liebe Grüße Lena
PS: Bezüglich Deiner Frage, ob die Werkstudenten ihre Stunden an Feiertagen eintragen, bei einem Stundenlohn und soweit Überstunden deaktiviert sind, könnt ihr das so lösen. (So machen wir das bei Personio zb. auch mit unseren Werkstudenten.) Sobald die Überstunden gezählt werden, ist dies keine Lösung, da an Feiertagen alle Stunden als Überstunden gewertet werden.
@Lena Super, danke dann ist es klar.
Hallo @LeoP, Hallo @Sarina Gebhardt,
In der Gehaltsübersicht sollte ein Info Button darauf hinweisen, wie viele Stunden laut Arbeitszeitmodell auf einen Feiertag gefallen wären. Ihr habt es ganz richtig erkannt, die Feiertage werden nicht direkt ausbezahlt.
Mich interessiert an dieser Stelle, wie das andere Mitglieder handhaben?
In den folgenden Screenshots zeige ich, wie ihr dies ändern könnt und Feiertage eintragen könnt. So sieht es aus, wenn ein Feiertag angezeigt wird:
Um den Feiertag zu bezahlen, passt ihr die Stundenauswahl mit Doppelklick auf das Gehalt an und klickt auf Bestätigen:
Anschließend könnt ihr einen Vermerk dazu sehen:
Hilft Euch das weiter?
Liebe Grüße Lena
@Lena Hallo Lena, das finde ich ein spannendes Thema, auf das ich tatsächlich ganz anders draufgucke als es aus den anderen Beiträgen hervorgeht: die meisten Werkstudentenverträge sind flexibel gestaltet, d.h. der Werkstudent darf max. bis 20Std./Woche arbeiten, aber ob es in einer Woche vielleicht mal 8 Std. und in der nächsten 13 Std. werden, unterliegt zum einen dem Bedarf (und entsprechend Weisungsrecht) des Arbeitgebers und zum anderen der grundsätzlichen Verfügbarkeit des Werkstudenten. Dessen sind sich erstmal beide Seiten bewusst, u.a. deshalb wird da dieser flexible Vertrag geschlossen.
Wenn nun ein Werkstudent (der ja regelmäßig auch nach Stunde bezahlt wird) an einem (Feier)Tag nicht arbeitet, erwirtschaftet er auch nichts, da er keine Arbeitsleistung erbringt. Es gibt daher auch erstmal keinen Grund, ihn zu vergüten. Daher finde ich es erstmal konsequent, dass bei Personio ein Feiertag nicht automatisch in die Vergütung hinein fließt. Nicht zuletzt deshalb, weil ein Feiertag ja auch mal auf einem Samstag/Sonntag liegen könnte … und das soll ja vermutlich im Regelfall nicht vergütet werden (wobei das branchenabhängig ist).
Schließlich gilt ja beim Werkstudentenvertrag “keine Arbeitsleistung = keine Vergütung” (es sei denn der Werkstudent nimmt Urlaub oder ist krank), sodass ich keine Notwendigkeit sehe, den Feiertag zu vergüten. Es steht dem Werkstudenten ja frei, an einem anderen Werktag in der Woche zu arbeiten. Das ist die Natur des flexiblen Arbeitens, die ja sowohl dem Mitarbeiter als auch dem Arbeitgeber zugute kommen soll …
Aber vielleicht habe ich hier einen Denkfehler? Meld Dich gern, wenn wir uns dazu mal austauschen sollen. VG, Nina
Vielen Dank für’s Teilen Deiner Perspektive Nina! :)
Die Flexibilität ist tatsächlich wichtig zu beachten, ich werde es auch im Hinterkopf behalten, wenn ich bei den verschiedenen Beiträgen zum Thema quer verlinke.
Liebe Grüße Lena
Hallo @LeoP, Hallo @Sarina Gebhardt,
In der Gehaltsübersicht sollte ein Info Button darauf hinweisen, wie viele Stunden laut Arbeitszeitmodell auf einen Feiertag gefallen wären. Ihr habt es ganz richtig erkannt, die Feiertage werden nicht direkt ausbezahlt.
Mich interessiert an dieser Stelle, wie das andere Mitglieder handhaben?
In den folgenden Screenshots zeige ich, wie ihr dies ändern könnt und Feiertage eintragen könnt. So sieht es aus, wenn ein Feiertag angezeigt wird:
Um den Feiertag zu bezahlen, passt ihr die Stundenauswahl mit Doppelklick auf das Gehalt an und klickt auf Bestätigen:
Anschließend könnt ihr einen Vermerk dazu sehen:
Hilft Euch das weiter?
Liebe Grüße Lena
@Lena Hallo Lena, das finde ich ein spannendes Thema, auf das ich tatsächlich ganz anders draufgucke als es aus den anderen Beiträgen hervorgeht: die meisten Werkstudentenverträge sind flexibel gestaltet, d.h. der Werkstudent darf max. bis 20Std./Woche arbeiten, aber ob es in einer Woche vielleicht mal 8 Std. und in der nächsten 13 Std. werden, unterliegt zum einen dem Bedarf (und entsprechend Weisungsrecht) des Arbeitgebers und zum anderen der grundsätzlichen Verfügbarkeit des Werkstudenten. Dessen sind sich erstmal beide Seiten bewusst, u.a. deshalb wird da dieser flexible Vertrag geschlossen.
