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Hi zusammen,

 

wir nutzen die eAu Abfrage und es klappt auch ganz gut. Nur haben wir auch Fälle, in denen wir Folgebescheinigungen erhalten, dadurch eine neue Abfrage gestartet wird, und dann die Meldung zurück kommt, dass die Krankenkasse den Zeitraum nicht bestätigen kann. 

Beispiel: Erste Au am 04.01.-12.01.

Folgebescheinigung 13.01.-20.01.

Folge AU 21.01.-31.01.

Nun steht als Fehler, dass der Zeitraum 4.01.-31.01. nicht bei der Krankenkasse vorliegt. 

Die AUs wurden aber am 4.01. abgefragt, am 13.01. und am 21.01. Also direkt mit der Eintragung.

Kann ich nun iwie nachvollziehen, wann die Folge AUs abgefragt wurden und wie der Status der Rückmeldung war?

 

Viele Grüße 

Hallo, 

also wenn wir eine Folge-eAU anfragen, dann gehen wir in der alten Abwesenheit auf Bearbeiten und ändern das End-Datum der AU ab.

Die Rückmeldung sieht dann wie folgt aus:

Klappt man die einzelnen Kästchen auf, dann kannst Du folgende Daten einsehen:

  • Datumsangaben von der Krankenkasse bestätigt
  • Datum der Anfrage
  • Erhalten am

 

Viele Grüße
Katja


Normalerweise sieht das bei uns auch so aus. Aber in diesem speziellen Fall leider nicht. 

hab ich vielleicht iwas übersehen? Ich habe die bestehende AU einfach immer verlängert, weil Folge AU.

 


Gibt es einen Fehlercode, wenn du das Feld öffnest?


Leider auch nicht. Nur das hier:

 


Wir haben nun dieses Problem. 
Sicherheitshalber haben wir die AU nochmal über SV-Net abgefragt. Jetzt kam hierüber die Meldung, dass der Krankenkasse keine AU für diesen Zeitraum vorliegt.
Wir haben uns nun direkt an die Krankenkasse gewendet.


Hallo @Kat1002

 

habt ihr die Möglichkeit, auch bei der Krankenkasse bzw. SV-Net anzufragen, ob überhaupt eine eAU vorliegt? Grundsätzlich könnt ihr auch, um den eAU-Abruf neu zu starten, die Abwensenheitsperiode einmal löschen und neu eintragen. 

 

Liebe Grüße

Christoph


@Integrations Support Team 

Hallo, 

ich hatte in einem anderen Post mal gelesen, dass die Mitarbeitenden, die Krankheitstage in Personio so eintragen sollen, wie der Arzt auch die Krankmeldung ausgestellt hat. Dann gäbe es bei der eAU keine Abrufprobleme. Bisher habe ich mit diesem Vorgehen keine Probleme gehabt. 
Es ergibt für mich keinen Sinn, wenn der Mitarbeitende die erste Woche bereits eingetragen hat, diese vom Vorgesetzten genehmigt, die eAU der Krankenkasse vorliegt, dass ich als HR dann die Folgetage eintrage, indem ich die vom Mitarbeitenden eingetragenen Tage verändere. Oder verstehe ich hier was falsch? 
Wir möchten doch, dass die Mitarbeitenden eigenverantwortlich ihre Krankheitstage eintragen. Oder? 
Viele Grüße 
Andrea


Hi @Andrea B.

wenn die Mitarbeitenden die ursprüngliche Abwesenheit eigenständig eintragen konnten, können die Mitarbeitenden die Abwesenheit nach ihrer Rückkehr auch selbst anpassen, da hierzu keine weiteren Zugriffsrechte notwendig sind. Möglicherweise muss dann, je nach euren Einstellungen, eine neue Genehmigung erteilt werden, aber ihr müsst das grundlegende Ändern nicht übernehmen. So handhaben wir das beispielsweise selbst intern bei uns. 😊

Liebe Grüße

Christoph


Leider auch nicht. Nur das hier:

 

Hallo Kat1002, 

diese Meldung hatte ich auch schon - tatsächlich stellte sich heraus, dass der Arzt keine eAU erstellt hat, sondern noch auf dem herkömmlichen Wege, nämlich AU in dreifacher Ausfertigung ausgestellt hat. Die Kollegin war sich dessen nicht bewusst und hatte das Exemplar für die Krankenkasse auch nicht an diese rausgeschickt, somit lag der Krankenkasse auch nichts vor. Also man muss immer noch damit rechnen, dass Ärzte vereinzelt immer noch nicht “UpToDate” sind. Ich wende mich in diesen Fällen zunächst einmal an die Kollegen/innen um den Hergang zu erfragen.

Liebe Grüße

Andrea

 


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