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Frage

Freizeitausgleich und Krankheit

  • January 27, 2026
  • 3 Antworten
  • 38 Aufrufe

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Thema Freizeitausgleich und Krankheit. Wenn bei uns Personen während des Freizeitausgleichs krank werden, heißt es nicht, dass sie ihre Stunden automatisch zurückbekommen. Bei der Genehmigung der beiden Abwesenheitsarten überschreibt aber “Krankheit” “Freizeitausgleich” und damit werden die abgebauten Überstunden wieder gutgeschrieben.

Kann man irgendwo einen Haken setzen, dass das nicht passiert?

3 Antworten

Andrea B.
Community Superstar
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  • Community Superstar
  • January 29, 2026

@Jana M 

Hallo, 

wir haben den Mehrstundenabbau so eingestellt, dass die Stunden nicht automatisch abgezogen werden, sondern man aktiv bei Anwesenheit einen Tag mit Null Stunden eintragen muss. 

 

Wenn dann eine zweite Abwesenheit einen Konflikt herführt, muss ich als HR die alte Abwesenheit raus nehmen und auch die Zeiteintragung löschen.
Vorteil: die zweite Abwesenheit nimmt mir die Stunden nicht weg.
Nachteil: die Mitarbeiter haben zwei Bereiche zu pflegen. Die Abwesenheit zur Beantragung des Tages und die Anwesenheit für den Zeitabbau.

Änderungen kann der Mitarbeiter nach der Genehmigung nicht vornehmen, also habe ich es als HR in der Hand zu prüfen, werden die Stunden wieder freigegeben oder nicht.

Arbeitsrechtlich ist es korrekt. Wenn jemand Mehrstundenabbau beantragt, dann verfallen sie. Anders als beim Urlaub, der wieder zurückgebucht wird.
 

Wir haben uns allerdings entschieden nicht so streng zu sein. Wir leben auch davon, dass flexibel gearbeitet wird, da wir Monate mit Spitzen und Monate mit “Luft” haben. Dann wäre es schon unschön für den Mitarbeitenden, wenn wir bei Krankheit die Stunden einfach wegnehmen. 

Viele Grüße


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  • Detective
  • January 30, 2026

Danke für den Hinweis. Wir wollen demnächst die Zeiterfassung nutzen und diese Einstellung geht natürlich gar nicht. 


KatharinaS.
Community Moderator
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  • Community Moderator
  • February 16, 2026

Hallo ​@Jana M,

hier kommt es, wie ​@Andrea B. schreibt, ganz darauf an, für welche Variante des Überstundenabbaus Ihr Euch entschieden habt.

Wenn die Minusstunden automatisch entstehen oder auch der Tag mit null Arbeitsstunden gebucht werden, darf nur eine Abwesenheitsart eingetragen sein, die die Sollstunden nicht reduziert.

Bei Krankheit ist es richtigerweise so eingestellt, dass diese die Sollstunden reduziert. Wenn nun also Krankheit zusätzlich genehmigt wird, werden für den Krankheitstag die Sollstunden reduziert und es entstehen keine Minusstunden.

Wenn die Überstunden in dem Fall verfallen sollten, müsste eine manuelle Anpassung gemacht werden.

 

Für den Fall, dass Ihr die Variante nutzt, bei dem Überstunden manuell in eine Abwesenheitsart gebucht werden, müsste keine weitere Anpassung gemacht werden. Das Setup wird hier im Detail beschrieben.

Beste Grüße

Katharina