Hallo @Hamburg,
selber hatte ich noch nie den Fall. Ich würde es aber als eine Abwesenheit darstellen, die Stundenweise erfasst werden kann.
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LG Melina
Guten Morgen @Hamburg,
ich glaube, es kommt hier ein wenig darauf an, wie ihr die MitarbeiterInnen abrechnet. Wir haben diesen Fall und haben die Mitarbeiterin auf die nun zu erbringende Stundenanzahl reduziert. Da wir aber über Datev abrechnen, wird der Differenzbetrag zum regulären Entgelt in Vollzeit über eine eigene Lohnart ausgeglichen. Somit wird die Arbeitszeit in Personio korrekt abgebildet, die Abrechnung erfolgt dennoch in Vollzeit über Datev.
VG
Jan
Guten Morgen @AM_HR ,
vielen Dank für Deine Antwort. Wir arbeiten auch mit Datev Lohn & Gehalt. Habt Ihr dann ein neues Arbeitszeiten-Modell für diese Mitarbeiterin angelegt und dann die Grundvergütung hochgesetzt, dass das Vollzeit-Gehalt weiterhin passt ?
VG
Genau, wir haben die Mitarbeiterin auf ein Arbeitszeitmodell mit den durch den Arzt festgelegten Stunden gesetzt. Das Grundgehalt haben wir aber nicht erhöht. Wir stellen in Personio unter Gehalt aber auch nur einzelne Bestandteile der Gehaltsabrechnung dar. Daher ist das für uns nicht so relevant. In Datev und auf der Lohnabrechnung erhält sie weiterhin das bisherige Gehalt, eben nur aufgesplittet auf die reduzierten Arbeitsstunden und die Lohnart, die die Differenz (aufgrund des Beschäftigungsverbots) zum regulären Entgelt ausgleicht.