Liebe @Inga Seipelt,
wenn für eine Abwesenheitsart ein Attest (eAU) lt. den Einstellungen verpflichtend ist und dieses noch nicht über sv.net abrufbar ist, so erscheint das Attest für Euch als ausstehend.
Das heißt, Ihr könnt die Krankheit ganz regulär wie gehabt genehmigen, da für die Abwesenheitsperiode ersichtlich ist, dass das Dokument noch fehlt.
Sobald die eAU vorliegt, könnt Ihr über das jeweilige Mitarbeiterprofil > Abwesenheit auf die von dem*der Mitarbeiter*in eingetragene Abwesenheitsperiode klicken und die eAU für die jeweilige Abwesenheitsperiode hochladen.
Setzt dann einmal den Status des Dokuments auf Genehmigt und klickt auf Aktualisieren.
Liebe Grüße,
Lisa
Hallo Lisa,
vielen Dank, das hilft ein Stück weit.
Noch einmal konkreter: Welchen Unterschied macht es, ob ich bei der Abwesenheit auf Genehmigen drücke, oder nicht. Oder ist das nur eine gefühlte Kontrolle?
Vielen Dank,
Inga
Hi @Inga Seipelt!
Die Genehmigung bezieht sich auf den Krankheitszeitraum an sich. Das bedeutet, nur, wenn Ihr einen Abwesenheitszeitraum genehmigt, sehen auch andere Mitarbeitende, dass ein*e Kolleg*in abwesend ist.
Liebe Grüße,
Lisa
Hi,
außerdem werden keine Fehlstunden berechnet, wenn die Abwesenheit genehmigt ist., glaube ich.
LG