Wenn nun ein Werkstudent (der ja regelmäßig auch nach Stunde bezahlt wird) an einem (Feier)Tag nicht arbeitet, erwirtschaftet er auch nichts, da er keine Arbeitsleistung erbringt. Es gibt daher auch erstmal keinen Grund, ihn zu vergüten. Daher finde ich es erstmal konsequent, dass bei Personio ein Feiertag nicht automatisch in die Vergütung hinein fließt. Nicht zuletzt deshalb, weil ein Feiertag ja auch mal auf einem Samstag/Sonntag liegen könnte … und das soll ja vermutlich im Regelfall nicht vergütet werden (wobei das branchenabhängig ist).
Schließlich gilt ja beim Werkstudentenvertrag “keine Arbeitsleistung = keine Vergütung” (es sei denn der Werkstudent nimmt Urlaub oder ist krank), sodass ich keine Notwendigkeit sehe, den Feiertag zu vergüten. Es steht dem Werkstudenten ja frei, an einem anderen Werktag in der Woche zu arbeiten. Das ist die Natur des flexiblen Arbeitens, die ja sowohl dem Mitarbeiter als auch dem Arbeitgeber zugute kommen soll …
Aber vielleicht habe ich hier einen Denkfehler? Meld Dich gern, wenn wir uns dazu mal austauschen sollen. VG, Nina
Das stimmt so leider nur zum Teil…
Da sind zwei Fälle zu unterscheiden. Das im ersten Post genutzte Arbeitszeitmodell geht regelmäßig von Di, Do und Fr (8 Std, 4 Std, 4Std = insgesamt also 16 Stunden) aus. Dann sind das die regulären Arbeitstage und wenn ein Feiertag oder Krank auf so einen Tag fällt ist der auch zu vergüten. Wenn die Feiertage in dem Modell auf die normalerweise freien Wochentage fallen ist auch nix zu vergüten. Der Uralub ist dann ja auch auf eine 3-Tage-Woche anzupassen und an den Modellarbeitstagen zu vergüten.
Wenn keine festen Arbeits oder regelmäßigen Arbeitstage vereinbart sind, gelten die Anforderungen von § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz für “Arbeit auf Abruf” als flexible Teilzeitarbeit. Gilt im Übrigen auch für Mini-Jobber.
Zu sagen, keine Arbeit kein Geld, ist vom rechtlichen Standpunkt etwas kurz gegriffen.
VG
Hallo @LeoP, Hallo @Sarina Gebhardt,
In der Gehaltsübersicht sollte ein Info Button darauf hinweisen, wie viele Stunden laut Arbeitszeitmodell auf einen Feiertag gefallen wären. Ihr habt es ganz richtig erkannt, die Feiertage werden nicht direkt ausbezahlt.
Mich interessiert an dieser Stelle, wie das andere Mitglieder handhaben?
In den folgenden Screenshots zeige ich, wie ihr dies ändern könnt und Feiertage eintragen könnt. So sieht es aus, wenn ein Feiertag angezeigt wird:
Um den Feiertag zu bezahlen, passt ihr die Stundenauswahl mit Doppelklick auf das Gehalt an und klickt auf Bestätigen:
Anschließend könnt ihr einen Vermerk dazu sehen:
Hilft Euch das weiter?
Liebe Grüße Lena
Hallo Lena,
wir handhaben das so wie von dir beschrieben. Was für uns allerdings ein Problem darstellt, ist, dass nach einmaliger Anpassung der Stunden keine erfassten Stunden mehr berücksichtigt werden.
Wir rechnen diesen Monat z.B. am 23.08. den August ab. Ein Werkstudent hat im aktuellen Monat 3 Tage Urlaub, die ich hier berücksichtigen muss und habe die Stundenanzahl entsprechend erhöht.
Arbeit der Werkstudent aber nächste Woche nochmal und erfasst seine Stunden, werden diese im kommenden Monat nicht mehr berücksichtigt, da ich die Stunden bereits manuell angepasst habe. Ich muss also immer für alle Studenten jeweils zwei Monate kontrollieren und entsprechend anpassen.
Gibt es hier einen Workaround, der weniger fehleranfällig und zeitaufwändig ist, bzw. gibt es hier geplante Entwicklungen?
Vielen Dank und herzliche Grüße
Yasmin
Hi @YaStö,
dies ist im Moment leider eine Limitation des Tools, bei welchem nach einer manuellen Anpassung der Stunden, die eingetragene Zahl bleibt. Hier gibt es leider noch keine geplanten Änderungen in der Roadmap, aber ich nehme den Verbesserungsvorschlag gerne mit und leite dies für Dich an unsere Entwickler*innen weiter. Diese bearbeiten und analysieren die Verbesserungsvorschläge, z.B. wie viele Kund*innen ein ähnliches Feature anfragen und was der daraus entstandene Nutzen für alle unsere Kund*innen sein könnte.
Ob und wann eine Implementierung stattfindet, kann ich Dir leider nicht direkt mitteilen. Bei Neuerungen für unser Produkt kannst Du Dich gerne über unseren Produktnewsletter informieren lassen. Solltest Du diesen noch nicht nutzen, kannst Du Dich hier gerne eintragen.
Falls Du weitere Fragen hast, melde Dich gerne bei uns! Ich wünsche Dir eine schöne Restwoche.
Liebe Grüße, Duc-Anh
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